Oschatz-damals.de > Geschichte(n) > Chronik (Inhalt) | Vierte Abtheilung






Die ersten Oberherrn waren vom Jahre 928 bis zu Anfange des zwölften Jahrhunderts die deutschen Kaiser von Heinrich I. bis Heinrich IV., welche aber ihre Herrschaft nicht selbst, sondern durch ihre Statthalter, die Markgrafen zu Meißen, ausübten. Als Kaiser Heinrich IV. ohngefähr zu Anfang des zwölften Jahrhunderts dem Thimo, der sich als oberster Befehlshaber im Kriege bei der Belagerung einer starken Festung durch Tapferkeit und andere beifallswürdige Eigenschaften ausgezeichnet hatte, die Markgrafschaft Meißen erblich in Lehn gab, so kam unsere Stadt auch unter die, vom Kaiserlichen Einfluß nicht mehr abhängige, Herrschaft der Meißnischen Markgrafen, und blieb unter ihr bis auf diesen Tag. Das Vorzüglichste von dem, was diese Oberherren zum Besten der Stadt gethan, oder sonst in ihr veranstaltet haben, verdient nun hier besonders ausgezeichnet zu werden.

Der Deutsche König Heinrich I. ließ nach Bezwingung der Daleminzier in Jahre 928 die oben beschriebene Burg in den Keilgärten anlegen und gab dadurch Gelegenheit, daß sich viele Personen, der größern Sicherheit und andern Ursachen wegen, in der Nähe derselben niederließen und im Brühle, so wie in der Rosmarin-Gasse anbauten. Der Anbau würde weiter fortgerückt sein, wen Heinrich länger gelebt und nicht schon 936 gestorben wäre. Jedoch was unter ihm nicht geschah, ward unter seinem Nachfolger, Kaiser Otto dem Großen ausgeführt. Unter ihm ward die Stadt nach einem vorgezeichneten Plane erbaut, mit einem Walle und Graben umgeben. Er sorgte für ihre ersten Bewohner, ertheilte ihnen das Stadtrecht, welches nach der ersten Urkunde in den Rechte, bürgerliche Nahrung zu treiben, Zoll zu fordern, zu jagen (mercato, theloneo, venationibus) u.s.w. bestand. Ich glaube auch das Recht noch beifügen zu können, von den Bürgern einen jährlichen Schoß zu fordern, fremde Weine und Biere zu schenken, Salz zu verkaufen, um die gemeinen Ausgaben der Stadt bestreiten zu können. Die Gerichtsverfassung, die er einführte, war die alte Deutsche. Er setzte einen Richter ein, welcher mit den 12 Beisitzern, die ihm aus der Bürgeschaft beigegeben wurden, die Polizei-Angelegenheiten verwaltete. Dem Amtsvoigte ertheilte er den Vorsitz und gab ihm die Justiz-Verwaltung.
Nach seinem 973 erfolgten Absterben regierte Otto II. bis 983. Otto III. bis 1002. Heinrich II. bis 1024. Konrad II. bis 1039. Heinrich III. bis 1056. Was diese Kaiser namentlich für unsere Stadt gethan haben, davon findet sich in der speciellen Geschichte nichts aufgezeichnet. Aber unter

Heinrich IV. ging mit ihr eine große Veränderung vor. Als sein Vater, Heinrich III. 1056 starb, war er noch nicht sechs Jahr alt. Daher übernahm die verwittwete Kaiserin, Agnes, die Vormundschaft über ihren Sohn und Reichsverwaltung. Nicht viel über 14 Jahr alt, ward Heinrich zu Worms 1065 für volljährig erklärt. In diesem Jahr schenkte er nebst Grimma, auch die Stadt Oschatz in der Grafschaft des Markgrafen Otto 1) , im Pagus Talmence gelegen mit ihren Mancipien, den Smurden und Aldionen an die Kirche Peter Paul zu Naumburg und zwar auf Fürbitte seiner Mutter und des Erzbischofs Adelbert zu Hamburg, auch wegen treuer Dienste des Naumburgischen Bischofs Eberhard. Er stellte die Urkunde darüber zu Mainz aus ij. Kalend. April. Anno Dnice Incarnationis MLXV. Indice. iij Anno autem ordimationis Henrici iiij regis XII. regni vero XI. d.i. den 30. März im Jahr der Menschwerdung des Herrn 1065 im dritten Jahr der Römer Zinszahl, im zwölften Jahr nach seiner Wahl und im neunten Jahre seiner Regierung 2).
