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Beiträge, und nichts mehr, soll dieser Abschnitt enthalten. Denn zu einer vollständigen Charakteristik, die jede Beziehung berücksichtigte, würde es mir oft an den hinlänglichen Beweisen fehlen, ohne welche die Schilderung nicht nur gewagt und unzuverlässig, sondern auch häufig mit falschem Lobe und falschem Tadel vermischt sein würde. Nur was sich mit obrigkeitlichen Verordnungen, mit den Urtheilen Anderer, mit Thatsachen oder richtigen Schlüssen belegen läßt, soll hier beigebracht werden. Dabei darf es nicht übersehen werden, daß diese Schilderung nur eine allgemeine sein soll, und daß auf einzelne Individuen weder Rücksicht genommen worden ist, noch werden konnte. 1) Kultur und Sitten ist das Erste, was hier
unsere Berücksichtigung verdient. Der National-Caharakter und die äußern Umstände machen den Maßstab aus, wonach die
Moralität der Bewohner einer Stadt, gleich der eines ganzen Volkes beurtheilt werden muß. Denn durch die Veränderungen
jener wird auch diese, die Moralität, verschiedentlich modificirt. In dem ersten Zeitalter, wo unsere Stadt von freien
Deutschen und leibeigenen Daleminziern bewohnt ward, blieb zwar Jedem der besondere Charakter seiner Nation eine Zeit
lang eigen; als sie sich aber zu einer Commun und zu gleichen Pflichten und Rechten nach und nach vereinigten, so
veränderten sich besonders die Sitten der Wenden und nahmen allmählig mehr ein Deutsches Kolorit an. Daher lassen sich
wohl beiden Gattungen von Einwohnern nicht mit Unrecht die Sitten beilegen, welche überhaupt den Deutschen damaliger Zeit
eigen waren. Italiener und andere Völker schildern auch diese Sitten als ziemlich roh, und beschuldigen die Deutschen
hauptsächlich der Unmäßigkeit im Essen und Trinken, der Unversöhnlichkeit und Rachlust, und einer Reizbarkeit, die
augenblicklich bereit war, den Beleidiger persönlich zu mißhandeln. Unter Kaiser Karl V. machten die Deutschen auf
Reichstagen sogar selbst ernstliche Strafgesetze wider das starke Zutrinken, und mehr als ein Beispiel bestätigt es, daß
Gewaltthätigkeiten jeder Art unter ihnen nichts seltenes waren. Diese Spuren einer frühen Rohheit lassen sich unter den
Einwohnern unserer Stadt, bei andern guten Eigenschaften, die sie besaßen, selbst im vierzehnten und fünfzehnten
Jahrhunderte noch nicht ganz abläugnen. Denn die hiesige Obrigkeit fand sich bewogen, am Feiertage vor Invocavit (den
5.März) 1389 den Brau- Acker- und Baderknechten, Bade- und andern Dienstmägden die Gewohnheit, zu Weihnachten und
Fastnachten um Geld und Würste in die Häuser zu gehen und zu singen, als eine unschickliche Sitte bei einem Schock
Groschen Strafe zu untersagen und sogar die, welche für die Uebertreter dieses Verbots die Fürbitte einlegen würden, mit
einer gleichen Strafe zu belegen. Auch sah sie sich im Jahe 1481 genöthiget, bei den Landesherren, den Herzogen Ernst und
Albrecht, anzufragen, wie sie sich gegen die Unruhstifter in Bierhäusern verhalten solle, und nach ehaltener Antwort, am
Sonntage nach Thomas, das Tragen der Messer und anderer Mordgewehre auf das ernstlichste zu verbieten. Die Deutschen
hatten allerdings von den Italienern und Franzosen verfeinerte Sitten lernen können, aber ihre natürliche Abneigung gegen
diese Völker und ihr Stolz, der sich auf das Gefühl ihrer Tapferkeit gründete, traten der Nachahmung in den Weg
1). Doch
fingen sie in der Mitte des elften Jahrhunderts schon an, sich in der Bekleidung des Körpers Frankreich zum Muster zu
nehmen und sich eines Anzugs zu bedienen, den wenigstens die damalige Clerisei mit den guten Sitten nicht zu vereinigen
wußte 2). Diese Art, sich zu bekleiden, fand sich unter den hiesigen Einwohnern noch im Jahre 1477, daher sich der Rath
genöthgt sah, Freitags nach dem Fronleichlamsfeste (den 6. Juni) bei Strafe eines Schocks Groschen unanständige, kurze
Kleider aus dem Grunde zu verbieten, weil dadurch das andere Geschlecht geärgert würde. Bereits im Jahre 1470 war auf
landesherrlichen Befehl, wie an andern Orten 3), so auch hier vom Rathe das Tragen solcher Schuhe verboten worden,
deren Spitze die Länge eines Fingergliedes überstieg 4). Da dessenungeachtet einige Einwohner noch im Jahre 1487 dieses
Verbot nicht achteten, so wurden sie mit der gesetzten Strafe belegt.
