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1)

1) Inspectoren. Die oberste geistliche Gerichtsbarkeit über die genannte Kirche und ihre Diener übte die Domprobstei 2) das Bisthums Meißen aus, dessen Stiftung durch den Kaiser Otto den Großen im J. 968 in die Zeit der Erbauung der Kirche fällt. Das Collatur-Recht stand den Kaisern seit den frühesten Zeiten und so lange zu, als sie Oberherren der Stadt blieben; sie ließen es aber durch ihre Statthalter, die Markgrafen zu Meißen verwalten. Otto der Große war der erste Collator, was ein Beweis davon ist, daß er die Kirche gegründet und ihr gewisse Einkünfte angewiesen hatte. Denn das päpstliche Recht 3) überließ den Stiftern und Wohltäthern einer Kirche auch immer die Collatur darüber, als eine ausgezeichnete Belohnung für ihre Aufopferungen. Als jedoch die Markgrafschaft Meißen erblich ward, so ging das Patronat-Recht über unsre Kirche von den Kaisern auf die Markgrafen über. Diese behielten es so lange, bis Markgraf Friedrich der Strenge die Pfarre zu Oschatz dem Kloster zu Seußlitz in dem Maaße zueignete, daß alle ihre Einkünfte seine in jenem Kloster befindlichen Schwestern Beatrix und Anna auf ihre Lebenszeit genießen, nach ihrem Tode aber den Klosterfrauen zu Seußlitz, einer wie der andern, zu Gewande und Kleidern dienen sollten; diese Schenkung erfolgte Freitags nach Mathias (den 2. März) 1352 und Bischof Johann I. ertheilte am Tage nach der Apostel Theilung 1358 seine Einwilligung dazu 4) . Nach der über diese Einwilligung ausgefertigten Urkunde waren die damaligen Einkünfte der Pfarre: 1 Schock breite Groschen; 10 Gl. und 40 Hühner; 3 Schock 20 Eier, alles zu Poppewitz, 33 Scheffel Roggen und so viel Hafer zu Blumenberg; 33 Scheffel Roggen zu Langwitz (Lonnewitz); 1 Malter Roggen zu Schmorkau; 1 Malter Roggen und 1 Malter Hafer zu Thalheim; ingleichen ebendaselbst der Zehende von einer Hufe, ferner etliche Zinsen zu Oschatz, welche zusammen 2 Vierding und 27 Gl. betrugen und endlich 1½ Stein Unschlitt. Das Seußlitzer Kloster behielt auch das Patronat-Recht über die hiesige Stadtkirche 5) bis zu den Zeiten der Reformation, wo es aufgehoben ward. Die Local-Inspection über die kirchliche Verfassung hatte der Pfarrer, der damals bald Parochus, bald Pleban, bald Archipresbyter, oder Erzpriester, bald auch Rector divinorium officiorum genannt ward. Ehe die Stadtkirche entstand, gab es schon in der Burg, die in den Keilgärten stand, eine Kapelle, bei welcher ein Meßpriester angestellt war (siehe oben) Dieser ward ohnfehlbar zum ersten Pfarrer an die neugegründete Stadtkirche verordnet, welche die einzige Parochial-Kirche in dem ganzen Burgwardbezirke war und zu welcher sich die Daleminzier, die das Christenthum angenommen hatten, hielten, um darin zu beichten, das Abendmahl zu genießen, sich trauen und ihre Kinder taufen zu lassen. Die religiösen Handlungen, die in den Häusern der weitläufigen Kirchfahrt verrichtet werden mußten, gehörten zu dem Amte des Pfarrers und der von ihm erwählten Kapelläne. Diese Verfassung konnte indessen zur so lange bestehen, als die Anzahl der Christen in der Parochie noch geringe war. Denn als sie zahlreicher wurden, so konnte sie der Pfarrer nebst seinen Gehülfen nicht mehr gehörig bedienen, die Stadtkirche nicht mehr fassen, und vielen unter ihnen ward der weite Weg zur Parochial-Kirche zu beschwerlich. Daher ertheilte der Bischof zu Meißen und der hiesige Pfarrer den letztern auf ihr Ansuchen gern die Erlaubniß, in ihren Dörfern eigene Kapellen zu erbauen, worin von einem besondern Meßpriester Messe gelesen und Betstunde gehalten würde. Jedoch behielt sich der Pfarrer das Recht vor, die übrigen geistlichen Geschäfte selbst zu verrichten, mithin Beichte zu hören, Communion zu halten, zu taufen und zu begraben. Bald darauf wurden diese Kapellen zu Pfarrkirchen erhoben und erhielten ihre eigenen Pfarrer oder Pleblane. Dem hiesigen Pfarrer aber mußten die ausgepfarrten Dorfschaften für den Verlust, den er durch ihre Trennung von seiner Parochie erlitt, jährlich eine gewisse Entschädigung an Geld oder Getreide reichen. Jedoch ward durch diese Trennung nicht alle Verbindung aufgelöset. Aus den neuerrichteten Plebanaten auf dem Lande ward ein Archipresbyteriat (Erzpriesterthum), oder, wie man es jetzt nennt, eine Diöces gebildet, worüber der Pfarrer in Oschatz, als ältester Pleban, die Oberaufsicht führte, der daher auch den Titel eines Archipresbyters oder Erzpriesters erhielt. Oschatz ward der Sitz eines Archipresbyters oder, wie man es damals ausdrückte, ein erzpriesterlicher Stuhl (Sedes), der zu der Probstei Meißen gehörte, die Stadtkirche hieß ecclesia antiqua, principalis, die Mutterkirche und die übrigen Landkirchen wurde ecclesiae subjectae oder Tochterkirchen genannt. Von den vielen sonst in unsre Stadtkirche eingepfarrten Dorfschaften verblieben ihr nur die, welche ihr am nächsten lagen, nämlich Zschöllau, Gorau, Blumenberg, Konradsdorf, Neußlitz und Praschwitz und sie sind noch jetzt mit ihr vereinigt. Jedoch haben sie sich aus den Ruinen des Hussitenkrieges noch nicht ganz erhoben.
Aus dem, was ich von dem Pfarrer unserer Stadt in den Zeiten vor der Reformation gesagt habe, geht das Resultat hervor, daß er ein sehr angesehenes Amt bekleidete und an Würde unsern jetzigen geistlichen Inspectoren oder Superintendenten ähnlich war. Außer seinen Amtspflichten hatte er auch noch die Obliegenheit auf sich, von den Meßpriestern seiner Kirche die bischöflichen Abgaben einzufordern und an die Behörde zu übersenden. Die eine Abgabe ward Subsidium biennale genannt und bestand in einem Beitrage, den jeder Meßpriester in den ersten zwei Jahren seines Amtes nach dem Verhältnisse seiner Einkünfte leisten mußte. Hatte er wöchentlich vier Messen zu halten, so gab er 2 Mark oder 8 Gl., aber von 3 Messen nur 6 Gl. an den Bischof ab. Eine andere Abgabe führte den Namen charitativum und ward von allen Meßpriestern als ein freiwilliges Geschenk entrichtet, sobald ein Bischof entweder sein Amt antrat oder sonst nöthige Ausgaben zu bestreiten hatte.
Die Substanzial-Einkünfte des hiesigen Pfarrers bestanden in der Benutzung gewisser Aecker und Wiesen, die zur Pfarre gehörten, in gewissen Geldzinsen, die ohngefähr 21 Schock 36 Gl. betrugen, in ohngefähr 8 Schock Opfergeld und 6 Schock 50 Gl. von den Altären der h. Barbara und der Exulanten, welche in ältern Zeiten mit Vergünstigung des Bischofs zur Pfarre, um ihre Einkünfte zu erhöhen, geschlagen worden waren. Ueberdieß bekam er 50 Schfl. Korn und 28 Schfl. Hafer Decem und 7 Schock Groschen von den Aeckern und Wiesen. Weil ihm bei jeder neuen Stiftung eines Nebenaltars ein Theil seiner Einkünfte entging, so erhielt er von jedem dieser Altäre eine Entschädigung, die deswegen Restaurum genannt und nach Maßgabe des Verlustes bald höher, bald niedriger bestimmt ward. Die übrige Einnahme des Pfarrers bestand in Accidenzien, die er nach einer bestimmten Taxe von dem Messelesen an dem Hochaltar von den Taufen, Trauungen, letzten Oelungen, Kirchgängen, Weihen der Paternoster, der Kreuze, der Speisen an Ostern u.s.w. erhielt. Von allen diesen Einkünften hatte er nicht nur seine eigene Haushaltung zu bestreiten, sondern auch die beiden Kapelläne, die er sich aus den Meßpriestern erwählte, und den Prediger mit freier Kost zu versehen und ihnen außerdem noch freie Wohnung uns Betten in seinem Hause zu geben. Dieses geschah deswegen, weil sie oft ihm in den Amtsgeschäften, die ihm allein zustanden, beistanden und ihn derselben überhoben. Den Kapellänen waren außer den Einkünften von ihren Altären, deren Priester sie waren, noch einige andere angewiesen. Auch der Prediger hatte außer 15 Gl. Besoldung aus dem Einkommen des Predigtstuhls noch einige andere Accidenzien.

