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1) Handel. Was man jetzt unter diesem Namen begreift, nämlich den Verkauf von Material- und Fabrik-Waaren, kann wohl schwerlich den ersten Bewohnern unsrer Stadt zugeeignet werden. Die freigebornen Deutschen hatten eine natürliche Abneigung gegen den Handel und die Leibeigenen konnten ihn nicht treiben. Der Druck, unter dem sie standen, ihre Vermögensumstände, die sehr eingeschränkt waren, und die Unvollkommenheit, in der sie ihre Handwerksfabrikate lieferten, waren Hindernisse, die ihnen die Führung des Handels unmöglich machten. Erst im zwölften Jahrhundert kamen zunftmäßige Wollen- und Leinweber aus den Niederlanden hier an, die vermögend waren, mit ihren Waaren Handel zu treiben. Allein nicht nur die Fabrikate dieser Weber, sondern auch andre Handels-Artikel waren größtentheils in den Händen der Juden, welche das Emporkommen christlicher Handelsleute möglichst zu verhindern suchten. Erst seit ihrer Vertreibung aus der Stadt im J. fing der Handel unter den hiesigen Einwohnern an lebhafter und stärker zu werden. Im J. 1581 ward die Kramergesellschaft errichtet und die Bestätigung ihrer Artikel vom Rathe nicht nur vollzogen, sondern auch in den Jahren 1623 und 1666 wiederholt. Um diese Gesellschaft in bessere Aufnahme zu bringen, ward auch andern Personen, die der Handlung eigentlich nicht zugethan waren, vergönnt, sich in dieselbe einzukaufen, ohne daß sie jedoch Handlung treiben durften. Bei der im J. 1714 den 8. Mai vorgenommenen Revision der Handelsgesellschaft ward aber diese Vergünstigung aufgehoben und dagegen festgesetzt, daß jeder, der sich einkaufen wollte, wenigstens 6 Jahre bei einem Handlungsherrn lernen und sich die nöthigen Kenntnisse der Kaufmannschaft erwerben mußte; bei welcher Einrichtung es auch in der neuesten, am 27. Januar 1766 geschehenen Revision der Handels-Artikel verblieb. Im J. 1697 gab es hier 10 Handlungen, jetzt aber sind ihrer mit Einschluß der priviligirten Löwen-Apotheke 12. Sieben davon treiben blos mit Material-Waaren, 3 aber außerdem noch mit Schnittwaren Geschäfte. Auch ist in neuern Zeiten eine Tabaks-Fabrik und Handlung etablirt worden. 2) Künstler- und Handwerksnahrung. Da die gemeinen Künste zuerst
bei dem im 11. und 12. Jahrhunderte steigenden Luxus in den Städten überhaupt empor kamen, so kann man auch
insbesondere in unsrer Stadt keine Künstler früher erwarten. Handwerker aber waren bei ihrem Ursprunge vorhanden,
jedoch nur unter den Leibeigenen; denn die Freien liebten nur Waffenübung, nicht aber Handthierung. Die Landesherren
wiesen die Handwerker, die vorher auf dem Lande gewohnt hatten, in die Stadt, hier verbanden sie sich, nur das
Handwerk zu treiben, das ein Jeder gelernt hatte; aus welcher Einrichtung in de zweiten Hälfte de 12. Jahrhunderts die
Innungen und Zünfte entstanden. Unter ihnen rissen aber bald verschiedene Mißbräuche ein, wovon einer der
erheblichsten war, daß sie die Schranken, die sie sich selbst gesetzt hatten, überschritten und eine Innung die
andere störte 2). Um diesen und andern Irrungen vorzubeugen, setzten die Handwerker gewisse Innungs-Artikel auf und
ließen sie von dem Kaiser, dem Landesherrn oder dem Rathe bestätigen. So wurden die Artikel der Barbierer den 12.