2) von einem lebendigen Eifer beseelt
wurden, zur Beförderung öffentlicher Gottesverehrungen beizutragen. Als beweisende Beispiele führe ich ihre
mannichfaltigen Verdienste um die Kirchen unserer Stadt an. Wie viele Aufopferungen an Geld und Kräften wurden nicht
von den Einwohnern zu der Zeit gefordert, da die Stadtkirche erbauet ward, deren Mauern, Gewölbe und Pfeiler in einem
zweimaligen Brande ausgehalten haben? Sind die vielen Altäre, die vor den Zeiten der Reformation daselbst standen, die
dazu gemachten mehr oder minder einträglichen Stiftungen, die Gründung des Predigtstuhls und der Choral-Gesänge nicht
achtungswerthe Denkmäler des frommen Sinnes unserer Vorfahren für öffentliche Gottesverehrung? Mit welchem Eifer ward
nach dem Brande die Wiederherstellung der Stadtkirche betrieben, zu derem inneren Ausbaue die hiesigen Einwohner aus
ihren eigenen Mitteln die schon oben gedachte Summe von 1077 Gulden 10 Gr. 6 Pf. zusammenbrachten? Als am zweiten
Adventsonntage 1660 ein Sturmwind an dem Kirchendache einen so großen Schaden anrichtete, den das Aerarium zu tragen
nicht im Stande war; so bedurfte es nur einer gütlichen Vorstellung des damaligen Superintendenten M. Jentsch, um die
Reparatur-Kosten, die sich auf 25 Mfl. beliefen, durch eine Collecte auszubringen. M. Jentsch machte damit in der
Rathsstube selbst den Anfang, indem er für sich und seinen Sohn, den hiesigen Archidiakonus, 3 Thlr. erlegte, welchem
ermunternden Beispiele die Andern bald nachfolgten. Auf gleiche Art wurden vor wenig Jahren gegen anderthalbhundert
Thaler gesammelt und auf die Ausweisung der hiesigen Kirche verwendet. Der Altar selbst, sowie die Altar- und
Kanzelbekleidungen, die Communiongefäße, das silberne Crucifix und andere Verzierungen, die bereits aufgeführt worden
sind, sind freiwillige Geschenke unserer Mitbürger. Gereicht es der religiösen Denkungsart unserer noch lebenden
Mitbürger nicht zum Ruhme, daß sie der Einführung des neuen Dresdner Gesangbuchs im Jahre 1798 kein Hinderniß in den
Weg stellten? Würde unsere Klosterkirche wohl ihrem gänzlichen Einsturz entgangen sein, wenn sie nicht durch f
reiwillige Geldbeiträge unserer Einwohner in baulichem Wesen erhalten worden wäre?