Von den Pfarrern, die vor der Reformation an der Hauptkirche angestellt waren, sind mir folgende bekannt: Johannes um das J. 1213 6) ; Thomas um das Jahr 1254 7) ; Heynemann, war Markgraf Heinrich des Erlauchten Kapellan und 1179 Zeuge, als gedachter Markgraf dem Kloster zu Staucha eine im Dorfe Albrechtitz erkaufte Hufe zueignete 8) ; Erhard 1352; Hartmann im J. 1356, Stifter des Altars zum h. Kreuz in der hiesigen Stadtkirche; Andreas Symmelwitz 1369, der bereits im J. 1365 auf seinen Todesfall der hiesigen Kirche 20 breite Groschen zu seinem Seelengeräthe vermachte (sh. oben); Cunrad 1414 9) ; Johann von Guske 1414; Johann Dorrebach 1457 (sh. oben); Johann Kellner 1474, Johann Wannsleben 1480; Gregorius Geyer 1487. Unter ihm ward das Gestift mit Lobgesang, sonst die Cantica genannt, errichtet. Er hatte mit den Franziskanern des hiesigen Klosters manche Streitigkeiten, die bei der Beschreibung der Klosterverfassung vorkommen werden. Ueber sein Betragen führte auch der Rath bei dem Bischofe zu Meißen vielerlei Beschwerden. Wolfgang von Petzschwitz, auch Betschitz, der aus einem alten adeligen Geschlechte abstammte. Sein Vater war Nicol v. Petzschwitz 10) auf Rödern, seine Mutter aber Anna, eine geborne Sebitzschin oder Großin. Unter dem Bischof zu Meißen Johann VI. brachte er als Official der dasigen Domprobstei, die Synodalstatutes des Bisthums Meißen in Ordnung und ließ sie zu Leipzig 1504 in Folio drucken. Bei dieser Arbeit hatte er an Andreas Proles einen guten Gehilfen. Ob er bei diesen wichtigen Geschäften auch die Oschatzer Kirchenangelegenheiten gehörig besorgen konnte, ist darum in Zweifel zu ziehen., weil sie seiner Zeit die Viceplebane dieselben mit versahen. Ser starb 1517 zu Meißen und ward auch daselbst begraben. Sein Andenken ist von verschiedenen Schriftstellern erhalten worden 11) . Jacob Lohse, welcher 1521 al Probst an das mit dem Bisthume Meißen verbundene Collegial-Stift zu Zscheila kam, das von Großenhain dahin verlegt worden war 12) , und in der Folge zur Würde eines Officials der Domprobstei Meißen gelangte 13) . Er starb in Meißen am Tage der h. Juliana 1538 14) . Gregorius Hauenstein, 1526 f. In diesem Jahre brachte er es durch seinen Vorschlag dahin, daß der Begräbnißplatz von dem Stadtkirchhofe auf den Kirchhof zu St. Georg verlegt ward (siehe oben) Er gab auch 1527 seine Einwilligung zur Erweiterung des Gestifts Fabian Sebastian. Jacob Seydel, auch Seidler, aus Oschatz gebürtig, ward 1531 als hiesiger Prediger angenommen und bald darauf Pfarrer. Denn schon 1532 schlug er, als Pfarrer, seinen Vetter Johann Seydel zum Altaristen an dem Lehn Fabian Sebastian und 1533 einen gewissen Wolfgang Große zur Verwaltung der Jacobs-Kapelle mit erwünschtem Erfolge for. Vor seiner Anstellung in Oschatz war er 1520 Pfarrer in Glashütte unter der Inspection Pirna, bekannte sich zur gereinigten Lehre Luthers und begab sich in den Ehestand, weshalb er auf Befehl des Herzogs Georg eingezogen und dem Bischof Johann VII. (von Schleinitz) übergeben ward, der ihn, wie Johann Lindner, der Pirnaische Mönch genannt, in Onomastico autographo in Menkenii Script. tom. II, f. 1562, berichtet, am Pfingsttage 1521 in das Gefängniß nach Stolpen bringen ließ. Allein die Wittenberger Theologen D. Andr. Carlstadt, D. Philipp Melanchthon und D. Joh. Agricola nahmen sich seiner thätig an und legten bei dem Bischofe eine nachdrückliche Fürbitte für ihn ein, welche in der Fortsetzung von alten und neuen theolog. Sachen v. J 1723 S 195 und in Prof. Kappens Nachlese von Reformations-Urkunden Th. II, S. 463 f. abgedruckt ist., Der Bischof ließ sich durch diese Bitte und durch andere Umstände bewegen, den gefangenen Seydel gegen Bürgschaft loszugeben, wodurch die Meinung widerlegt wird, als habe er ihm im Gefängnisse umbringen lassen. Senfs Kirche-Reformation und Jubel-Geschichte des Amts Stolpen, S. 122 f. Ob sich Seydel nach seiner Loslassung wieder nach Glashütte begeben habe, ist ungewiß. So viel aber ist ausgemacht, daß er sich bald darauf nach Döbeln wendete, wo er als Privatmann lebte und weil man ihm das Predigen in der Kirche nicht verstattete, auf dem dasigen Rathhause mit großem Beifall predigte. Darüber erhielt der dasige Rath im J. 1522 von dem Herzoge Georg einen scharfen Verweis, wie Seckendorf in hist. Lutheranismi fol. 218 anführt. Von Döbeln ward Seydel als Prediger nach Oschatz auf Kosten des hiesigen Raths 1531 abgeholt. In den beiden Aemtern, die er hier verwaltete, unterließ er es nicht, das reine Evangelium freimüthig zu verkünden. Die Früchte davon zeigten sich bald; denn zu seiner Zeit wagten es viele, von hier in die benachbarten, im Churkreise und unter der Herrschaft des Herzogs Heinrich liegenden Dörfer, wo die Reformation bereits eingeführt war, zu gehen, um daselbst das Abendmahl unter beiderlei Gestalt zu genießen, was Herzog Georg verboten hatte und was oft selbst mit Verweisung aus der Stadt so streng geahndet ward, daß sich Luther genöthigt sah im J. 1533 ein Trostschreiben an die Freunde der gereinigten Lehre ergehen zu lassen und sie zur Geduld und Standhaftigkeit im Glauben zu ermahnen, wie an einem andern Orte weiter berichtet werden wird. Nach folgender, unsern Seydel betreffender Umstand verdient hier einige Berücksichtigung. Ge. Spalatin in chronico sive annalibus spud Menkenium in scriptt. rer. germ. tom. II, f. 607 et 608 und nach ihm Calles in serie episc. Misn p. 340 schreiben, Jacob Seydler, Pfarrer aus Glashütte, sei der erste im Meißner Lande gewesen, der sich 1521 zur Lehre Luthers bekannt und geheirathet habe. Es kann aber nicht nur dieses gesagt, sondern auch behauptet werden, daß er unter allen geweihten Priestern, die Luthers Lehre annahmen, der erste gewesen sei, der sich verehelicht habe. Man hält zwar insgemein dafür, daß der erste evangelische Probst zu Kemberg, Bartholomäus Bernhardi, auch der erste lutherische Prediger gewesen sei, der sich am Bartholomäus-Tage (den 24. Aug.) 1521 mit einer Kemberger Jungfrau vermählt habe, was nicht nur Seckendorf in hist. Lutheranis. lib. I, § 104 fol. 170, sondern auch D. Wolfg. Franz in comment. in Levitic. p. 308, der daher den Bartholomäustag für einen Erlösungstag der Priester in Ansehung ihres gezwungenen ehelosen Lebens ansieht und endlich der Probst zu Kemberg D. Joh. Heinr. Feustking in einer 1703 gehaltenen Synodaldisputation de primo sacerdote, marito Lutherano, Bartholomaeo Bernardi behaupten. Allein wenn wir die oben angezeigte Zeit erwägen, so gebührt unserm Seydel mit Recht die erste Stelle unter den ehemals katholischen Priestern, die geheirathet haben. Bernhard trat den 24. Aug. 1821, Seydel aber noch um einige Wochen früher in den Ehestand, denn schon am Pfingstfeste d. J. war er seiner Verheirathung wegen, wie der oben angeführte Lindner bezeuget, von dem Herzoge Georg zur Verwahrung nach Stolpen übergeben worden.
M. Gregorius Tyrbach kam 1538 an Seydels Stelle. Er hatte zeither das Pfarramt in Rochlitz verwaltet, nahm aber 1537 seinen Abschied, als die Herzogin Elisabeth, geborne Landgräfin zu Hessen
15) in dieser Stadt, als ihrem Wittwensitze, die Ausübung des evangelischen Gottesdienstes einführte, wozu er sich nicht bequemen wollte 16) . Sein Aufenthalt in Oschatz war aber nicht von langer Dauer. Herzog Georg starb das Jahr darauf und die Reformation ward auch hier eingeführt. Tyrbach ward von den herzoglichen Visitatoren seines Amtes entlassen, nachdem wegen der Einkünfte, worauf er noch Anspruch hatte, ein Vergleich mit ihm getroffen worden war.

2) Der Gottesdienst der Aegidius-Kirche war ganz nach den Grundsätzen und Gebräuchen der römischen Kirche eingerichtet. Da diese nicht unbekannt sind, so will ich nur das anführen, was zur Beförderung jenes Dienstes allhier gesehen ist. Darin rechne ich den Altar-Dienst.