Die Schenkung der Stadt Oschatz war nicht die einzige, die in der Minderjährigkeit Heinrich IV auf Fürbitte seiner Mutter und Erzbischofs zu Hamburg Adelbert geschahen war; sondern es hatten mehrere Bischöfe und Geistliche viele Reichsgüter auf eine unrechte Art, um Geld, Gunst, Freundschaft und gaben von den Administratoren des Reichs, in der Jugendzeit Heinrichs an sich gebracht. Er lernte bei reifern Jahren den Nachtheil gar bald einsehen, der für sein Reich daraus entstanden war. Daher verlangte er in einer gütlichen Handlung mit den Sachsen im Jahre 1074 vorzüglich, daß die Bischöfe und Geistlichen alle mit Unrecht an sich gebrachten Reichsgüter wieder abgeben und in vorigen Stand setzen sollten. Die Inhaber dieser Güter versprachen darauf in Gegenwart der päpstlichen Gesandten mit einem Eide, sie wieder herauszugeben, welches auch nachher wirklich geschah. Heinrich zog sich dadurch den Widerwillen der dabei interessirten Bischöfe und Geistlichen zu 3) .
Mit dem Bischof Eberhard zu Naumburg machte Heinrich jedoch eine Ausnahme. Dieser behielt die Stadt Oschatz vermuthlich darum, weil er sie von dem Kaiser geschenkt bekommen hatte, da er schon zu Worms für volljährig erklärt worden war. Jedoch ward die Sache so eingeleitet, daß, wie die Folge lehrt, der Kaiser die Stadt von dem Naumburger Stifte in Lehn nahm und dafür versprach, die Besitzungen und Gerechtsame desselben wider alle Beleidigungen durch die Markgrafen zu Meißen zu vertheidigen und zu beschützen 4) . Doch dieses Verhältniß bestand nicht länger, als bis zu Anfange des zwölften Jahrhunderts, also ohngefähr 36 Jahre. Denn um diese Zeit ertheilte Heinrich dem Thimo, wie bereits gemeldet worden ist, die Markgrafschaft Meißen erblich. Thimo aber genoß diese Würde nur kurze Zeit. Ehe er noch von der Markgrafschaft Besitz nehmen konnte, verlor er bei einer Belagerung das Leben, daher man ihn auch aus der Reihe der Meißner Markgrafen weggelassen hat. Auf ihn folgte sein Sohn Konrad der Große, der einstimmig als der erste erbliche Markgraf zu Meißen anerkannt wird. Da er mit allen mit der Mark Meißen verbundenen Rechten und Freiheiten erblich belehnt worden war, so erlangte er dadurch auch die Oberherrschaft über die Stadt Oschatz, welche vorher die Kaiser ausgeübt hatten. doch empfing er die Stadt von dem Stifte zu Naumburg in Lehn, wofür er demselben seinen Schutz versprach. Denn daß er Oschatz von dem Stifte in Lehn bekommen hatte, bezeuget Heinrich der Erlauchte, dessen Urgroßvater Konrad war, in der zweiten Urkunde, worin er anführt, daß ihm Bischof Engelhard zu Naumburg Oschatz nebst andern Gütern des Stifts in Lehn gereicht habe, so wie seine Vorältern vor Zeiten dieselben in Lehn gehabt hätten 5) . Markgraf Konrad war der wahrscheinliche Erbauer des wüsten Schlosses Osterland, wovon die Beweise oben zu lesen sind. Konrad starb den 5. Februar 1157 und überließ die Markgrafschaft Meißen seinem Sohne Otto dem Reichen, den ich aus Gründen, die ich oben angegeben habe, für