Octbr. 1668, die der Böttiger zuerst am Dienst. nach Dionysius 1451, dann aufs Neue den 30. April 1630, die der
Fleischhauer am Sonnt. Judica 1480 und den 7. Aug. 1666 vom Rathe bestätiget und die von den letztern im J. 1717
aufgesetzte Schlachtordung ward den 8. Apr. 1728 erläutert. Ferner wurden die Innungsartikel der Glaser confirmirt
von den Churfürsten Johann Georg I. den 6. Oktbr. 1621 und von Johann Georg II. den 6. Mai 1673, die der Goldschmiede
von dem Rathe den 20 Oktbr. 1671, die der Huf- und Waffenschmiede von dem Rathe Dienstags nach Maria Geburt (den 10.
Septbr.) 1560, die der Hutmacher von dem Churfürsten Moritz am Tage der Reinigung Mariä 1552, die der Kürschner von
dem Rathe am Sonntage Lätare 1475, die der Leinweber von dem Churfürsten Johann Georg II. am 12. Septbr. 1677, die der
Lohgerber von dem Churfürsten Joh. Georg I. den 4. Mai 1622 und Johann Georg II. den 27. Juni 1670, die der Maurer vom
Könige Friedrich August den 8. Mai 1710, die der Nagelschmiede von dem Rathe den 6. Septbr. 1683, die der Posamentirer
von dem Rathe den 19. März 1765, die der Riemer von dem Rathe den 23. Jan. 1766, nachdem die ältern Artikel im J.
1738 verbrannt waren, die der Sattler von den Rathe den 4. Oktbr. 1674, die der Schlosser von den Rathe den 16.
November 1630, die der Schneider von dem Rathe am Marcus-Tage 1441; und als sie nachher mit 44 Städten im Lande
zugleich Innung gehalten hatten, besondere Artikel von dem Churfürsten Johann Georg II. den 14. Septbr. 1677, die der
Schuhmacher von dem Rathe 1510, dann am Dienstage nach Fabian Sebastian (den 23. Jan.) ; darauf noch einige Artikel
den 3. Juli 1636, die der Seiler von dem Rathe am 14. Jan. 1766, nachdem sie es vorher mit der Haupt- und Kreislade
gehalten und sich nach den Artikeln derselben, die von den Churfürsten August, Christian I. und II., wie auch von
Johann Georg II. am 2. Juni 1662 bestätigt worden waren, gerichtet hatten; die der Tischler von dem Rathe Freitags
nach Luciä 1557 und den 6. März 1604 noch einige Artikel; die der Töpfer von dem Rathe am 7. Juni 1712, die der
Tuchbereiter, die erst mit den Meisern in Großenhain hielten, dann aber ihre eigene Innung errichteten, von dem
Rathe den 21. März 1702. Die Innungsartikel der Tuchmacher wurden von dem Markgrafen Friedrich dem Ernsthaften
confirmirt und als sie im Feuer verloren gegangen waren, von dem Markgrafen Wilhelm I. 1391 aufs Neue
bestätiget, von dem Rathe aber 1755 revidirt, die der Wagner vom Rathe Dienstags an Tage Leonhardi (den 6. Novbr.)
1593, die der Weißbäcker von dem Rathe am Sonnabende nach Aegidius 1452, und nochmals Freitags nach dem
Fronleichnamsfeste (den 7. Juni) 1588, auch 1611 und 1630 mit neuen Punkten versehen; die des Zimmerhandwerks von
dem Könige Friedrich August den 3. März 1725. Die Arbeiten und Waaren einiger Handwerker werden mit dem
ausgezeichneten Namen der Manufactur- oder Fabrik-Arbeiten und Waaren belegt. Unter den Manufacturen unsrer Stadt war
die der Tuchmacher, die wahrscheinlich im 1. Jahrhunderte, wie ich oben bemerkt habe, ihren Ursprung nahm, von jeher
die stärkste. Zum Behuf derselben sind 2 Schönfärbereien und in Zschöllau zwei Walkmühlen angelegt. Der unter dem 13.