An dem hohen oder Haupt-Altare verrichtete der Pfarrer allein unter Beistand seiner Kapelläne das in zukommende heilige Geschäft, das in Meßlesen, Trauen u.s.w. bestand. War er abwesend oder krank, so vertrat seine Stelle der aus den übrigen Priestern dazu bestimmte Vicarius, der deswegen auch den Namen eines Archipresbyters oder Erzpriesters führte. Von den Diakonen sind mir nur folgende bekannt: Matthias Langenau, der aus einer alten angesehenen Familie in Oschatz stammte, ums J. 1449. Ambrosius Schwankard um 1474. Wenzel v. Delitzsch um 1479. Urbanus 1495. Außer dem Hochaltare gab es noch Nebenaltäre 17) , an welcher nur die Todtenmessen gelesen wurden, welche die Stifter oder diejenigen Wohlthäter, von denen die Einkünfte jener Altäre vermehrt worden waren, vorgeschrieben hatten. Nach dem Lehrbegriff der römischen Kirche ist die Messe ein Gebet, das von dem Priester nach vorgeschriebenen Formeln entweder für die Lebendigen und Todten zugleich oder für Jeden insbesondere Gott und den Heiligen vorgetragen und wodurch ihnen seine Gnade, oder Linderung in dem Reinigungsfeuer oder Errettung aus demselben erflehet wird. Auf dem Hochaltare wird allein für die Lebendigen und Todten zugleich in einer Handlung Messe gehalten, wenn der Pfarrer das bei der Abendmahlsfeier gebräuchliche Gebet oder die Consecration des Brodes und Weines verrichtet, wodurch nach dem Lehrsystem jener Kirche beides in den Leib und das Blut Christi verwandelt und, Kraft dieser Verwandlung, als ein Versöhnungsopfer für die Lebendigen und Todten Gott dargebracht wird. Jedoch werden auf diesem Hauptaltare auch noch Messen anderer Art gelesen. Der Todten überhaupt wird in den täglichen, monatlichen und in den jährlich am 2. Novbr. gehaltenen Meßgebeten zu desto schnellerer Erlösung ihrer Seelen aus dem Fegefeuer gedacht. Für jeden Verstorbenen insonderheit wurden Seelmessen am dritten, siebenten und dreißigsten Tage nach seinem Tode gelesen und, wenn es verlangt ward, den Abend vorher noch Vigilien gehalten. Hatte der Verstorbene von gewissen liegenden Gründen ein Kapital vermacht, das Jeder gern auf Verzinsung annahm, weil dies für ein verdienstliches Werk angesehen ward, so ward von den Zinsen jährlich ein Leichenbegängniß, das man anniversarium oder Jahrgedächtniß nannte, entweder an dem Todestage oder an einem andern dazu bestimmten Tage mit oder ohne Vigilien gefeiert. Diese Feierlichkeit ward den Sonntag vorher in der Kirche angekündiget. Bei dem Begängnisse selbst ward in der Kirche einen Leichenbahre aufgestellt, der darauf befindliche Sarg mit einem Leichentuche behangen, Lichter oder Wachskerzen, bald mehr, bald weniger, je nachdem es verordnet war, wurden darum gesetzt und der ganzen Zurüstung ein solches Ansehen gegeben, als ob die irdische Hülle des Verblichenen im Sarge wirklich befindlich wäre. Ueberdies hatte der Küster auf das Grab dessen, dem die Gedächtnißfeier galt, ebenfalls ein sammtenes Leichentuch, oder wie es in alten Urkunden genannt wird, einen Baldachin, ein Leichenzeichen, (pannum fenicium, purpuram de Sammit), ausgegreitet und mit brennenden Wachslichtern umstellt, daher denn auch, um Irrungen vorzubeugen, in den Kalendarien- und Anniversarien-Büchern die Lage der Gräber genau bezeichnet zu werden pflegte. Während der Todtenmesse, wobei der Verstorbene mit Namen genannt ward, wurden alle Glocken gelauten, Processionen gehalten und Lichter auf einem über mehrern Altären angezündet. Die ganze Feierlichkeit ward mit einer Mahlzeit beendigt.
Die Votivmessen, die man auch gelobte oder Privatmessen nannte, wurden nur für die Lebendigen gehalten, wenn sie Gott und die Heiligen um die Wiederherstellung der Gesundheit, um den glücklichen Erfolg einer Reise oder eines andern Vorhabens bitten oder ihnen für eine erhaltene Wohlthat danken ließen. Diese beschriebenen Gattungen von Messen konnten alle auf dem Hauptaltare gehalten werden.

Zu den Nebenaltären gehörte der Altar des h. Valentin, der einer von den ältesten war. Der Rath hatte denselben gestiftet und sich dadurch das Patronatrecht darüber erworben, das er 1356 dem Pleban Hartmann ein einzigesmal ausüben ließ, welcher ihm dagegen das Patronatrecht über den Altar des h. Kreuzes, dessen Stifter er war, abtrat und ihm noch überdies erlaubte, einen eigenen Priester für das Georgen-Hospital, das der Pleban sonst durch seine Kapelläne besorgen ließ, gegen 3 Firdunge, fertones 18) anzunehmen. Bischof Johann I. bestätigte dies alles am Sonntage Invocavit (den 13. März) 1356. Wie man in jenen Zeiten bemüht war, zur Errichtung und Erhaltung der Altäre beizutragen, davon kann dieser ´Valentin-Altar ein Beispiel gegen. Zur Erreichung dieses Zweckes hingen einstmals einige Personen an denselben ihre Pelze, Beinkleider, Hemden, Betten, etc., die man wieder für Geld verkaufte.

Den Altar des h. Kreuzes 19) stiftete in Verbindung mit einem hiesigen Bürger der nur gedachte Pleban Hartmann 1356 von seinem väterlichen Erbe und den Beiträgen guter Freunde, trat aber aus schon erwähnter Ursache dem Rathe des Patronatrecht darüber ab. Um das Einkommen desselben zu verstärken, ward 1492 neue Messe zur Erinnerung der Mitleidenschaft der unter dm Kreuze ihres Sohnes stehenden Maria Errichtet und 100 Rh. Gl. dazu gestiftet. In der bischöflichen Bestätigung 20) wird zwar der Stifte dieser Messe nicht mit Namen genannt; es ist aber aus andern Nachrichten klar, daß es kein andrer, als der hiesige Amtsvoigt Michael Petzold gewesen sei. Jenes Kapital von 100 Rh. Gl. stand erst bei Dietrich Preuß auf Kavertitz, 1517 bei Balthasar v. Grauschwitz und 1541 bei dem Amtmann zu Mügeln, Georg v. Grauschwitz auf Saalhausen, auf Verzinsung 21) . Im J. 1501 schenkte Wilhelm von Borna noch 120 Rh. Gl. dazu und überließ die jährlichen Zinsen an 6 Gl. dem Altaristen unter der Bedingung, außer den bisherigen vier noch eine fünfte Messe zu lesen 22) . Auch soll Thomas Roch, ein hiesiger Priester, 120 Rh. Gl. zu diesem Altar legirt haben. Desgleichen kaufte 1309 der Pleban Andr. Symmelwitz anderhalbes Haus am Kirchhofe (sh. oben) für denselben Altar 23) . Von den Dienern dieses Altars werden Johann Erlich 1468, Nic. Franke 1501 und Lucas Leder 1513 erwähnt.

Unter die ältesten Altäre ist ferner auch das Altar Allerheiligen 24) zu rechnen. Markgraf Wilhelm I. gab zu Delitzsch Donnerstags nach Peter Kettenfeier ( den 2. Aug.) 1386 seine Einwilligung dazu, daß die Bürger zu Oschatz 4 Schock Gl. von dem nahegelegenen Dorfe Blumenberg, die sie von dem Kloster Seußlitz gekauft hatten, jenem Altar eignen und jährlich an dasselbe entrichten möchten; auch übertrug er ihnen die Verleihung desselben. Bischof Rudolph bestätigte diese Stiftung am Tage Nicolai (den 6. Decbr.) 1411.

Das Altar zum h. Leichnam Christi wird zuerst erwähnt, als im J. 1377 ein hiesiger Bürger, Jacob Nasenberg, nebst seiner Ehefrau 10 Schock gute Freiberger Grischen einem ewigen Lichte, das Tag und Nacht vor dem Leichname Gottes brennen sollte, vermachte. Das Einkommen desselben vermehrte der Rath mit 6 Schck. jährlichen Zinsen an Geld und Getreide von einigen Gütern in Wadewitz gegen ein wiederlösliches Kapital von 180 ungarischen Goldgülden, das er an die Brüder Johann Friedrich und Albrecht v. Caldenborn verborget hatte. Für diesen Zins sollte ein Altarist wöchentlich 4 Messen entweder selbst halten oder durch andere Priester bestellen. Bischof Rudolph bestätigte diese Stiftung und ertheilte dem Rathe das Patronatrecht darüber, zu Stolpen Sonntags nach Mariä Reinigung (den 7. Febr.) 1412. Die Brüder Hanns und Heinrich v. Grünrode auf Borna schenken im J. 1446 ein Haus zu diesem Altare unter gewissen Bedingungen, die schon oben angegeben worden sind.

Zu dem von der Jacobs-Brüderschaft gegründeten Altar, das in der Jacobs-Kapelle, das ist in der jetzigen Sacrtistei, deren Erbauung oben berichtet wird, gehörte ein Haus, das der Rath im J. 1538 zur Erweiterung des Rathhauses kaufte (siehe oben). Dieses Altarlehn war nicht nur wegen des reichlichen Ablasses, der ihm von 6 Cardinälen ertheilt worden war, sondern auch wegen andrer Geldzinsen, die es hatte, eines der einträglichsten. Georg Gelhar, ein Priester dieses Altars, vermachte ihm 1533 100 Gulden Kapital, die an Christoph von Nitzschwitz ausgeliehen, mit 6 Gl. verzinset und zum Besten der Schule verwendet wurden. Die Jacobiten hatten ums J. 1485 verschiedene Summen verborgt, nämlich 200 Gl. an Dietrich Preuß auf Kavertitz; 200 Gl. an einige Einwohner in der Vorstadt und 100 Gl. an den Rath.

Die Zinsen davon an 25 Gl. waren dem Altaristen zu seinem Unterhalte angewiesen und er mußte dafür wöchentlich 5 Mesen lesen. Den Dienst an diesem Altar haben verwaltet: Erasmus Beiche, des hiesigen Bürgermeisters, Blasins Beiche's Sohn, der 1490 auf die Universität Leipzig zog und daselbst 1492 Baccalaureus ward. Da sein Vater ein Mitglied der Jacobs-Brüderschaft war, so ward es ihm leicht, die Stelle eines Altaristen zu erlangen; 1496 ward er Priester und starb 1520. Ihm folgte Wolfgang Kracke, ein hiesiger Bürgerssohn, der am Mintage nach Exaudi des genannten Jahres 1520 von der Jacobs-Brüderschaft mit dem Präsentations-Schreiben an den Official des abwesenden Domprobstes, Ernsts von Schleinitz, abgeschickt und vom Bischofe investirt ward. Georg Gelhar, welcher das nur erwähnte Kapital von 100 Gl. vermachte und 1533 starb. Nach seinem Tode bewarben sich Matthias, der Kapellan, Antonius Bernsteins, Lucas Görlitzens und Peter Gelhars Sohn um die erledigte Stelle. Auf Empfehlung des Pfarrers, Jacob Seidels und ´Hanns Bergers erhielt sie Wolfgang Große, Pfarrer zu Wellerswalde, Dienstags nach Laurentius 1533. In dem Oschatzer Todtenregister heißt er zwar ausdrücklich Diakonus allhier, daher er auch in M. Frenkels Diptycis (sh. oben) unter die Diakonen gerechnet wird. Frenkel hat aber spätherhin den Irrthum eingesehen und ihn in seiner handschriftlichen Nachlese zur Kirchen- und Reformationsgeschichte der Stadt Oschatz aus der Reihe der Diakonen weggestrichen; er nimmt an, daß Großen der Titel eines Diakonus im Todten-Register nur in Hinsicht auf das Amt, das er im Papstthum verwaltet habe, beigelegt worden sei. So viel aber, schreibt Frenkel, habe er in sichern Nachrichten gefunden, daß Große erst mit dem Lehn zu St. Jacob und nachher zugleich mit dem Altare in der Elisabeths-Kapelle beliehen worden sei, auch von Haus aus die Pfarre in Wellerswalde besorget und benutzt habe. Nachdem aber, setzt er hinzu, am Tage der Himmelfahrt Mariä (den 15. August) 1539 die Reformation in hiesiger Stadt eingeführt worden sei, habe Große des Herzogs Heinrich Visitatoren das Lehn St. Jacob zur Förderung des göttlichen Worts, wie es in den Visitations-Acten ausgedrückt wird, freiwillig übergeben und sich als einen siebnzigjährigen Greis an dem Einkommen des Altars St. Elisabeth begnügen lassen wollen, welches auch die Visitatoren zufrieden gewesen seien. Große verheirathete sich nachher mit einer Person, Namens Margaretha und setzte sie in seinem 1546 aufgerichteten Testamente zur alleinigen Erbin seiner Verlassenschaft ein. Sein Tod erfolgte im J. 1550, er ward am 29. Mai begraben.