den ersten Erbauer der Oschatzer Stadtmauern halte. Otto starb den 18. Februar 1189. Ihm folgte sein ältester Sohn Albrecht der Stolze, der aber den 24. Juni 1195 ebenfalls starb. Darauf trat sein Bruder Dietrich der Elende oder Bedrängte die Regierung an und verwaltete sie bis an seinen Tod, der den 17. Februar 1220 (nach anderer Meinung 1221) erfolgte. Von diesen zwei Markgrafen weiß ich nichts anzuführen, was auf unsere Stadt Beziehung hätte, außer dieses, daß sie dieselbe auch von dem Stifte Naumburg als Lehngut besaßen. Nach Dietrichs Tode kam die Markgräfliche Würde auf seinen jüngsten Sohn Heinrich den Erlauchten. Da dieser bei seines Vaters Tode nicht viel über zwei Jahr alt war, so setzte ihm der Vater noch auf seinem Sterbebette den Landgrafen von Thüringen Ludwig IV. zum Vormund, der aber 1227 auf einem Kreuzzuge zu Otranto starb. Sein unbekannter Nachfolger gab 1228 den Franciscaner-Mönchen in Oschatz auf ihr gebührendes Ansuchen, die Erlaubniß, ihr noch vorhandenes Kloster zu bauen. Aus einer Urkunde vom Jahre 1230 entdeckt sich, daß Heinrich die Regierung sehr zeitig, im zwölften Jahre seines Alters, selbst geführt hat, welches nicht befremden darf, da die Volljährigkeit der Fürsten damals nicht genau bestimmt war. Im Jahre 1238 erneuerte er, wie oben gedacht worden ist, die Lehngerechtigkeit über Oschatz mit dem Stifte Naumburg. Er stellte darüber zu Groitsch den 26. November des gedachten Jahres dem Stifte einen Revers (Bd. III 6) aus, daß er für die empfangene Lehn die Schutzgerechtigkeit über das Stift auf sich nehmen wolle. Heinrich suchte zur Zeit seiner Regierung, wie Horn in dessen Leben im 5. Kap. § 9 anführt, das Ansehen und die Gerichtsbarkeit der Unterobrigkeiten in den Städten seines Landes dadurch zu erhöhen und zu erweitern, daß er sowohl ihren Untergebenen befahl, nichts Ehrenrühriges von ihren Vorgesetzten zu reden nichts, was ihnen nachtheilig wäre, vorzunehmen, sondern ihnen vielmehr in allem, was sie zum Besten der Stadt verfügten, durchgängig ohne Verletzung, Murren und Widerrede zu gehorchen, als auch den Amtsvoigten es zur Pflicht machte, mit ihrem Ansehen den Stadtobrigkeiten beizustehen, wenn sie ihrer Hülfe bei der Auspfändung ausgetretener Schuldner benöthigt wären. Daher ist wohl kein Zweifel, daß er auch die Obrigkeit unserer Stadt durch ähnlich weise Verordnungen zu einem größern Ansehen und zu einer ausgebreiterten Gewalt, als sie vorher hatte, erhoben haben werde. Ein Beispiel, das ich davon anführen kann, ist dieses, daß man unter Heinrichs Regierung anfing, der ersten obrigkeitlichen Person unserer Stadt den Titel eines Bürgermeisters (magistri civium) beizulegen, dessen man sich auch nach seinem Tode in einer Urkunde vom Jahre 1297 bediente, darin der Amtsvoigt in Oschatz, Woiz genannt von Terpitz und Henrich genannt Sulzphennic, Bürgermeister daselbst, mit allen Geschwornen bezeugen, daß Cäcilia de Maruz das Patronat-Recht der Kirche in Bortewitz dem Kloster Bucha überlasse 7).