3) eine rühmliche Sorgfalt für die hiesigen Erziehungsanstalten. Würde wohl die Stiftung unserer Knabenschule und der beiden Mädchenschulen vom Rathe bewerkstelligt werden können, wenn er nicht durch den Beitritt der hiesigen Bürgerschaft unterstützt worden wäre? Haben sich nicht Winkelmann, Schreber, Höppner, Nippius, Dippold und Böhme dadurch einen unsterblichen Nachruf erworben, daß sie für Stadtkinder, die sich den höhern Wissenschaften widmen, Stipendien stifteten? Verdient es nicht eine ehrenvolle Auszeichnung, daß der hiesige Rath aus den Kämmerei-Einkünften, ehe die erwähnten Stipendien gestiftet wurden, mehrere studirende Bürgerssöhne unterstützte, von denen ich nur Gregor. Schimmel, Valentin Schimmel, Ambrosius Breitinger, Michael Gehre, Tobias Schulze und Erhard Jacobi, die alle im 16. Jahrhunderte lebten, anführe. Lag in diesen Unterstützungen nicht für die Zöglinge der hiesigen Knabenschule eine große Ermunterung zum Streben nach höhern Studien, woran es in jenen Zeiten so sehr mangelte 7). Ja der Rath suchte sie auch noch dadurch zu ehren, daß er ihnen, nach vollendeten Studien die Magister- oder Doctor-Würde erlangten, zur Bestreitung der dabei erforderlichen Kosten einen Beitrag an Gelde übersandte. Dieser angenehmen Sendung freuten sich vom Jahre 1543 bis 1650 bei Erlangung der Magisterwürde Lucas, Paul Görlitz, Balthasar Schneider, Lazarus Kohler, Paul Wirker, Bartel Gregorius, Dav. Kleeblatt, Joh. Jacobi, Joh. Sartorius, Joh. Fischer, Nic. Müller, Dav. Richter, Caspar Bartel, Blasius Hoffmann, Joh. Starke, Tob. Schulze, David Starke, Dan. Kaiser, Mich. Friedel, Joh. Seiffert, Joh. Rhenius, der Herausgeber des Donats, eines sehr lange geschätzten Schulbuchs, Matth. Burmann, Georg Wend, Dav. Zenker, Joh. Büttner, Abrah. Lehmann, Adam Cademann, August Cademann; außerdem aber auch noch Philipp Jünger, Balth. Schneider, Balth. Sartorius, Sam. Fischer, als sie die Doctorwürde erhielten. Diese edle Liberalität mußte natürlich manchen guten Kopf für die höhern Wissenschaften gewinnen und manchen Knaben in hiesiger Stadtschule zum unermüdeten Fleiße anfeuern. Nicht weniger haben sich unsere Mitbürger 4) durch Hülfsleistungen, die sie den
einheimischen und auswärtigen Bedrängten erwiesen, von jeher ausgezeichnet. Haben nicht Rath und Bürgerschaft durch
Errichtung der Hospitäler, der Almosen-Casse und anderer Anstalten es dahin gebracht, daß die Bedürftigen ihr
Unterkommen und wenigstens einige Unterstützung von jeher fanden? Verschafft nicht noch jetzt die vormals von Nitze
Malkwitz gestiftete Kornspende nebst den Legaten Höppners, der Springsfeldin, Kronens und Haasens den Armen dieses Orts
manche Erquickung? Sind wir nicht oft selbst Augenzeugen gewesen, mit welchem Eifer, mit welcher Anstrengung, mit
welcher Ausdauer die hiesigen Bürger bei Feuerunglück den nöthigen Beistand leisteten, und mit welcher Freigebigkeit
sie die Verunglückten unterstützten? Erhielten nicht unter andern 1738 die Abgebrannten in der Hospitalgasse 396 Thl.
21 Gr.. die 1784 vor dem Altoschatzer Thore 260 Thlr. 17 Gr. 8 Pf., die 1799 auf der Altoschatzer Gasse durch Feuer
Verunglückten 313 Thlr. 12 Gr. 6 Pf., sowie die 1811 auf der Döllnitz Abgebrannten 317 Thlr. 16 Pf.