Das Altar der heiligen Drei-Könige, dessen Stifter unbekannt ist, hatte ein eigenes Haus und 7 Schck. 42 Gr. 3 Pf. Die bekannten Diener desselben waren: Lukas Kellner aus Leisnig, 1549 und M. Johann Frtitsch, eines hiesigen Bürgers Sohn. Der letzte ließ sein Amt durch einen andern Meßpriester verrichten, nutzte aber die Stelle bis zur Reformation. Im J. 1522 ging er auf die Universität nach Leipzig, ward daselbst 1526 Baccalaureus, 1530 Magister und sogar das Jahr darauf Rector der Academie. Nachher ward er Stifts-Syndicus in Meißen, wo er am 3. Juni 1586 im 80. Jahre starb 25) .

Das große Frauengestift ward am Sonntage nach Martini 1480 von Ambrosius von der Dahme und seiner Eheattin Christiana errichtet und von dem Bischofe Johann am 1. Febr. 1482 bestätiget. Es bestand aus vier Altären, nämlich dem Altar der Dreieinigkeit, der Auferstehung, Geburt und Emfängniß Mariä, die von 4 Vikarien und 6 Choralen oder Schülern theils mit Meßlesen, theils mit Singen der Vorschrift gemäß bedient wurden. Zu dieser Stiftung gehörten zwei Freihäuser, davon das größte, worin die Vikarien mit den Choralen ihre Wohnung hatten, nach der Reformation dem Stadtschreiber eingeräumt ward. Die Vikarien behielten nach der Vereinigung jener Altäre zu einem einzigen Gestifte die Einkünfte, die sie schon vorher, als noch jedes Altar für sich bestand, gehabt hatten. Die Stifter aber fügten nach dieser Vereinigung noch etliche 1000 Thaler Kapital, 2 Fleischbänke, 2 Wiesen, Getreidezinsen und andere Emolumente hinzu, bestimmten auch 2 Rh. Gl. zu einer Spende für Schüler und andere arme Leute.
Schon im J. 1453 hatten die genannten Stifter den Altar der Empfängniß (conceptionis) Mariä errichtet und reichlich dotiert. Als er vom Bischof Caspar den 25. Septbr. desselben Jahres bestätiget ward, ertheilte er an allen einen 40tägigen Ablaß, die den Messen vom Anfange bis zu Ende vor dem Altare beiwohnen, knieend 5 Vaterunser und so viel Ave Maria beten, eine brennende Kerze auf den Altar stecken, oder sich sonst mildthätig gegen ihn erzeigen würden. Den 30. Januar 1465 bestätigte Bischof Dietrich diesen Altar aufs neue und fügte Ablaß von 40tägiger Buße und einer Fasten hinzu. Ein Altarist desselben, Simon Michaelis, schenkte 1480 das nur gedachte Haus, die jetzige Stadtschreiberei dazu. Ueber das Frauengestift, das aus der Vereinigung dieses Altars mit den drei andern entstanden war, behielten sich die Stifter das Patronatrecht auf ihre Lebenszeit vor, nach ihrem Absterben aber sollte es dem Rathe und den Kirchenvorstehern zufallen, welche bei jeder Erledigung auf einen gewesenen Choralen, der dazu geschickt wärem vorzüglich Rücksicht nehmen und ihn verbindlich machen sollten, persönlich in Oschatz zu wohnen, die Gezeiten und Messen ordentlich zu halten, as Altar nicht eigenmächtig zu verwechseln, oder an einen andern Altaristen zu überlasen, sondern, wenn er nicht dabei bleiben wollte, ihn vier Wochen vorher in die Hände der Patrone auszulassen. Die Vikarien selbst erhielten halbjährig auch 42 Gr. aus Joh. Frankens Stiftung. Bei diesem großen Frauengestift versahen das Vikariat Simon Michaelis, der das Haus dazu schenkte; Georg Molitor 1517; Benedict Clauß 1507; Paul Kohs, der schon 1519 Vikarius war, aber 1531 ein halbes Jahr nach Leipzig ging, um zu studieren. Er erbat sich vom Rathe die Erlaubniß dazu aus dem Grunde, weil die Priesterschaft der Prediger halben jetzt sehr abgenommen habe und versprach, in seiner Abwesenheit sein Amt mit Singen und Lesen nothdürftig versorgen zu lassen. Er ward mit dem folgenden Priester Andreas Steinbach und dem hiesigen Schulmeister auf Herzog Georgs Befehl 1532 nach Stolpen zur Verantwortung abgeführt, weil er in Wolf von Honsbergs Hause, dessen Kostgänger er war, an der Mittwoche vor Weihfasten Luciä Fleisch gegessen hatte. Nach eingeführter Reformation lebte er als Privatmann von den Einkünften seiner Stelle und starb 1550. Da er den geistlichen Stand resignirt hatte, heirathete er und zeugte 2 Töchter, Eva und Elisabeth. Seine Wittwe ward in der Folge die Ehegattin des Pfarrers in Naundorf, Georg Erings. Georg Römer 1519. Bernhard Salbach 1519. Andreas Steinbach 1519, der sich verehelichte und sich von seiner Stelle bis an seinen Tod erhielt, der Mittwochs nach Ostern 1545 erfolgte. Caspar bekam 1539 zum letztenmal seine Besoldung, die nachher, weil er hier nicht wohnhaft war, zum Kirchenkasten geschlagen ward. Johann Wenzel führte den Titel eines Erzpriesters, weil er dieses Amt einstweilen verwaltete, seitdem der hiesige Pfarrer Jacob Lohse als Propst an das Collegiat-Stift nach Zscheila bei Meißen abgegangen war (siehe oben). Er ward 1536 entweder weiter befördert oder starb. Sein Amt versahen bis zur Reformation die übrigen 3 Vikarien und genossen die damit verbundenen Einkünfte.

Das Altar des h. Severus 26) stiftete 1483 das hiesige Tuchmacherhandwerk. Die Tuchmachermeister Johann Schönnickel und Georg Wenzeslaus vermehrten durch ein Legat von 50 Rh. Gl. die Einkünfte desselben also, daß sie sich jährlich auf 25 Gl. beliefen. Diese Stiftung hatte zwar nur 14 Gl. Stammzinsen, die von dem Bischofe confirmirt waren, allein die Tuchmacherinnung legte jährlich 11 Gl. dazu. Daher verordneten die Visitatoren bei der Reformation, daß, wenn das Lehn seine Endschaft erreichte, das Handwerk nicht mehr als 14 Gl. in den gemeinen Kasten geben sollte. Aus dem Vergleiche, den die Innung mit dem Altaristen Georg Sperling, laut des Stadtbuchs 1486 vor dem Rathe schloß, wird offenbar, daß Sperling das Haus, was zu diesem Altar gehörte und das bei der Reformation dem Rector zur Wohnung eingeräumt ward (siehe oben), aus seinem eigenen Vermögen aufgebaut hatte,

Die Einkünfte des Altars der Elenden 27) (Altare Exulum), das dem Pfarrlehn einverleibet war, wurden 1491 von Thomas Starke zu Torgau mit 200 Gl. Stamm-Kapital unter der Bedingung vermehrt, daß das Altar nach dem Tode des Meßpriesters, Thomas Rouch, an Thomas Faust von Außig kommen sollte, welches auch geschah. Außer dem Hause, wovon oben Nachricht gegeben worden ist, gehöre zu diesem Altar 1 Fleischbank, wovon er jährlich 6 Gl. erhielt, die der Rath auszahlte, ingleichen ward ihm ein Gr. von einem gewissen Garten verzinset, der den Namen Rosengarten führte. An diesem Altare haben gedient: Nikolaus Winkler, der von seinem Eigenthume und väterlichen Erbe 1422 das dazu gehörige Haus erbauete; Petrus Molitor; Thomas Rouch, der 125 Gl. zum Altar des h. Kreuzes, 77 Gl. zu einer wöchentlichen Lesemesse am Altare der h. Barbara widmete, auch 60 Gl. dazu bestimmte, daß wöchentlich das Tenebrae, ingleichen o adoranda Trinitas und das Ilaec est dies gesungen werden sollten. Er und seine Stiftungen werden von 1491 bis 1495 erwähnt. Sein Amtsnachfolger war Thomas Faust aus Außig.

Der Stifter des Altars der h. Barbara 28) ist unbekannt. Außerdem daß Thomas Rouch, wie nur bemerkt worden ist, im Jahre 1495 77 G. zu einer wöchentlichen Lesemesse schenkte, legte auch Andreas Weydens Wittwe auf dem Rathhause 100 Gl. mit der Erklärung nieder, daß von den 5 Gl. Zinsen eine Messe von allen Heiligen wöchentlich auf diesem Altar gehalten werden sollte. Diese Stiftung erhielt die bischöfliche Bestätigung. Die Verleihung dieses Altars stand dem Rathe zu, gegen den sich ein neu angenommener Altarist, Martin Schönberg, 1486 reversirte. Er und seine Nachfolger genossen, außer den genannten Emolumenten, auch jährlich 8 Gr. Zins von einer Fleischbank, und 7 Gl. 13 Gr. von einer Wiese, die unter Schmorkau diesseits der Bach liegt und noch heutigen Tages die Barbarawiese genannt wird. Im Dienste dieses Altars standen Nicolaus Sonnewald, 1486. Martin Schönberg, welcher 1486 das Amt eines Altaristen antrat. Er war vorher Schulmeister (Rector) an hiesiger Schule, dann Pfarrer in Merkwitz und versah von da aus diesen Altar. Nicol Bollekoch, 1489. Johann Seydel bis 1532, wo er seine Stelle aufgab und dafür eine andere am Altare des h. Fabian und Sebastian annahm.