Markgraf Heinrich starb im Jahre 1287 den 15. Februar zu Dresden und Friedrich Tuto, oder der Stammeler, der Sohn des Markgrafen Dietrich von Landsberg, bekam die Markgrafschaft Meißen, ging aber schon 1291 wieder mit dem Tod ab, und nun nahmen seine Vettern, Friedrich der Gebissene und Dietrich von seinen hinterlassenen Ländern Besitz, welches zwischen ihnen und ihrem Vater, Albrecht dem Ausgearteten, der auf diese Länder selbst Ansprüche zu haben vermeinte, zu großen Feindseligkeiten Veranlassung gab. Dietrich starb 1307 den 11. December (nach andern Angaben den 28. December, nach dem am 25. der Mordversuch geschehen) zu Leipzig und seine Länder nahmsein Bruder Friedrich alsbald in Besitz, welcher auch noch bei Lebzeiten seines Vaters Albrecht vom Kaiser Heinrich VII. 1310 mit der bisher streitigen Thüringischen und Meißner Ländern belehnt ward.

Friedrich mit der gebissenen Wange, der bekanntlich auch den Beinamen des Freudigen und den des Kecken in der Geschichte führt, und den Feldherrn des Kaisers Adolph, den Grafen Heinrich von Nassau in dem Kriege 1297 durch den Ritter Ulrich von Maltitz bei dem großen Forste gefangen nehmen ließ, wie dieses oben mit mehrerm erzählt worden ist, nahm im Jahre 1308 bei dem Bischaof zu Naumburg Ulrich I. die Stadt Oschatz nebst andern Orten in Lehn, und versicherte, dafür das Stift und seine Freiheit zu beschützen 8).
Friedrich hatte in dem Kriege mit dem Markgrafen von Brandenburg, Woldemar I. 1312 das Unglück, von dem Letzern bei einem Gefechte bei Großenhain gefangen zu werden. Woldemar legte ihn wegen seiner Freilassung die oben gedachten harten Bedingungen vor, unter welchen auch die Verpfändung der Stadt Oschatz mit begriffen war. Friedrich ward aber von den Meißner Landständen während der Unterhandlung theils durch List, theils mit Gewalt aus der Gefangenschaft befreit, und die Erfüllung jener Bedingung unterblieb. Wie Peccenstein 9) berichtet, so hat unsere Stadt zu Friedrichs Zeiten in großem Flor gestanden und er ist derselben mit besonderer Vorliebe zugethan gewesen. Die Kirche habe er mit gutem Einkommen versehen und ihr viele Heiligthümer verehrt, unter andern, wie bereits oben erzählt worden ist, einen blutigen Dorn aus der Dornenkrone Christi, den er von Rom als ein hochgeachtetes Geschenk in einem großen kristallenen Gefäße erhalten hatte. Dieses habe zu vielen Wallfahrten Anlaß gegeben und der Stadt zu größerer Aufnahme gedient. Er soll sich den auf dem Schlosse Osterfeld, das jetzt wüste liegt und oben beschrieben worden ist, meistens wesentlich aufgehalten haben. Zu diesem allen kann Peccenstein Recht habe. Aber wenn er und durch ihn verleitet, Knauth in podr. Misn. illustr. p. 240 Dietmann in der Churf. Priesterschaft, Th. I, S. 818 Canzler in historique de l'Electorat de Saxe, p. 257; Fix in dem Abrisse der Churf. Kirchen- und Consistorien-Verfassung, Th. I, S. 233 nebst mehrern, vorgeben, daß gedachter Markgraf Friedrich 1286, ein Archidiakonat des Stifts Meißen mit sechs Canonicis in Osachatz angelegt habe, so ist das unbegründet. Man findet in sichern Urkunden und andern Archiv-Nachrichten auch nicht die geringste Spur davon. Da Peccenstein seine Nachricht aus einer von ihm an einem andern Orte seines Buchs (S. 113) angeführten Handschrift und Oschatzer Signatur, die ein Guardian in unserm Kloster von 400 Jahren her zusammengetragen und Peccenstein selbst in Händen gehabt hat, scheint geschöpft zu haben; so ließe sich wenigsten so viel vermuthen, daß Markgraf Friedrich, unter dessen Regierung, wie ich oben wahrscheinlich zu machen gesucht habe, unsere Stadtkirche von neuem erbaut ward, im Sinne gehabt habe, ein Archidiakonat allhier anzulegen, aber durch Widerspruch des Papsts oder Bischof zu Meißen an der Ausführung seines Vorhabens gehindert worden sei.