Decbr. 1785 priviligirte Wollmarkt sollte zwar auch zur Beförderung der Tuchmanufactur dienen, er entsprach aber der
Erwartung nicht.
Von der Betriebsamkeit der hiesigen Arbeiter in ältern Zeiten bemerkte
man außer demjenigen, was schon oben angeführt worden ist, noch dieses, daß im J. 1733 Sammet, Plüsch und halbseidne
Zeuge verfertigt wurden 6). In den neusten Zeiten und hauptsächlich seit etwa 20 und 30 Jahren traten jedoch Umstände
ein, welche jene Betriebsamkeit nichts weniger als begünstigten. Von 1871 bis 1806 sahen sich Manufacturisten und
Handwerker genöthigt, über den theuern Einkauf der zu verarbeitenden Materialien und die schlechte Bezahlung ihrer
Waaren besonders auf den Jahrmärkten, über die Theurung aller Lebensmittel, über den Dorfhandel und die Niederlassung
aller Arten von Handwerkern auf dem Lande, über das häufige Hausieren mit allerlei Waaren auf den Dörfern laute Klage
zu führen. Die Tuch-Fabrik insoderheit litt durch den gegen vorige Zeiten um mehr als noch einmal so hoch gestiegenen
Preis der Wolle und Farbe. Der Tuchhändler ward genöthigt auch den Preis seiner Waare zu erhöhen, sah aber dadurch
seine Handelsgeschäfte verringert, da Niemand außer nur in dringenden Nothfalle kaufte. Alphabetisches Verzeichniß der Künstler, Manufacturisten und Handwerker, die jetzt in hiesiger Stadt leben. 6 Böttiger mit 1 Gesellen, 3 Beutler mit 1 Gesellen, 1 Bildhauer, 2 Bürstenmacher mit 1 Gesellen, 3 Buchbinder mit 1 Gesellen, 1 Buchdrucker 7) mit 2 Pressen, 1 Setzer und ein Drucker, 12 Fleischhauer mit 8 Gesellen, 4 Gold- und Silberarbeiter, 3 Gürtler mit 1 Gesellen, 3 Glaser mit 1 Gesellen, 5 Hufschmiede mit 3 Gesellen, 4 Hutmacher mit 2 Gesellen, 4 Horndrechsler mit 1 Gesellen, 1 Koch, 6 Kürschner mit 4 Gesellen, 2 Kupferschmiede, 3 Klempner, 1 Knopfmacher it 1 Gesellen, 16 Leinweber mit 2 Gesellen, 17 Lohgerber mit 7 Gesellen, 4 Maurermeister mit 18 Gesellen, 3 Nadler mit 2 Gesellen, 1 Nagelschmied, 2 Peruquiers, 5 Posamentierer mit 1 Gesellen, 2 Riemer mit 1 Gesellen, 3 Sägenschmiede mit 1 Gesellen, 6 Sattler mit 1 Gesellen, 4 Schlosser mit 3 Gesellen, 31 Schneider mit 10 Gesellen, 69 Schuhmacher mit 34 Gesellen, 6 Seifensieder mit 1 Gesellen, 9 Seiler mit 1 Gesellen, 126 Tuchmacher mit 36 Gesellen, 4 Tuchscherer mit 8 Gesellen, 2 Wagner mit 2 Gesellen, 15 Weißbäcker mit 30 Gesellen und 2 Zinngießer. 3) Die Bierbraunahrung. war in den ersten Zeiten der Stadt denjenigen Einwohnern angewiesen, die kein Handwerk trieben 8). In der Folge ward sie den Bürgern, sie mochten einer Zunft angehören oder nicht, ohne Unterschied überlassen, jedoch mußten sie wie aus einer Rathsverordnung vom J. 1386 erhellet, angesessen sein. Spätherhin wurden nur gewisse Häuser, gegen Uebernahme einiger Schocke oder gegen Erlangung eines bestimmten Geldes 9), mit der Gerechtigkeit, ein oder mehrere Biere zu brauen, vom Rathe belehnt. Jetzt haben 241 Häuser inden Ringmauern der Stadt das Recht, 435 Biere zu brauen. In dem 9. Punkte der bald nach 1612 aufgesetzten Polizeiordnung unsrer Stadt sind die Brauordnungen wiederholt, nach welchem sich die brauberechtigte Bürgerschaft