Das dem Rosenkranze der Maria und ihrer vermeintlichen Mutter, der h. Anna geweihte Altar ward 1495 von Michael Petzold und seiner Gattin, Hedwig, von Bendict Richter und seiner Ehefrau, Ursula, von Georg Großel und seiner Ehegehülfin, Barbara und von andern Mitgliedern der Brüderschaft des Rosenkranzes Mariens, der Himmelskönigin, von der an einem andern Orte nähere Nachricht gegeben werden soll, mit 16 Rh. Gl. jährlichen Zins gestiftet wofür wöchentlich 3 Messen und jährlich 4 Begängnisse an den Festen der Verkündigung, Heimsuchung, Himmelfahrt und Empfängniß der Maria gehalten werden sollten. Der Altarist mußte Magister oder Baccalaureus sein.

Ein anderes Altar führte den Names des Altars der Jungfrau Maria oder Unser lieben Frauen. Ihn stiftete Heinrich Smagk, ein Bürger und Barbier in Oschatz mit seiner Gattin, Prisca, 1495 und bestimmte dazu 600 Rh. Gl. Die Interessen an 30 G. wurden dem Altaristen zu seinem Unterhalt angewiesen, der dafür wöchentlich 5 Lese-Messen halten mußte. Es ward bei dieser Stiftung festgesetzt, daß dem Altaristen, der studiren und Priester werden wollte, von den Patronen eine Messe erlassen werden sollte, damit er von dem Zins, der ihm dadurch zufiel, desto besser studiren und seinen Unterhalt haben könnte 29) . Wäre er Priester geworden, so sollte er, dem Inhalt der Fundation gemäß, seine erste Messe singen oder lesen und das Altar selbst beziehen, aber neben demselben keine Pfarre auf dem Lande verwalten. Die Stifter behielten sich beiderseits auf ihre Lebenszeit das Recht vor, das Altar zu verleihe; erst nach ihrem Tode sollte es an den Rath und die Kirchväter fallen. Doch wollten sie, daßbei der Besetzung auf eine Person aus ihrem Geschlechte unter dem vierten Gliede besonders Rücksicht genommen würde. So lange sie beide oder auch nur eins von ihnen lebte, wollten sie auf dem Altar wöchentlich nur 2 Messen bestellen und die übrigen Zinsen zu ihrer Nothdurft gebrauchen, nach ihrem Tode aber sollte der Altarist die Zinsen völlig genießen. Den Hauptstamm dieses Gestifts an 600 Gl., der bei dem Rathe in Erfurt beständig gestanden hatte, ließ, nebst andern 550 Gl. der hiesige Rath i. J. 1448 durch den Stadtschreiber, Joh. Gregorius und Senator Paul Bosse einheben, fügte aus dem Gotteskasten noch 50 Gl,. bei, und lieh das Kapital von 1200 Gl. gegen 6 Gl. Verzinsung vom Hundert in die Churfürstliche Steuer.

Das Altar des h. Fabian und Sebastian 30) stifteten den 10. Mai 1505 der Vicarius in Oschatz und Jena, Ambrosius Leder, Jacobus Peter Pfaff, Pfarrer zu Borna, Matthias Simon und Andere mit 500 Rh. Gl. Von den Interessen an 25 Rh. Gl. sollten jährlich am Tage Martini ein Begängniß und außerdem noch wöchentlich 2 Messen gehalten werden. Am 26. Junius 1505 bestätigte Bischof Johann zu Meißen diesen Altar, machte sich 3 Mark für das Subsidium aus, verlieh das Patronat-Recht der Schützenbrüderschaft und verhieß allen, die 3 Vater Unser, eben soviel englische Grüße und einmal den Glauben vor dem Altar beten würden, 40tägigen Ablaß aus dem Schatze der streitenden Kirche. Jeder sollte, so oft er sich jenen fromen Uebungen unterzöge, diesen Ablaß erhalten. Diesem Altar schenkte Leder Freitags nach dem Tode des Apostels Matthias, (den 24. Febr.) 1527 noch 200 Rh. Gl. wodurch ein Hauptstamm von 700 Rh. Gl. und 33 Rh. Gl. jährliche Zinsen erwuchsen. Außer jenen 3 Messen sollte nun eine vierte wöchentlich, auch jährlich am St. Fabian- und Sebastian-Abende eine Vigilie und an dem Tag darauf eine Seelmesse für die Stifter und Wohlthäter des Altars gehalten werden. Das Patronat-Recht sollte nach Leders Tode mit Einwilligung der Schützenbrüderschaft an den Rath kommen, auch sollte, wenn dergleichen Stiftungen durch ein allgemeines Edict der Obrigkeit aufgehoben würden, die Hauptsumme mit ihren Zinsen dem Rathe und der Commun erblich anheim fallen. Nächst dem verordnete Leder noch, der Rath solle bei eintretender Vacanz dafür sorgen, daß die erledigte Stelle mit dem Sohne eines Mitglieds der Schützenbrüderschaft, wenn er sich dazu schickem oder in dessen Ermangelung mit einem Bürgerssohne, der Priester wäre, oder binnen Jahresfrist werden könnte, besetzt würde. Von dem, zu diesem Altar gehörigen Haus, worin jetzt der Archidiakons wohnt, giebt es oben weitere Nachricht. Die Diener dieses Altars waren Ambrosius Leder, ein geborner Oschatzer und Mitstifter desselben, daher er sich selbst 1505 an den Propst zu Meißen präsentiren ließ und von dem Official den Investitur-Befehl erhielt. Er studirte 1471 in Leipzig, ward 1473 daselbst Baccalaureus und starb in Oschatz 1532. Auf ihn folgte Johann Seydel, ebenfalls in Oschatz geboren und ein Vetter des oben gedachten Pfarrers Jacob Seydels. Er studirte von 1489 in Leipzig, ward daselbst 1492 Baccalaureus und erhielt zuerst das Altarlehn zur h. Barbara in hiesiger Aegidius-Kirche, dann aber, auf Empfehlung seines Vetters, das Altarlehn Fabian Sebastian, wofür er das Altar St. Barbara aufgab, das zu dem Pfarrlehn geschlagen ward, daher es oben auch unter den Einkünften des Pfarrers aufgeführt wird.

An dem Altar Petri und Pauli 31) , dessen Stifter mir unbekannt ist, war der Frühmesser angestellt, dessen beschwerliches Amt Gregorius Görem der es selbst verwaltet hatte, dadurch erleichterte, daß er bei dem Rathe Donnerstags nach Allerheiligen (den 1. Nov.) 1518 300 Rh. Gl. Kapital zu einem neuen Lehn der Frühmesse niederlegte. Dabei bat er, daß diese Stelle das erste Mal mit seinem Vetter, Johann Göre, besetzt werden möchte. Zu dieser neuen Stiftung schenkte Thomas Lembergs Wittwe 1519 noch 200 Rh. Gl. mit dem Vorbehalt, daß bei ihren Lebzeiten die eine Hälfte der Zinsen von ihr selbst, die andere aber von dem Priester genossen werden sollte; erst nach ihrem Ableben sollte dem Letztern der ganze Zins zufallen. Dieses Lehn haben verwaltet Johann Petzsch, 1482; Gregorius Göre, 1488, welcher 1513 den Namen eines Erzpriesters führt, weil er die Stelle des hiesigen Pfarrers, Wolfgangs von Petzschwitz, der das Amt eines Officials des Meißner Dompropsts versah, einstweilen vertrat; Johann Göre, welcher 1535 starb und in der Aegidius-Kirche begraben ward.

In Handschriften werden noch 5 Altaristen zwar mit Namen genannt, aber das Lehn, das sie besaßen wird verschwiegen. Nicol Korin, der Priester und eines gewissen Heinrich Korins in Oschatz Sohn war. Seine Mutter Agnes ließ ihm vor dem Raths-Collegium ihren Antheil an der Nierdermühle zuschreiben. Johann Kemnitz vom J. 1382. Georg Symmelwitz von 1488 vielleicht ein Bruder des Plebans, Andreas Symmelwitz. Christoph Seydel, aus Oschatz, desen Vater, Gregor Seydel im Rathe war. Er ward in Leipzig 1476 unter die Zahl der Studirenden aufgenommen und bekam schon 1478 zur leichtern Fortsetzung seiner Studien, eine Präbende in Oschatz, die er jedoch durch einen Andern so lange versorgen ließ, bis er selbst Priester ward, was noch in demselben Jahr 1478 geschah. In dem nämlichen Jahre ward er in Leipzig Baccalaureus der Philosophie und 1481 Magister Johann Ragewitz von 1394. Blasius Kammsetzer, der 1510 in Oschatz starb.