Eben so irrt sich Peccenstein, wenn er meint, Friedrich mit der gebissenen Wange habe das Franciscaner-Kloster in Oschatz erbauen lassen, denn dasselbe ward noch vor seinen Lebzeiten, nämlich 1228, wie oben dargethan worden ist, gegründet.
Friedrich starb nach einer 3jährigen Krankheit den 16. Nov. 1324 im 67. Jahre und ward zu Eisenach begraben. Bei seinem Ableben war sein Sohn, Friedrich der Ernsthafte, den er mit seiner zweiten Gemahlin, Elisabeth, gezeugt hatte, kaum vierzehn Jahr alt, ward aber vom Kaiser Ludwig von Bayern im J. 1329 für volljährig erklärt.
Im J. 1345 erließ er, nebst andern auch an den Voigt zu Oschatz und dessen Diener den Befehl, daß sie den Nonnen zum heil. Kreuz bei Meißen, die er, nebst ihren Gütern, dem Schutz seiner Gemahlin, Mechthild, übergeben habe, keine Beschwerden, noch Bedrängniß zufügen, sondern ungestört in Friede und Ruhe bleiben lassen sollten.
Nach einem Aufsatze in dem ältesten Stadtbuche, Blatt 12, befahl er 1348 dem hiesigen Rathe, die Juden zu vertreiben und ihre Güter zu verkaufen. Der Rath faßte zwar den Schluß, die Güter selbst zu kaufen, doch wußte der Proconsul Matthias Aethiops, sonst Mohr genannt, nebst Thitzko Gast, der Juden Güter heimlich an sich zu bringen, worüber in der Stadt viele Uneinigkeiten entstanden. Zu Ertheilung eines solchen Befehls mochte wohl den Markgrafen der übertriebene Eigennutz der damaligen Juden veranlassen. Sie nahmen an dem Handel jener Zeiten den lebhaftesten Antheil, dadurch sie den christlichen Kaufleuten großen Schaden zufügten. Auch waren sie die ansehnlichsten Kapitalisten und drückten manche Christen, die ihnen große Geldsummen schuldig waren, hart, daher ein allgemeiner Wunsch entstand, sie völlig ausgerottet zu sehen.
Friedrich der Ernsthafte starb 1349 im 39. Jahre und ward zu Alten-Zella begraben. Nun übernahm sein ältester Sohn Friedrich der Strenge die gemeinschaftliche Regierung, zugleich im Namen seiner minderjährigen Brüder Balthasar und Wilhelm; denn damals war das Recht der Erstgeburt im Meißnisch-Thüringischen Hause noch nicht eingeführt. Friedrichs Schwestern, Beatrix und Anna befanden sich in dem 1268 von dem Markgrafen Heinrich dem Erlauchten gestifteten Kloster zu Seußlitz. Um ihrem Stande gemäß leben zu können, eignete er dem gedachten Kloster das Patronat-Recht über die Pfarre in Oschatz mit allen ihren Genüssen, Zugehörungen und Rechten, wie seine Eltern und er dieselben genossen habe, mit der Bedingung zu, daß alle Einkünfte davon seinen beiden Schwestern auf Lebenszeit, nach ihrem Tode aber den Klosterfrauen zu Seußlitz, einer wie der andern zu Gewande und Kleidern dienen sollten. Die Urkunde darüber ist ausgestellt zu Leipzig, Freitags nach Matthias (den 2. März) 1352.