von langen Zeiten her gerichtet hat, und die neueste Verordnung vom J. 1785 erhält die Bestimmungen, die noch in unsern Tagen bei dem Brauwesen befolgt werden. In den ältesten Zeiten ward auf jedes Gebäude 40 Scheffel Schutt und 20 Faß Guß gerechnet. Nach dieser Vorschrift wurden vom J. 1487 bis 1587 jährlich 4800 bis 6540 und von 1588 bis 1676 jährlich 2080 bis 4000 Faß gebrauet. Ob nun gleich in den neuern Zeiten der Meilenzwang eingeführt ward, so brachten doch die wohlfeilern Dorfbiere das Brauwesen in der Stadt so tief herab 10), daß man sich genöthigt sah, mit landesherrlicher Genehmigung jedes Gebräude um die Hälfte, nämlich bis auf 10 Faß Guß und 20 Scheffel Schutt zu vermindern. Diesen Maßstab hielt der Rath auch bei, als er dem verfallenen Brauwesen im J. 1785 durch eine neue Brauordnung, durch die einführung des hellem und oberggährigen Bieres und durch das Brauen und Schenken nach der Reihe aufzuhelfen suchte, wobei er zugleich die vorher sich reservirten 9 Lagerbiere 11) gänzlich fallen ließ. Mit dieser neuen Einrichtung hörte auch das vorher gewöhnliche Weißbier auf, wozu bei jedem Gebräude 21 Scheffel halb Weitzen und halb Gerste genommen wurden, und das, nach Art des Coswiger Breihahns im Sommer, und zwar um die Zeit des Ablaßmarktes gebraut und dann auf Bouteillen gefüllt, mit Zitronen, Zimmt und andern Gewürzen vermischt, verkauft ward. Jene neue Einrichtung des Baruwesens hatte, wie sich aus den Tabellen ergiebt, die der Rath über die Beschaffenheit des Nahrungszustandes unsrer Stadt zur hohen Landes-Oekonomie-Deputation jährlich einsendet, eine Zeitlang einen erwünschten Erfolg, nur daß über das wenige Ausschroten aufs Land und über die Theurung der Gerste geklagt werden mußte. Da sich beides nicht änderte, so fiel die Braunahrung vom J. 1790 bis 1810mahr als sie stieg. Jedoch die im J. 1811 getroffenen Maßregeln haben nicht nur einen stärkern Vertrieb, sondern auch eine vorzüglichere Güte unsers Stadtbieres und die Hebung des Brauwesens zur Folge gehabt. 4) Feld- und Viehwirtschaft treiben bekanntlich die hiesigen Bürger entweder ausschließend oder als einen Nebenerwerb. Die ersten Deutschen Bewohner unsrer Stadt hielten, wie die alten Deutschen überhaupt, die Viehzucht mehr in Ehren als den Ackerbau und unterschieden sich dadurch von der Nation der Wenden, zu der die in hiesiger Stadt wohnenden leibeignen Daleminzier gehörten 12). Die Ritter ließen durch die letztern das Feld bestellen, das auch oben unter dem Namen der alten Stadtfelder bekannt ist, ließen durch sie die Viehwirthschaft besorgen und bauten zu diesem Behufe die Vorwerke an, die oben genannt worden sind. Nach aufgehobener Leibeigenschaft beschäftigten sich auch die Freien mit der Feldwirthschaft und legten das Vorurtheil ab., als ob diese Beschäftigung schimpflich für sie sei. Als die in der Nachbarschaft gelegenen Dörfer Blumenberg, Kunersdorf, Neußlitz, Praschwitz, Zschöllau und Gorau 1429 durch die Hussiten verwüstet worden waren, so kamen die dazu gehörigen Felder als Feldmarken zur Stadt (sh. oben), wodurch der Flächenraum der Stadtfelder und der Ackerbau an Umfang