Daß außer den aufgeführten Nebenaltären noch andere in der Aegidius-Kirche waren, von denen sich jedoch nirgends eine Nachricht findet, wird daher wahrscheinlich, daß bei dem Leichenbegängnissse des Landgrafen zu Hessen Wilhelm II., das am Abende des Marien Magdalenen Tages 1509 hier gehalten ward, neunzehn  Priester bei den Vigilien gegenwärtig waren, welchen der Rath, so wie den Kapellänen, dem Schulmeister und Cantor für ihre Bemühungen bei der Seelmesse, nach Erkenntniß des Pfarrers, ihr gewöhnliches Accidenz reichte. Die Diener, die an den Altären angestellt waren, hießen Altaristen 32) , Vicarien, Rectoren der Altäre, Besitzer des Altar-Lehns, Meßpriester u.s.w. Einer unter ihnen führte den Namen Archipresbyter oder Erzpriester, und pflegte die Stelle des Pfarres und obersten oder Archipresbyters hiesigen Orts zu vertreten, sobald derselbe abwesend oder krank war. Sei waren mehrentheils nur halbgelehrte Leute, wie man sich gewöhnlich ausdrückt, jedoch ward zuweilen bei den Stiftungen darauf gedrungen, daß der jedesmalige Altarist Magister oder Baccalaureus sei, wie dieß bei der Stiftung des, dem Rosenkranze Mariens geweiheten, Altars geschah. Die Altaristen waren entweder schon bei ihrer Anstellung geweihte Priester, oder mußten versprechen, es vor Verlauf eines Jahres zu werden. Zwar konnten sie, so lange sie studirten, die Einkünfte des Altars, dem sie vorgesetzt waren, genießen, doch mußten sie dafür sorgen, daß die bestimmten Dienste von einem andern Altaristen verrichtet wurden. Die Patrone erließen auch bisweilen einige wöchentliche Messen, damit der Designirte, während daß er noch studirte, nicht zu viel an seinen einstweiligen Stellvertreter abgeben durfte. Das Amt der Altaristen beschränkte sich blos auf Seelmessen, Vigilien und Begängnisse, so daß Taufen, Trauen, Beichtehören und Abendmahlreichen davon ausgeschlossen waren. Zu ihrem Amte wurden sie von dem Collator berufen, dem sie zuweilen einen Revers darüber ausstellen mußten, daß sie die bestimmten Messen ordentlich und unausgesetzt entweder selbst halten oder bei Krankheiten durch Andere besorgen lassen, auch das Altar, wenn sie nicht länger bei ihm zu bleiben Lust hätten, nicht eigenmächtig mit einem andern wechseln, sondern dem Patron wieder auflassen wollten 33) . Nach der Vocation wurden sie an den Dompropst oder an seinen Official zur Confirmation präsentiert, der dann den Befehl zu ihrer Investitur an den hiesigen Pleban schriftlich ertheilte; worauf sie von dem Pleban oder seinem Vicarius in ihr Amt eingewiesen wurden. Wenn ein Altarist Priester ward und die erste Messe las, so waren besonders diejenigen zugegen, die ein besonderes Vertrauen zu ihm hatten und einen vollkommenen Ablaß durch ihre Gegenwart zu erlangen glaubten. Auch ward bei Uebernahme der Priesterwürde eine große Ausrichtung auf etliche Tage, gleich einer Hochzeit, entweder von dem Priester selbst, oder von seinen Angehörigen veranstaltet und auf diesen Fall sogar bei Erbtheilungen Rücksicht genommen. Als z.B. der hiesige Bürgermeister Lucas Hoffmann 1514 eine Disposition zwischen seiner Ehegattin, Margaretha, und ihrem Stiefsohne Johann Hoffmann 34) in Gegenwart des Würdigen Georg Müllers machte, so ward der Vergleich so getroffen, daß die Mutter nach des Vaters Tode ihrem Stiefsohne 200 Gl. und wenn er Priester werden und die erste Messe lesen würde, 2 halbe Fuder Bier, 4 Gülden zu einem Rinde und 3 Scheffel Korn geben sollte, wie in dem Stadtbuche unter dem J. 1517 berichtet wird. Selbst der Rath bewies sich gegen angehende Priester freigiebig. So schenkte er, wie die Kämmerei-Rechnungen melden, M. Christoph Seydeln, Nic. Schönickeln, und Lucas Ledern 1 Viertel, dem Bacclaureus Erasmus Beichen aber 2 Viertel Bier für die erste Messe. Die Priester bedurften auch einer fremden Milde, weil sie bei dem Antritt ihrer Aemter mehrentheils arm waren, und bei der Verwaltung derselben nur sehr geringe Einkünfte hatten. Wer in jenen Zeiten 500 Gl. anwenden wollte, der konnte einen eigenen Altar stiften und wöchentlich für sich, seine Aeltern, Vorältern und für seine ganze Freundschaft Messe lesen lassen. Der Altarist erhielt dafür die davon gefälligen Zinsen an 25 Gl., wovon er die ersten 2 Jahr das Subsidium und jährlich das Charitativum an den Bischof und das Restaurum an den Pleban entrichten mußte. Ueberdieß mußte er zu seinem Altar Licht, Vorhänge, Meßgewände und Altar-Tücher anschaffen und wenn zum Altar ein Haus gehörte, dasselbe auch im baulichen Wesen erhalten. Doch konnte er sich bisweilen noch etwas nebenher verdienen, wenn er einer Vigilie oder einem Begängnisse beiwohnte oder einen kleinen Altar, der keinen eigenen Priester ernährte, bediente, oder die Stelle eines abwesenden Priesters vertrat, oder eine Landpfarre mit verwaltete. Das letztere war aber nicht bei allen Stiftungen erlaubt, wovon der Marien-Altar in hiesiger Kirche ein Beweis ist (Siehe oben)

Das Predigen an Sonn- und Festtagen über die vorgeschriebnenen Evangelien kam eigentlich dem Pfarrer selbst zu. Um sich aber sein Amt zu erleichtern, nahm er einen besiondern Prediger an, den er mit Wohnung und Kost in seinem Hause versorgte und der nicht nur die nöthigen Kanzelvorträge hielt, sondern auch das Seelen-Register oder Todtenbuch führte. Der Prediger hatte außer den Accidenzien und dem Ertrage für die Seelbitten anfangs keine Einkünfte; erst seit dem Jahre 1495 erhielt er las Priester jährlich 16 Gl. von dem Altar, das Mariens Rosenkranz gewidmet war, wofür er wöchentlich 3 Messen lesen, auch jährlich 4 Leichenbegängnisse für die Stifter mit Vigilien, Seelmessen und dem Salvegesang halten mußte. Er mußte Magister oder Baccalaureus sein und der Pfarrer hatte das Recht, ihn zu entlassen, wenn er sein Amt nicht pflichtmäßig verwaltete. Nach der Zeit wurden seine Einkünfte mit 15 Gl. als den Zinsen eines Kapitals von 300 Gl. vermehrt, welches Johann Göre, Besitzer des Altars Peter Paul (siehe oben) für den Predigtstuhl niedergelegt hatte. Als Prediger waren angestellt Nicolaus Homuth, aus Oschatz gebürtig, der von seinem Vermögen 1394 das Hospital für Arme mit einer eingebauten Kapelle stiftete (siehe oben). Er behielt sich die Einkünfte des Altars in der Kapelle, als Stifter und Besitzer auf Lebenszeit vor. Im J. 1411 wird er in einem Documente des Stifts Wurzen, wo er Domherr war 35) , der alte Prediger genannt, woraus ich schließe, daß der das Predigtamt niedergelegt hatte, und sich von dem Einkommen seiner Stiftung und von seiner Domherrn-Stelle erhielt. Seit 1411 wird er nicht mehr erwähnt, daher ich vermuthe, daß er in dies. J. oder bald darauf gestorben sei. Thomas Straube, der schon v.d.J. 1476 mit Tode abging. M. Nicol Schumann streckte 1499 dem hies. Rathe 70 Sch. zur Unterhaltung der 16 Fußknechte vor, welche die Stadt nach Friesland abgeschickt hatte. Wolfgang ..., der sich 1490 täthlich an dem Bürgermeister, Lucas Hoffmann, in seinem Hause vergriff, und deswegen beim Bischof verklagt ward. Johann Jungnickel, der freien Künste und der päpstlichen Decrete Bacclaureus, war 1505 Prediger und Stellvertreter (divinorum Vice-Rector) des anwesenden Pfarrers D. Wilhelm von Petzschwitz. Als solcher installirte er in diesem Jahre, auf erhaltenen Investitur-Befehl, den Besitzer des Altars Fabian Sebastian, Ambrosius Leder und faßte darüber seine Registratur ab 36) . M. Conrad Erhard, 1508. Johann Künhold, 1515, der 1526 durch eine Präbende in Saalfeld hatte. Aldo, welcher im Jahre 1522 auf Herzog Georgs Befehl 37) , am Tage der Verkündigung Mariä auf einen Wagen in gefängliche Haft nach Dresden abgeführte ward, weil er im Verdacht war, der evangelischen Lehre heimlich zugethan zu sein. M. Johann Martini, welcher zu einem jährlichen Begängnisse 40 Rh. Gl. vermachte, davon der Pfarrer jährlich 40 Gr. Zins haben sollte, er scheint 1525 gestorben zu sein. M. Thamm, der nach Lindners 38) Bericht 1525 an den Bischof zur gefänglichen Verwahrung ausgeliefert ward, weil er der gereinigten Lehre gemäß gepredigt hatte. Im Jahre 1526 besuchte ihn der hiesige Bürgermeister, Hans Richter, in Stolpen und bald darauf reisete der Stadtschreiber seinetwegen nach Dresden, wohin er Dienstags nach Luciä d. J. abermals von der Gemeinde gesendet ward, um bei dem Herzog Georg die Loslassung des gefangenen Thamms zu bewirken. Diese Bemühungen blieben nicht ohne Erfolg. Thamm ward aus seinem Gefängnisse Freitags nach Lätare 1527 entlassen und ihm seine rückständige Besoldung ausgezahlt. An seine Stelle soll, ebenfalls nach Lindners Nachricht, Gregorius Faber, ein Prediger-Mönch gekommen sein. Wie lange er hier im Amte war, wird zwar nicht gemeldet, allein seine Amtsführung kann nur bis 1530 oder 1531 gedauert haben. Denn in einer Registratur wird bemerkt, daß der Rath 1531 einen neuen Prediger von Döbeln habe holen lassen. Dieser war Jacob Seydel oder Seydler, der nachher Pfarrer ward (siehe oben).

Einen Theil des Gottesdienstes machen auch die Gesänge aus.. Zur Aufnahme derselben wurden unter andern folgende 2 Stiftungen in unsrer Aegidius-Kirche gemacht. Es vereinigten sich 1414 einige Bürger und Bürgerinnen, brachten unter sich ein Kapital zusammen und liehen es an Titzmann von Grünrode auf dem Vorwerke Praschwitz mit der Bestimmung aus, daß von den jährlichen Zinsen desselben an 3 Sch. Freiberger Groschen dem Pfarrer 1 Sch. 15 Gr. und dem Schulmeister 1 Sch. 45 Gr. gereicht würden, dafür sie an dem Altar Unser lieben Frauen das Lob derselben durch den Wechselgesang (Antiphonie), der sich anfängt: Salve regina nach der jedesmaligen Vollendung des Gottesdienstes verkündigen sollten 39) . Dem Rathe war die Stiftung über diese Stiftung anvertraut. Da man glaubte, daß Maria unter diesem Lobgesange ihrem Sohne das Anliegen derer die ihm beiwohnten, empfehle, so fand sich dabei immer eine ansehnliche Menge ein 40) .
Eine ähnliche Stiftung, Cantica 41) genannt, brachte der Besitzer des Altars der Elenden Thomas Rouch nebst Andern zur Ehre Gottes, der h. Dreieinigkeit, des bittern Leidens Jesu und seiner gebenedeiten Mutter Maria durch Zusammenlegung von 120 Rh. Gl. Hauptstamm Montags nach Valentin (d. 19. Febr.) 1487 zu Stande. An den Interessen sollten der Pfarrer und seine Kapelläne, der Schulmeister und seine Collaboratoren nebst dem Küster, wie die bischöfliche Bestätigung vom Jahre 1495 besagt, ihren Antheil für ihre Bemühung bei den Gesängen haben. Der Bischof verspricht in der bezeichneten Urkunde außerdem Jeden, der sich bei dieser gottesdienstlichen Handlung einfinden würde, jedesmal einen Ablaß von 4 Tagen.