Balthasar, Markgraf Friedrichs Bruder und des Letztern Gemahlin, Catharina, gebieten den 26. Februar 1356 dem Amtsvoigte zu Oschatz, sowie den Amtsvoigten zu Dresden, Meißen, Torgau und Leipzig, das Kloster zum h. Kreuz bei Meißen vor Schaden und Unrecht zu schützen.
Die Markgrafen Friedrich und Althasar wurden von Schulden gedrückt, die sie aus ihren angewiesenen Einkünften nicht bezahlen konnten. Daher verlangten sie nach der damaligen Gewohnheit bitweise von ihren Untertanen eine willkürliche Abgabe, welche man Bete 10) nannte. Die Stadt Oschatz trug auch ihren Antheil dazu bei und beide Markgrafen stellten zu Altenburg, Dienstags vor Pfingstren (den 9. Juni) 1356, für sich und ihre Brüder, Kündigen und Wilhelm und ihre Erben ein Bekenntnis aus, daß sie von den Bürgern von Oschatz eine Bete zu Steuer ihrer Schulden erhalten hätten und versprachen, sie hinfort mit dergleichen Beten auf keine Weise zu beschweren 11).
Im J. 1366 sahen sich die Markgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm I, lhrer Schulden wegen genöthiget, die Stadt Oschatz an den Bischof und an das Kapitel zu Meißen weidekäuflich zu verkaufen. Diese Nachricht gründet sich auf eine Rubrik, die Kreyßig unter mehr als 200 andern Rubriken, davon wahrscheinlich die Originale theils im Geheimen- theils im Kammer-Archiv liegen, gefunden hat. Die Rubrik lautet also: Litterae Marchionum Misnensium super venditione Civitatis Oschatz Episcopo et Capitulo in Misna 1366. Daß diese Nachricht ihren Grund hat, wird daraus klar, weil Nicolaus, Bischof zu Meißen, die Ehegattin eises Bürgers zu Oschatz, Ambrosius von Wolframsdorf, Namens Elisabeth, mit dem vierten Theile des Zolles, nebst Äckern, Holz und Wiesen, vor dem wüsten Steinhause gelegen, zu einem Leibgedinge belehnet und den Lehnsschein darüber in Oschatz am Tage Pancratius (den 12. Mai) 1379 ausgestellt 12) . Diese Lehnsreichung würde nicht haben Statt finden können, wenn das Stift Meißen damals über Oschatz nicht zu gebieten gehabt hätte. Doch war die Stadt schon wieder 1381 in den Händen des Markgrafen Wilhelm I., der Sonnabends vor Judica (den 30.März) des angeführten Jahres den Bürgern zu Oschatz verstattete, Wagegeld von allen Wagen und Karren, die in die Stadt gehen, gleich denen von Leipzig und Torgau, zu nehmen.
Bisher hatte Friedrich der Strenge mit seinen Brüdern Balthasar und Wilhelm, ohne die geringste Landestheilung gemeinschaftlich regieret. Im J. 1379 aber verglichen sie sich in einer besondern Oerterung dahin, daß Friedrich das Osterland, nebst der Markgrafschaft Landsberg, Balthasar Thüringen, und Wilhelm Meißen bekam 13) . Durch diese Oerterung, die noch keine völlige Theilung war, ward die gemeinschaftliche Regierung auch noch nicht aufgehoben. Dies geschah erst nach dem Tode Friedrichs des Strengen, der den 26. Mai 1381 zu Altenburg erfolgte. Er war unter den Markgrafen von Meißen der letzte, der zu Alten-Zella begraben ward. Im J. 1382 also im ersten Jahre nach seinem Tode trafen Markgraf Balthasar und Wilhelm I., auch der Einäugige genannt, mit dem Markgrafen Friedrich dem Streitbaren und seinen Brüdern Wilhelm II. und Georg eine Theilung der Meißner und Thüringer Lande, in welcher Oschatz an Wilhelm I. kam, worauf dieser Ort der vorhin gethanen Huldigung und Eide ledig und losgesaget und an ihn gewiesen ward 14).