bedeutend gewannen. Unter der Regierung des Churfürsten August kamen Ackerbau und Viehzucht, wie überhaupt im ganzen Lande 13), so auch insbesondere in Oschatz mehr empor. Nach dem Befehle und Beispiele dieses Regenten wurden die Felder mehr in der Düngung erhalten, als vorher. Die Düngung mit Kalk und kalten Boden ward gewöhnlicher als jemals, veredelte und wilde Obstbäume wurden an Felder und Wiesen gepflanzt und ausländische, bessere Viehraçen eingeführt. Der dreißigjährige Krieg unterbrach zwar dasSteigen des Feldbaues und der Viehwirthschaft und verschnitt diese beiden Erwerbszweige sehr scharf. Allein die darauf folgende Ruhe hat ihr Wachsthum wieder befürdert und sie haben in unsern Tagen eine Höhe erreicht, in der sie bei uns vorher nicht gesehen worden sind. Der Hopfenbau, der sonst auf unsern Fluren stark getrieben ward, hat zwar seit dem Verfalle der Braunahrung und seitdem man böhmischen Hopfen wohlfeiler erhalten konnte, ganz aufgehört, jedoch hart man sich dafür durch den erhöhten Ertrag der gewöhnlichen Getreidearten, durch Behandlung der Aecker nach physischen Grundsätzen, durch die Kalkdüngung und durch die Einführung neuer Feldfrüchte zu entschädigen gesucht. Auf einen Scheffel Einsaat Weizen rechnet man jetzt gewöhnlich gegen 6 Schock zu 2 Scheffel Ausdrusch und den Scheffel zu 174 Pfund angeschlagen. Ein Scheffel Korn bringt höchstens 4 Schock, deren jedes 2 Scheffel, jeden 162 Pfund schwer, auch noch etwas mehr, Ausdrusch giebt, und endlich von 1 Scheffel Ausdrusch, davon jeder 153 Pfund schwer ist. Die Erdbirnen kamen 1717 durch den General-Lieutenant von Milkau aus Brabant nach Sachsen und im siebenjährigen Kriege durch Vermittelung und Bestellung des Bürgermeisters Hoffmann aus dem Erzgebirge in unsre Stadt. Georg Menzel, ein Zuckerbäcker aus Strehlen in Schlesien, machte zu Anfange des vorigen Jahrhunderts bei uns zwar einen Versuch mit dem Anbaue der Färberröthe oder des Krapps (rubin tinct.), der aber aus Gründen, die mir u nbekannt sind, nicht fortgesetzt ward. Gottfr. Heinr. Michaelis fing 1792 an, Tabak zu bauen und erhielt dafür eine landesherrliche Prämie von 10 Thlr. Nach seinen Zeiten traten die Kauf- und Handelsherren Karl Gottlieb Hoffmann und Georg Friedrich Valz in seine Fußtapfen. Der letzte setzt den Anbau des Tabaks noch jetzt thätig fort und richtet ihn in seiner eigenen Fabrik zum Verkauf zu. Außerdem befleißiget man sich des Rübsenbaues und sucht daraus den möglichsten Gewinn zu ziehen 14). Die Viehnutzung ist seit einigen Jahren durch den Anbau des spanischen Klees gar sehr verbessert worden. Doch hat man auf den Vorwerken, das Thalgut ausgenommen, die Stallfütterung des Rindviehes noch nicht eingeführt, sondern bedient sich noch immer der allgemeinen Viehweide, Was den Viehbestand anbetrifft, so hatten die hiesigen Feldbesitzer im J. 1697 92 Pferde, 5 Zugochsen, 473 Kühe, 44 Ziegen, 16 Schafe; im J. 1779 260 Kühe und 525 Schafe; im J. 1784 70 Pferde, 14 Zugochsen, 235 Kühe; im J. 1787 78 Pferde, 46 Zugochsen, 220 Kühe und 520 Schafe 15). Tabelle über Aussaat und Ertrag der hiesigen Feldflur vom J. 1806 - 1811.