3. Einkünfte. Aus einigen Kirchrechnungen, die aus jener frühen Zeit noch übrig und im Kirchen-Archiv aufbewahrt sind, siehet man, daß zu dem Einkommen der Pfarrkirche insgemein das Geld gehört habe, das entweder an Jahrmärkten erbeten oder für die Erlaubniß des Butteressens in der Fastenzeit, für Korn aus der Fastenzeit, für Korn aus der Mittelmühle (vermuthlich dem oben angeführten Legate gemäß), für Unschlitt, für die Osterkerzen, Urbanskerzen und für das Sonnabendlauten eingenommen ward. Ueberdieß gehören zu ihrem Einkommen außer dem Gelde, das an Sonn- und Festtagen auf dem Altar geopfert oder ihr in Testamenten ausgesetzt war 42) , auch noch die Zinsen von weggeliehenen Braupfannen, von Häusern in der Stadt und in den Vorstädten, von Fleischbänken, von Altären und vom Wachs.
Sie hatte ferner eine ergiebige Quelle für ihre Einkünfte an dem Ablaß 43) , an den ihr verehrten Heiligthümern (Reliquien), die viele Wallfahrten veranlaßten, dabei niemand mit leeren Händen erschien (siehe oben) und an den Vermächtnissen, die bald in Geld, bald in Dingen, die Geldwerth hatten, bestanden.

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1) Von dem Namen, der innerlichen und äußerlichen Beschaffenheit des Kirchengebäudes ist oben hinlänglich Nachricht gegeben, auch von den Schicksalen desselben einiges oben beibracht worden.    zurück

2) Calles Series Misnensium episcoporum, p. 367, 368. Obgleich der Domprobst den Titel eines Archidiakonsus nicht wie die Vorgesetzten der zum Bisthum Meißen gehörigen Nisicener und Lausitzer geistlichen Sprengel führte; so besaß er doch die Rechte eines Archidiakonus, die er zwar nicht selbst ausübte, sondern durch seinen Official handhaben ließ. Dieser erließ daher im Namen des Probstes an die Plebanen die nöthigen Verordnungen, prüfte die zu geistlichen Aemtern Berufenen und stellte sie in Schriften dem Bischofe zur Ordination vor, Jus canonicum c, 9, x.) Wichtigere Kirchensachen wurden entweder von dem Bischofe selbst, oder unter seinem Namen expedirt. Die Reihe der Meißner Dompröbste vom J. 1140 bis 1548 findet man im Sächs. Magaz. B. VII. S. 468 f.    zurück

3) Patronaius, seu jus patronatus jure canonico est, quod quis clericus vel laicus habet in ecclesia, quam aedificavit, vel fundavit; e quo jure com utilitate honor et onus simul resultant, vid. D. Jo. Andr. Schmidii lexicon ecciessiasticum minus, p. 207.    zurück

4) Petrus Albinus führt in seiner handschriftlichen Registranda beim J. 1358 diesen Consens im Auszuge an. Calles erwähnt ihn in seiner serie Misn. episcop. pag. 244 und Longolius in den Nachrichten von Brandenburg-Culmbach, Th. III, S. 84, welcher in einer beigefügten Note noch hinzusetzt, daß durch diese Urkunde der Irrthum, als ob jene Anna nebst ihrer Zwillngsschwester Klara jund verstorben sei, berichtigt werden könne. Denn aus ihr erhelle, daß Anna ohngefähr im 14. Jahre ihres Alters eine Klosterjungfrau in Seußlitz gewesen sei. Aus derselben Urkunde, die der Ober-Consistorial-Rath Joh. Ge. Reinhard in meditat. de jure principum Germ. cum primis Saxoniae. circa sacra ante tempora reformationis exercito S. 83 wörtlich eingerückt hat, kann auch die irrigen Meinung dieses Gelehrten widerlegt werden, als ob Anna ohne Einwilligung des Meißner Bischofs, wie es ihm als Inspector über geistliche Angelegenheiten doch gebührt hätte, ausgestellt worden sei. Als eine Ursache, warum ehemals das Patronatrecht von weltli9chen Herren immer an Klöster und andere geistliche Stifter überlassen worden sei, giebt übrigens Paulinus in annal. Isenae p. 112 dieß an, weil sich jene Herren mehr den Kriegsübungen, als den Studien gewidmet und daher geglaubt hätten, daß die gelehrten Mitglieder eines geistlichen Collegium über die Fähigkeit oder Unfähigkeit eines Candidaten des geistlichen Amtes sicherer und gründlicher, als sie selbst, urtheilen könnten.    zurück

5) Dieß Recht brachte mit sich, daß die Einkünfte des Pfarrlehns an das Kloster jährlich überschickt werden mußten, daß ohne seine Einwilligung nichts von den Pfarrgütern (siehe oben) und kein neues Gestifte in der Pfarrkirche errichtet werden durfte.    zurück

6) Steht in Schoettgenii Scriptt. rer. Germ. Th. II. s. 172 unter den Zeugen    zurück

7) Ihn nennt eine Urkunde des Kloster Sornzig von diesem Jahre    zurück

8) S. Repertor, das Bischöflich-Meißn. Archivs No. 91    zurück

9) Er findet sich in einer Urkunde von diesem Jahre, die Mörbitzens Beschreibung der Stadt Döbeln im Anhange No. 2 beigefügt ist.    zurück

10) War Chursächsischer Rath, Doctor der Rechte und Domherr zu Meißen und Naumburg. Im J. 1513 nahm er im Namen des Churfürsten Friedrich und seines Bruders Johann, Kraft der zwischen Sachsen und Hessen ausgerichteten Erbverbrüderung, die Erbhuldigung in Hessen ein. Müllers Sächs. Annalen, fol 68    zurück

11) Fabricius in Annal. Misnens. p. 177. Albini Meißner Land- und Berg-Chronik, S. 338. Senfs Stolpener Kirchen- und Reformationsgeschichte, S. 48 f. Tenzel, vom Anfange der Reformation, S. 95. Schöttgens Laben Andr. Proles, S. 12. Knauth Prodr. Misn. illustrand. p.253. M. Gottfr. Schützens Leben des Andreas Proles, S. 61    zurück

12) Eine ausführliche Nachricht von diesem Stifte lieset man im M. Ursinus Vorrede zu Chladenius Großenhainer Stadt-Chronik. Ursinus führt zwar unsewrn Jacob Lohse unter den Pröpsten jenes Stifts nicht mit auf. Daß er aber im J. 1525 daselbst war, meldet Fabricius in annal. Misn. p. 84 und Faust in der Geschichte der Stadt Meißen, S. 80    zurück

13) Daß er Official gewesen sei, sieht man daher, weil ihm unter diesem Charakter der Rath zu Mügeln einen gewissen Martin Schreder, als erwählten Altaristen zum Lehn Erasmus im J. 1530 präsentirte. Auch meldet M. Mörditz in der Beschreibung der Stadt Döbeln S. 98, daß die Aebtissin des dasigen Klosters den Altaristen zu St. Maria Magdalena, Johann Mallin, 1537 an den Official Joh. Lohsen zur Investitur überschickt habe. Endlich nennt der Pfarrer in Ortrand, Johannes Ghore, der vorher Pfarrer in Wurzen war, unsern Lohse ausdrücklich Official zu Meißen in einem noch ungedruckten Briefe, den er an ihn am Tage des h. Antonius 1538 schrieb und worin er ihn unter andern bat, ihm, nach genommender Abrede, mit dem Domherr zu Meißen und Probst zu Hayn, Nicolaus von Carlowitz, die Dörfer und Pfarrer mit Namen zu nennen, welche zu dem erzpriesterlichen Stuhle Ortrand gehören sollten und denen er den Current-Brief zuzuschicken Macht hätte.    zurück

14) Sein Todesjahr und Tag stehen verzeichnet in dem noch ungedruckten Registro Canonicorum et Vicariorum mortnorum post erectionem panum praehendalium.    zurück

15) Sie war die hinterlassenen Wittwe des Herzogs Johann, der ein Sohn des Herzogs Georg war.    zurück

16) M. Sam. Gottlieb Hennes hist. Beschreibung der Stadt Rochlitz, S. 177    zurück

17) Der Tisch derselben war gemeiniglich steinern und mit einer Platte belegt, die in der Mitte eine Oeffnung hatte, darin nach einem ausdrücklichen Befehl des Papstes Reliquien der Heiligen gelegt wurden, die wieder mit einem Steine bedeckt und mit dem bischöflichen Siegel verwahrt ward. Ueber diesem Tische war ein hölzernes Geschränke, in Gestalt eines Schrankes mit 2 Flügelthüren, aufgestellt, in dessen Mitte das Bild des Hauptheiligen stand, dem der Altar gewidmet war. Innerlich und äußerlich waren jene Thüren mit den Gemälden anderer Heiligen verziert. Die noch jetzt vorhandenen Altäre in unsrer Kloster- und Begräbniß-Kirche zu St. Georg können dies erläutern.    zurück

18) Ferto, im Deutschen Firding oder Vierding, bedeutet in der Münzverfassung der damaligen Zeiten den vierten Theil einer Mark sowohl rohen, als geprägten Silbers. Vid. Adriani Beieri Ferto, S. dissert. acad. de quadrante et quaternione, Jenac. 1700.    zurück

19) Den Anfag der Verehrung des Kreuzes Christi leiten die Römischen von der durch die Helena, der Mutter des Kaisers Constantin des Großen, Erfindung jenes Kreuzes her- Sie stieg im Laufe der Zeit so hoch, daß die Päpste befahlen, jährlich den 4. Mai das Fest Kreuz-Erfindung und den 14. Seotbr. Kreuz-Erhöhung zu feiern. Daraus entstanden im 11. Jahrhunderte die Kreuzzüge und man widmete ihnen besondere Kapellen und Altäre.    zurück