Unterstützungsbeitrag von ihren Mitbürgern? Vereinigten sich nicht unsere Vorfahren in den Jahren 1344, 1365, 1398 und
1407, wie schon bemerkt worden ist, mit andern Städten unseres Vaterlandes zu der so nöthigen Aufrechterhaltung der
Sicherheit öffentlicher Straßen? Nahmen sie nicht im Jahre 1643 mit offenen Armen die Bürger des benachbarten Wurzen
auf, die nach den von den Schweden erlittenen Plünderungen, Verfolgungen und Brandschäden ihre Rettung in Oschatz
suchten? In welch' einem schönen Lichte strahlte nicht der Edelmuth der hiesigen Einwohner, als am 3. August 1732 450
Unglückliche, die aus Salzburg um ihres Glaubens willen vertrieben wurden, durch unsere Stadt nach den Preußischen
Staaten zogen, wo ihnen die gewünschte Aufnahme zugesichert war? Als sie sich auf ihrer Reise über Leisnig und
Mügeln unserer Stadt näherten, gingen ihnen der Rath, die Geistlichkeit, die Bürger, die über 40 Jahr alt waren, in
schwarzer Kleidung und Mänteln, die Schulknaben und Mädchen mit ihren Lehrern bis vor das Altoschatzer Thor entgegen.
Die jungen Bürger bis zum 40. Jahre standen im Gewehr in 2 Reihen und begleiteten den Zug. Es ward mit allen Glocken
gelauten und das Lied: Von Gott will ich nicht lassen, gesungen. Als der Zug auf dem Markte angelangt war, schlossen
die jungen Bürger einen Kreis, in welchen die Salzburger mit ihren Begleitern eintraten und der Substitut des damaligen
Superintendenten D. Richters, M. Rudolph Gottlob Bartzsch hielt eine Rede. Alles war vorbereitet, um die fremden Gäste
in den Bürgerhäusern bequem unterzubringen. Zwar konnte von dieser Veranstaltung kein Gebrauch gemacht werden, weil
ein plötzlich einfallender Regen die mitleidenswerthen Fremdlinge nöthigte, sich in den Gasthöfen selbst
unterzubringen. Allein unsere theilnehmenden Bürger eilten aus eigenem Drange ihres Herzens in die Gasthöfe, führten
von da die ermüdeten Glaubensgenossen in ihre Häuser und bewirtheten sie nach den Gesetzen der Gastfreundschaft auf's
Beste. Indessen genügten ihnen dies so wenig, daß sie vielmehr den folgenden Morgen noch eine Summe von 341 Thlr.
7 Gr. 8 Pf. sammelten und sie unter die abziehenden Fremdlinge vertheilten. Diese Unterstützung ward folgendermaßen
bewirkt. 45 Thlr. kamen in den Klingelbeutel ein, der bei dem, der Salzburger wegen angestellten, Gottesdienste,
wobei sie sich zugleich einem Examen unterwerfen mußten, umhergetragen ward; 210 Thlr. 8 Gr. 1 Pf. wurden in den
Häusern der Stadt gesammelt; 43 Thlr. 18 Gr. gab das Tuchmacherhandwerk; 3 Thlr. 12 Gr. die Brüderschaft der
Tuchknappen; 19 Thlr. das große und kleine Aerarium; 10 Thlr. die Kämmerei und 10 Thlr. die Almosen-Casse. Bei ihrem
Abzuge, der den Tag darauf erfolgte, wurden die Fremdlinge ebenfalls, wie bei ihrer Ankunft, bis an die Grenze des
Stadtgebietes begleitet. 5) die Betriebsamkeit in der Verwaltung und Vervollkommnung ihrer Geschäfte einen ehrenvollen Zug von jeher ausgemacht. Feldbau und Handwerk trieben in den ersten Zeiten nach Erbauung der Stadt nur die leibeigenen Wenden, die freien Deutschen hielten eine solche Beschäftigung für entehrend und befaßten sich nicht damit. Daß sich die leibeigenen Wenden allein mit dem Ackerbau beschäftigten, sieht man unter andern aus den noch jetzt üblichen Benennungen aller zum Ackerbau gehörigen Werkzeuge, die nicht Deutschen, sondern Wendischen Ursprungs sind. Der drückende Zwang, unter dem sie lebten, ließ den Sinn für Betriebsamkeit nicht aufkommen, sie beeiferten sich nicht, ihren Arbeiten mehr Vollkommenheit zu geben, sondern blieben bei den gewöhnlichen Formen von