Die Gewerbe und Ackerbau treibenden Bürger können ihre Waaren und Produkte nicht nur an auswärtigen Orten absetzen, sondern sie haben auch schon seit den frühesten Zeiten Gelegenheit dazu in der Stadt selbst gefunden. Bereits Kaiser Itto der Große, unter dessen Regierung Oschatz erbauet ward, befahl, nach dem Beispiele seines Vaters, Heinrich I., dass alle Landeigenthümer ihre Zusammenkünfte und Gastereien in der Stadt halten sollten. Diese Einrichtung verschaffte der Stadtnahrung manchen Zufluß. Der Verlust, der ihr in den folgenden Zeiten aus der Aufhebung dieser Veranstaltung erwuchs, ward durch Anlegung der Wochenmärkte ersetzt, welche noch bis auf diesen Tag der Stadt manchen Erwerb gewähren. Der Landmann, der auf diesen Märkten Holz, Getreide und Victualien verkauft, verläßt die Stadt nicht leicht, ohne sich den Bedarf für sein Hauswesen und seine Oekonomie eingekauft, oder sich mit Speise und Trank gesättiget und erquickt zu haben. Da keine größere Stadt in der Nähe ist, auch Oschatz beinahe 400 Consumenten zählt, so sind die Wochenmärkte mit Verkäufern und Käufern immer stark besetzt. Hierzu kommen noch die drei Jahr- und die damit verbundenen Viehmärkte, wobei die Gast- und Schenkwirthe, desgleichen die mehresten Bürger durch Bewirthung der Fremden und die Professionisten durch den Absatz ihrer Waaren mehr oder weniger gewinnen. Der erste Jahrmarkt, der unsrer Stadt im J. 1394 von dem Markgrafen Wilhelm I. auf den Aegidius-Tag oder den 1.Septbr. zu halten verstattet (siehe oben), nachher aber auf den Montag nach Peter Paul verlegt ward, führt jetzt den Namen Ablaßmarkt. Denkt man sich bei dem Aegidius-Tage den Tag, an welchem die hiesige Hauptkirche dem Aegidius, dem Schutzheiligen unserer Kirche und Stadt geweihet worden war, und erklärt man sich das Wort Ablaß, im Sinne der römischen Kirche, von dem Erlaß begangener Sünden, der gegen Erlegung eines gewissen Geldes Statt hatte; so läßt sich gar wohl annehmen, daß, nach der Gewohnheit jener Kirche, der h. Aegidius noch vor dem jedesmaligen Anfange jenes Jahrmarkts zur Verehrung ausgestellt, Hochmesse gefeiert und für das reichliche dabei dargebrachte Opfer auch reichlicher Ablaß ertheilt ward. Durch dieses Mittel bewog man viele Menschen zu einer Wallfahrt nach Oschatz, man vermehrte die Käufer und beförderte die bürgerliche Nahrung, was immer die Hauptabsicht bei der Anlegung eines Jahrmarktes zu sein pflegt. Dieselbe Absicht lag auch zum Grunde, als von dem Churfürsten Friedrich dem Sanftmüthigen, im J. 1451 der Fastenmarkt nach dem Sonntage Septuagesimä bewilligt ward. In der darüber ausgefertigten Urkunde wird ausdrücklich gesagt, daß dieser Jahrmarkt unsrer Stadt und ihren Einwohnern, um gemeinen Nutzens und Frommens willen, und darum bewilligt werde, daß sie sich verbessern, auch in Gedeihen und guten Stand kommen, sich aus den Schulden erheben und dem Churfürsten und dessen Erben fernerhin zu dienen, desto bereiter und williger werden möchten. Eine gleiche Ursache bewog den Herzog Heinrich im J. 1540 unsre Stadt mit dem Herbstmarkte zu begnadigen. Endlich ist eines der ältesten Hilfsmittel zur Förderung der bürgerlichen