20) Im Oschatzer Kirchen-Archiv, unter den Urk. auf Pergament, Nr. 37    zurück

21) Beide Beschreibungen darüber liegen unter den Schriften auf Pergament in dem hiesigen Kirchen-Archiv, Nr. 70 u. 71    zurück

22) Bischof Johann bestätigte diese Schenkung zu Stolpen den 16.Aug. 1501 und behielt sich jährlich von den 6 Gl. Interessen 1½ Mark oder 6 Gl. als das gewöhnliche Subsidium vor. Das Original auf Pergament verwahrt das Oschatzer Kirchen-Archiv, Nr. 52    zurück

23) Der Kaufbrief auf Pergament ist in dem hiesigen Kirchen-Archive zu finden unter Nr. 23    zurück

24) In dem alten Rom stand vor Zeiten ein Tempel, darin allen Göttern geopfert ward. Diesen bat sich nach der Einführung des Christenthums Papst Bonifacius IV. im J. 610 vom Kaiser aus, ließ die Götzenbilder herausnehmen, weihete ihn den 1. Mai zur Ehre der Jungfrau  und aller Heiligen ein und bestimmte diesen Tag zum Gedächtnißtage aller Heiligen, den aber Papst Gregorius 834 auf den 1. November verlegte. Dieses Fest gab nachher Gelegenheit, auch Kirchen und Altäre allen Heiligen zu widmen.    zurück

25) Fausts Geschichte der Stadt Meißen, S. 77 u. 78    zurück

26) Dieser Heilige soll nach Petri de Natalibus catalog. Sactorum lib. III. cap. 65 Zachar. Lippelii vit. sancor. tom. I. p. 558 s. zu Ravenna als ein armer Mann die Weber-Procession getrieben und sich zu der Zeit, als man nach dem Tode des Agapctus einen neuen Bischof wählen wollte, in die Kirche begeben haben, um die Wahl mit anzusehen. Nachdem die anwesenden Bischöfe ihr Gebet für die glückliche Wahl vollbracht hatten, sei eine weiße Taube durch ein Fenster hereingeflogen und habe sich auf des Severus Haupt gesetzt. Dieser habe sie zwar weggescheucht, sie sei aber zum zweiten und dritten Mal wiedergekomen, worüber die Bischöfe in große Verwunderung versetzt worden seien und geschlossen hätten, daß Severus von Gott selbst zum Bischof bestimmt sei. Daher sei er als der Würdigste unter ihnen zum Bischof von Ravenna erwählt worden. Die Tuchmacher haben ihn, nebst dem h. Michael als ihren Schutzheiligen verehrt und Knappen, Spinner und Krempler haben auf seinem Altare oft Messen lesen lassen. Sein Festtag fällt auf den 22. October.    zurück

27) Bei diesem Namen lassen sich zwar mehrere Arten von Glauben denken und vornehmlich werden die Christen damit bezeichnet, die entweder um der Religion wllen vertrieben sind, oder als Sclaven in der Türkei leben. Allein meistens dachte man bei jenem Ausdrucke an die Seelen der Verstorbenen im Fegefeuer.    zurück

28) Ihr Vater, ein Edler zu Nicomedien, ließ sie, um sie an der Annahme des Christenthums zu hindern, in den Thurm schließen und behandelte sie, da sie dessen angeachtet jene Lehre kennen lernen und annahm, auf eine grausame Weise. Da sie standhaft blieb, übergab er sie dem heidnischen Landvoigte, der auf gleiche Art mit ihr verfuhr. Endlich schlug ihr der Vater selbst das Haupt ab. Sie isz die Patronin der unschuldigen Gefangenen und ihr Fest auf den 4. December angesetzt.    zurück

29) Wenn dieser Fall eintrat, so ward der Diesnst einstweilen einem andern Priester übergeben, dessen Mühe nach der Zahl der zu haltenden Messen belohnt ward.    zurück

30) Fabian war Bischof in Rom und litt unter dem Kaiser Decius in der Mitte des dritten Jahrhunderts den Märtyrer-Tod. Sein Gedächtniß wird von der römischen Kirche den 20. Januar gefeiert. Sebastian ward von eben dieser Kirche zur Pestzeit angerufen. Eine an ihn gerichtete Colecte wird gelesen in Knauths Alt-Zellischer Chronik Th. VIII. S. 13 u. 14    zurück

31) Diesen beiden Aposteln wurden gemeiniglich zugleich Kirchen und Altäre geweihet, auch ward ihr Gedächtniß an einem Tage, nämlich am 29. Junius gefeiert, weil sie unter dem Kaiser Nero zu Rom an einem und demselben Tage den Tod der Märtyrer gestorben waren.    zurück

32) Diese dürfen nicht mit den Altarleuten verwechselt werden, von welcher Verwechslung selbst in D. Ben. Garpzowii jurisprud. consistor. Lib. II. definit. 323 ein Beispiel vorkommt. Die Altarleute, auch Gottesleute und Vorsteher genannt, wurden in höhere und niedere eingetheilt. Die höheren hatten den gemeinen Kirchenkasten unter sich und waren mehrentheils Rathspersonen (sh. oben), die niedern hingegen versorgten das Altar-Geräthe, trugen es bei Verwaltung des Abendmahls vor dem hohen Altare auf und hielten den Communicanten das Altartuch vor, was auch noch jetzt in einigen Landkirchen hier und da von den Kirchvätern geschieht.    zurück

33) Martin Schönberg, Meßpriester an dem Altare der h. Barbara, kann hier zum Beweise dienen, (man siehe oben)    zurück

34) Dieser Joh. Hoffmann, 1495 in Oschatz geboren, erst Baccalaureus in unsrer Stadtschule, und dann Pfarrer in Tammenhayn, ward 1522 vom Bischofe zu Meißen, Johann v. Schleinitz zum Pfarrer nach Mügeln berufen und kam endlich als erster Stifts-Superintendent nach Wurzen. Schöttgens Beschr. der St. Wurzen, S. 293    zurück

35) Schöttgens Beschreibung der Stadt Wurzen, S. 199    zurück

36) Darinnen nennt er sich divinorum regentem ac divini verbi sparsorem.    zurück

37) Er ist eingerückt in M. Frenkels diptycha Ossitiensie, S. 5 f.    zurück

38) in seinem Onomastico upud Menkenium in script. R. G. Tom. II.    zurück

39) Der Cardinal Bona de dis Psalm f 530 setzt den Ursprung dieses Gesanges ins J. 1059. Larroquanus hingegen in advers. S. 1.2 c. 24 schreibt, er sei 1241 unter dem Papst Gregorius IX. eingeführt worden. Der Gesang selbst lautet also: Salve regina miscridordiae. Vita, dalcedo et spes nostra, salve! Ad te clamamus exutes filii Evae. Ad te suspiramus gementes et flentes ex hac miseriarum valle. Eia. ergo Mediatrix nostra illos tuos misericor-des oculos ad nos converte! O Maria benedicta faciem filii tui nobis post hoc exilium ostende, o clemens, o pia, o dulcis Maria! Versus; in omni tribulatione ot augustia nostra: Resp. Succurre nobis, Maria, nostra-salus et gloria.    zurück

40) Bonartius dde horls canonicis L. III- c- 5 n. 18 p. 639    zurück

41) Ruffinus giebt in psalm 75 folgende Erklärung de Worts. Canticum est. cum cantantium chorus hymno, canore, vocis tantum exultat: psalmus vero est, cum, cessante voce, pulsus tantum organi cantantis auditur.    zurück

42) Kein sterbender unterließ damals der Kirche etwas zu vermachen, hätten es auch nur einige Groschen sein sollen.    zurück

43) Wer der Wohlthat des Ablasses oder der Nachlassung eines Theils der Kirchenstrafen, die er verschuldet hatte, theilhaftig werden wollte, der mußte sich unter andern an gewissen Festtagen den Andachtsübungen, welche in den Ablaßbriefen vorgeschrieben worden waren, unterziehen, und dabei das gewöhnliche in Geld bestehende Opfer auf den Altar darbringen. An solchen Tagen ward eine feierliche Procession unternommen, wobei der auf eine Bahre gestellte Heilige, dem das Fest galt, um die Stadt oder den Kirchhof getragen und von den vorangehenden Schülern die Litanei gesungen ward. Nach dem Heiligen folgte der Pfarrer, dem der Kirchner mit einer Schelle oder Glocke, die er tönen lassen mußte, wenn die Schüler zu ihrer Erholung mit dem Gesange aussetzen sollten, voraustrat. Hinter dem Pfarrer, der mit beiden Händen die Monstranz trug, ging einer von den Kirchvätern. Der ganze Weg war mit Gras bestreut. Kam man zur Kirche, in welcher die hin und her gestreuten wohlriechenden Kräuter angenehm dufteten, wieder zurück, so ward während der Messe auf dem Altar, woran der Ablaßbrief geheftet war, zweimal geopfert. Das erste Opfer geschah nach dem Kyrie und das andere nach dem Credo. Bei dieser Feierlichkeit ging zuerst der Rath, dann die Vornehmsten der Stadt, und endlich die Bürger Mann vor Mann um den Altar, und legten auf denselben und zwar zur rechten Hand des Pfarrers, der mittlerweile vor dem Altar stand, das Geld. Diesem männlichen Personale folgte das weibliche. Aus dieser Quelle floß eine bedeutende Geldsumme an die Kirche, denn es wurden Jahr aus, Jahr ein mehrere Feste dieser Art gefeiert. Bei der hiesigen Kirche war der Tag des Aegidius ( der 1. September) ein solcher Ablaßtag. Nebst dem Aegidius-Feste fand auch an den Festen Mariä Heimsuchung, der h. Magdalena, der Erscheinung des Herrn und der Kirchweihe ein Ablaß von 100 Tagen statt. Auf Fürbitte Benedict Richters, eines hiesigen Bürgers und seiner Ehefrau hatten ihn 5 Cardinal-Bischöfe und 17 Cardinal-Diakonen von Rom aus den 3. März 1496 allen ertheilt, die von der ersten bis zur zweiten Vesper die gedachten Feste andächtig besuchen und ihre milde Hand aufthum würden. Das Original dieses Ablaßbriefes besaß ehemals ein Weißbäcker in Zwickau, Namens Winter.    zurück




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