Zeit zu Zeit stehen. Sobald aber der Unterschied zwischen Freien und Nichtfreien aufgehoben und diese sowohl als jene für fähig erklärt wurden, Bürger zu werden und Waffen zu tragen, so ward der Sinn für Betriebsamkeit lebendig und die Industrie allgemeiner. Alle Einwohner, sie mochten ehedem zu den Freien oder zu den Sclaven gehört haben, ließen sich nun die Geschäfte des Ackerbaues oder eines Handwerks angelegen sein. Bei dem steigenden Luxus vermehrten sich die Bedürfnisse; die Landesherren suchten den Wohlstand der Städte durch besondere Vergünstigung der bürgerlichen Nahrung zu heben, und verstatteten den einzelnen Handwerkern, sich in geschlossenen Gesellschaften zu vereinigen und besondere Zünfte unter sich zu errichten. Diese Umstände alle hatten denn auf die Betriebsamkeit in unserer Stadt einen entscheidenden Einfluß. Die Anzahl der hiesigen Handwerker erhielt von Zeit zu Zeit neuen Zuwachs, wie dies unter andern der noch jetzt übliche Name Webergasse außer Zweifel setzt. Denn diese Benennung entstand, als sich einige Wollen- und Leineweber aus den Niederlanden in dieser Gegend der Stadt anbauten und ein Geschäft trieben, das zeither blos dem weiblichen Geschlechte überlassen gewesen war. Die Tuchhändler unserer Stadt stellen ein rühmliches Beispiel auf, was Betriebsamkeit vermöge, um Manufacturen emporzubringen und im Flor zu halten. Der thätige Hof-Factor Johann Christian Nicolai führte die holländische Wollspinnerei kurz vor dem siebenjährigen Kriege hier ein und erhielt dafür von dem Landesherrn jenen Charakter als eine wohlverdiente Belohnung. Nach seinen Zeiten haben einsichtsvolle und thätige Männer für die Vervollkommnung der hiesigen Tuchfabrik so viel geleistet, daß ihre Fabrikate vor mehrern andern den Vorzug behaupten. Selbst von dem Landesherrn wurden diese gemeinnützigen Dienste anerkannt und belohnt. Das beweisen die Tuchhändler Carl Siegmund Nicolai, Johann Gottlob Schmidt und Carl Siegmund Sturm, der jüngere, deren Verdienste durch besondere Prämien, die sich von E. hohen Landes-, Oekonomie-, Manufactur- und Commerzien-Deputation erhielten, ausgezeichnet wurden. Die Behandlung der Wolle auf den angelegten Spinn-Maschinen, und die von Zeit zu Zeit gemachten Fortschritte in der Färberei haben die Tuche des hiesigen Orts zu einer solchen Güte erhoben, daß sie nicht blos vom In-, sondern auch vom Auslande gesucht werden. Noch verdient bemerkt zu werden, daß der Gürtlermeister Johann Abraham Kutzsch schon seit mehrern Jahren plattirte, nach englischer Manier vergoldete, gelbgesottene Knöpfe nebst andern Fabrikaten dieser Art verfertigt und den 22. März 1811 die landesherrliche Erlaubniß erhalten hat, sich einer eisernen Druckmaschine zu bedienen, welche für sein Gewerbe in vieler Hinsicht sehr vortheilhaft ist. Auch kann ich hier nicht unbemerkt lassen, daß sich seit einigen Jahren nicht nur die Zahl der Handwerker bedeutend vermehrt hat, sondern auch solche Künstler ihren Wirkungskreis hier gesucht und gefunden haben, die ehemals unserer Stadt ganz fremd waren. Jemehr Handlung und Gewerbe stocken, desto lebendiger regt sich der Geist der Betriebsamkeit auf allen Seiten und strebt den schweren Druck der gegenwärtigen Zeit möglichst zu vermindern. Zu den Charakter-Zügen glaube ich endlich 6) eine wohlgeordnete Liebe zur Geselligkeit setzen zu dürfen. Wer aus der Erfahrung weiß, wie nützlich gesellschaftliche Verbindungen für die Ausbildung des ganzen Menschen sind, wie sehr sie den Verstand durch gegenseitigen Umtausch der Gedanken vervollkommnen und das Herz durch Belebung