Nahrung, nämlich die hier durchgehende Landstraße, nicht zu übersehen, von der oben ausführlich behandelt worden ist. Wäre die bürgerliche Nahrung in unserer Stadt nicht das Augenmerk ihrer Oberherren gewesen, würden sie wohl so oft geschärfte Befehle gegeben haben, die Fuhrleute, welche Oschatz umfahren wollten, wieder auf die durch die Stadt gehende Landstraße zu treiben? Konnte es ihnen, wenn sie jene Absicht nicht gehabt hätten, nicht gleichviel sein ob die Fuhrleute Oschatz berühren oder nicht? Diesen beabsichtigten Vortheil hat diese Straße der Stadt auch von jeher gewährt. 1) Wenn man die städtische Verfassung nach den Grundgesetzen unseres Vaterlandes betrachtet, so wird man sie durchgehends auf zwei Erhaltungsmittel ursprünglich gegründet finden, nämlich auf eine ungestörte Ausübung der Handwerker, woraus in alten Zeiten auch de Handel und das Recht, Jahrmärkte zu halten, floß, und auf die Bierbraunahrung. Da eine gleiche Verfassung auch in den Städten außerhalb des Landes angetroffen wird, so ist kein Zweifel, daß alle Städteihre Einrichtung ziemlich nach einerlei Muster gebildet haben. Diese beiden angeführten Stücke sind die Unterscheidungszeichen zwischen der bürgerlichen Nahrung in der Stadt und der Nahrung der Landbewohner. Die Landesordnung des Churfürsten Ernst und Herzogs Albrecht v. J. 1482 (Codex Augusteas I, 10), ein noch geltendes Gesetz, dessen klarer Buchstabe ebenfalls nicht sowohl auf eine Einrichtung, als vielmehr auf eine Wiederherstellung alter und verfallner Gerechtsame hindeutet, verbietet ausdrücklich die Duldung der Handwerker und das Bierbrauen auf dem Lande, einige Fälle ausgenommen, und führet zur Entscheidungsursache dieüberhand genommene Störung von Seiten der Dörfer an. wodurch, wie der eigene Ausdruck lautet, die Städte am Ende gar verwüstet werden dürften. Das Ausschroten des Bieres auf dem Lande wird unbedingt untersagt und den Städten allein vorbehalten. In dieses Verbot wurden ehemals sogar auch kleine Städte unter gewissen Bedingungen gezogen. So waren die Städte Strehla und Mügeln sonst gebunden, in Ansehung der Brauzeit mit Oschatz in jedem Jahre zugleich anzufangen und zu endigen, und als sie dies im J. 1480 unterließen, so ward darüber von Seiten unserer Stadt in Dresden Beschwerde geführt. zurück 2) darüber drückte Kaiser Siegismund bei Abschaffung ähnlicher Mißbräuche sein großes Mißfallen mit diesen Worten aus: es ziehme sich nicht, daß ein Weinhändler Tuch und Salz feil habe und der Schneider Handlung treibe, er wolle vielmehr, daß keiner dem andern in seine Nahrung greifen und die Erhaltungsmittel ungewiß machen sollte. Melch. Goldasti Consit imper. Cap. V. p. 118 s. zurück 3) Gegen 1600 Tschakos mit eingeschlossen zurück 4) und 200 Tschakos zurück 5) und 6000 Tschakos zurück 6) Sächsisches Curioseitäten-Cabinet von diesem Jahre, S. 133 zurück 7) Der jetzige kenntnißreiche und thätige Eigenthümer der hiesigen Buchdruckerei, Friedrich Christian Ludwig Oldecop ist der Erste, der hier nicht nur eine geschmackvolle Notendruckerei etablirt, sondern auch eine auf reelle Zwecke berechnete Lesebibliothek angelegt hat. Nicht weniger verdankt ihn das hiesige öffentliche Blatt, das seit 1802 unter dem Titel des Oschatzer Erzählers für den Bürger und Landmann erschien, aber seit 1811 den Titel Oschatzer gemeinnützige Blätter annahm und seit seiner Entstehung schon manchen schätzbaren Beitrag zur Bildung, Veredlung und Unterhaltung des Publikums lieferte, seinen Ursprung. zurück 8) Hierüber verdient nachgelesen zu werden, was Joh. Friedr. Klotzsch in dem Tractat: das Schrotamt aus richtigen Quellen des Alterthums entdecket und betrachtet (Dresden 1766) S. 75-81 berichtet. zurück 9) Der Bader bezahlte laut der Kämmerei-Rechnung den 20. Jan. 1646 7 Schck. für das auf die Badestube erkaufte Bier und den 4. Dezember 1649 errichtete Georg Gorgus 20 Fl. für ein Bier, das er von Friedrichs wüstem Hausplatze auf sein Haus zubrauen nahm. zurück 10) Das Sinken der Braunahrung läßt sich unter andern auch daraus abnehmen, daß sich die Zahl der ehemaligen 11 Brauhäuser jetzt bis auf 3 vermindert hat. zurück 11) Diese Lagerbiere, welche untergährig waren, wurden in der Fastenzeit gebraut und nachdem sie einige Zeit auf ihrem Lager gelegen hatten, den Sommer über verschenkt. Durch den Hopfen, den man reichlich dazu nahm und durch die besonders dazu eingerichteten frischen Keller erhielt man sie in einem unverdorbenen Zustand. zurück 12) Den Kennern der ältern Geschichte ist
bekannt, daß die Deutschen von den Wenden mit den aus ihrer Sprache entlehnten Namen Nemezen ehemals belegt wurden,
die Wenden sich hingegen Slaven nannten. Mitschel in der Sächs. Geschichte Th. II, S. 10 und Andere meinen zwar, der
Grund dieser Benennung Nemezen liege indem Umstande, daß die Deutschen von den Wenden nicht verstanden und daher von
ihnen als Stumme angesehen worden wären und in dieser Hinsicht hätten sich auch die wendischen Völker Slaven, d. i.
wenn man diesen Namen von Slavo, das Wort, die Rede ableitet, beredte Leute genannt. Allein D. Anton in Görlitz hat
in seinem historisch-kritischen Versuchs über die Nemezen in dem Journal für Sachsen, 6 Heft Mon. Septbr. 1792, S.
524-536, sucht durch nicht zu verwerfende Beweise darzuthun, daß der Grund jener Benennung in der allgemeinen
Lebensart der Deutschen liege, die in den alten Zeiten nomadisch war, da hingegen die alten Slaven das Gegentheil,
nämlich die georgische Lebensart liebten. Durch einen verschiedenen National-Geist, sagt er, unterschieden sich beide
alten Völker. Der Deutsche National-Geist war vom Ursprunge an eigenthümliches Ackerleben- Jetzt hat sichs geändert:
das letzte ist beiden eigen. Doch hat sich der National-Name nicht geändert. 13) H. A. F. an seine Landsleute in Sachsen über den Ackerbau und die Viehzucht in des Churfürsten August Zeiten. Chemnitz, 1764 S, 19f. zurück 14) Wer von dem Gedeihen und Mißrathen der Feldfrüchte auf unsern Stadtfluren und der darausentstandenen Wohlfeilheit und Theuerung in ältern und neuern Zeiten mehrere Nachrichten verlangt, der findet sie in der obigen Beschreibung der Schicksale hiesiger Einwohner. zurück 15) Die große Hornviehseuche, die unsere Stadt 1718 betraf, ist bereits oben erwähnt. zurück |
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