mancher Tugenden veredeln, wie kräftig sie den Gemeingeist anregen und unterhalten, Wie viel sie Veranlassung zu einer geschicktern und erfolgreichern Betreibung der Berufsgeschäfte geben, welche schuldlose Erholung sie überdies dem ermüdeten Körper und Geist gewähren, wie sehr sie den reinen und frohen Lebensgenuß erhöhen und wie manche nagende Sorge sie aus dem bekümmerten Herzen, wenigstens auf einige Zeit, verscheuchen, der wird es nicht mißbilligen können, daß auch die Bewohner unserer Stadt von jeher den gesellschaftlichen Umgang liebten. Gern brachten sie nach Vollendung ihres Tagewerks ihre Ruhestunden an solchen Orten zu, wo sich ihre Mitbürger in einem freundschaftlichen Zirkel vereinigt hatten. Gern theilten sie sich mit. Gern knüpften sie ein offenes Gespräch über den damaligen Zustand, die zweckmäßigere Einrichtung und Besorgung ihrer Geschäfte und über andere Gegenstände an die für ihre Verhältnisse von einigem Interesse waren. Innigen Antheil nahmen sie von jeher an den Vergnügungen, die sich ihnen bei den jährlichen Festen des Vogel- und Scheibenschießens oder bei andern erfreulichen Gelegenheiten darboten. In neuern Zeiten errichteten die Honoratioren eine Societät, worin sie sich wöchentlich mehr, als einmal sehen, mittheilen und vergnügen konnten. Die Bürger folgten nach und vereinigten sich in eine besondere Gesellschaft, deren Vergnügungen durch bestimmte Gesetze und Vorsteher geordnet, geleitet und begrenzt werden. Möge eine höhere Geistesbildung, verbunden mit einem edelmüthigen Wirken für gemeines Wohl stets die liebliche Frucht aller geselligen Vereine sein und bleiben! 1) Chron. Ursperg. ad an. 1099 p 248 zurück 2) Epistola Siegefridi, Gorziensis coenobii abbatis, ap. Mart. Gebert Hist. Nigrae Silvae p. 343 zurück 3) Mollers Freiberger Chronik, Th. II, S. 109 desgl. Heckels Bischoffswerdaer Chron. S. 275 zurück 4) Die Gewohnheit, spitzige Schuhe zu tragen, war aus Frankreich nach Deutschland gekommen und durch folgende Veranlassung entstanden. Geoffroi Plantagenet, Graf von Anjou, einer der schönsten und galantesten Männer, hatte an der Spitze eines Fußes ein Fleischgewächs von ziemlicher Größe. Er trug daher Schuhe, deren aufwärts gekrümmte Vorderspitze länger, als gwöhnlich, war. Daher verlängerten sich auch diese Vorderspitzen bei andern Leuten von Stande bis auf zwei Fuß. Dieser Gewohnheit verdankt die Redensart: auf einem großen Fuße leben, ihren Ursprung. Da die Schuhe so lang getragen wurden, daß man für Polizei und Sittlichkeit schädliche Folgen befürchtete, so wurden Predigten dawider gehalten, Edikte gegeben, und sogar von der Clerisei der Bannfluch darauf gesetzt, sie auch von Karl V. ausdrücklich verboten. Vid. Pogonologie ou histoire philosophique de la Barbe par M.J.A.D. *** Paris prés le Tag 1786. 8 pag. 210. Diese Schrift wird recensirt in der Jenaer Literatur-Zeitung im Monat Oktober 1786, S. 186 zurück 5) Joh. Gottfr. Hungers Denkwürdigkeiten zur Finanzgeschichte von Sachsen, Leipzig, 1790, S. 71, 84, 92 zurück 6) Beide Zeugnisse finden sich in Peccensteins Theatro Saxon., Th. II, S. 112, 109 zurück 7) Luther ermahnet daher in seiner Vorrede zu seinem kleinen Kathechismus die Prediger, daß sie die Obrigkeit und Eltern antreiben sollen, wohl zu regieren und Kinder zur Schule zu ziehen zu Pfarrherrn, Predigern, Schreibern u.s.w. daß sie Gott schrecklich darum strafen werde. Denn es ist Noth zu predigen, setzt er hinzu, die Eltern und Obrigkeiten sündigen jetzt hierin, das nicht zu sagen ist. zurück |
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