Markgraf Wilhelm I. übergab, nach erlangter Alleinregierung Oschatz im J. 1385 seiner Gemahlin Elisabeth zum Leibgedinge, und der Bischof von Naumburg, Christian, belehnte sie damit 15) . Der Rath und die ganze Gemeinde zu Oschatz versprachen am h. Leichnamstage (den 6. Jun.) 1387 schriftlich, daß sie bei den Eiden, die sie zu den Heiligen geschworen hätten, der Markgräfin Elisabeth und ihrem Vormunde, den Markgrafen von Mähren, Jobst 16) , in rechter Leibgedings Weise warten, gehorsam und unterthänig sein wollten 17) . Von der Markgräfin Elisabeth ward den Bürgern eine Willkühr bestätiget, daß Kindern, die sich ohne ihrer Eltern Willen verehelichen wollten, kein Erbtheil folgen sollte; auch sollten jedem Manne, der eine Frauensperson ehelichen wollte, sobald sie es selbst zufrieden wäre, zur Ehe zu nehmen vergönnt sein; weigerte sie sich aber, und er wollte sie dazu zwingen, so sollte ihm das Haupt abgeschlagen werden 18).
Sobald Markgraf Wilhelm besorgte, da´er ohne Erben sterben würde, bestimmte er seinen Nachfolger schon bei seinem Leben. Das erstemal that er es 1387. Denn in diesem Jahre bekennet Sonnabends vor S. Catharina (den 23. Nov.) die Stadt Oschatz, daß sie auf Befehl des Markgrafen Wilhelm I. dem Landgrafen zu Thüringen Balthasar, jedoch ohne Nachtheil für die der Markgräfin Elisabeth bereits geleistete Erbhuldigung, gehuldiget habe und ihn auf den Fall, daß Markgraf Wilhelm ohne Lehnserben stürbe, für ihren rechten Erbherrn halten wollte 19).
Markgraf Wilhelm verstattete Dienstags nach Misericord. Dom. (den 5. Mai) 1394 der Stadt einen Jahrmarkt auf den Aegidius-Tag zu halten, der aber nachher auf den Montag nach Peter Paul verleget ward und noch den Namen des Ablaß-Marktes führt; schenkte auch Donnerstags in der Osterwoche (den 7. April) 1401 den Franciscanern 5 Schock jährlicher Gulden von den Jahrrenten der Stadt und bestätigte diese Schenkung noch einmal Dienst. in der Pfingstwoche (den 16. Mai) 1402 20).
Auf sein Verlangen huldigte Oschatz aufs neue Donnerstags nach Reminiscere (den 15. März) 1403 dem Landgrafen in Thüringen, Balthasar und Friedrich, seinem Sohne, auch seinen Brüdern, Friedrich und Wilhelm und allen ihren Lehnserben, auf den Fall, daß Markgraf Wilhelm der ältere ohne Lehnserben stürbe, und versprach, sie als ihre rechten Herren zu erkennen, doch ohne Schaden seiner zweiten Gemahlin, der Markgräfin Anna, Herzogs Otto von Braunschweig Tochter an ihrem Leibgedinge 21).
Sonnt. nach dem Tage der Empfängniß Mariä (den 9.Dec.) 1403 bestimmte Markgraf Wilhelm I. mit Einwilligung seines Bruders Balthasar und seiner Vettern, seiner zweiten Gemahlin Anna, nebst Döbeln und Leisnig, auch Oschatz zum Leibgedinge, unter der Bedingung, daß, wenn sie sich nach seinem Tode wieder vermählen würde, die Nachfolger in der Regierung die genannten Städte um 10.000 rheinische Gulden lösen könnten 22).
Im J. 1404 Donnert. vor Allerheiligen (den 30. Oct.) belehnte der Markgraf die Stadt und ganze Gemeinde zu Oschatz, nebst ihren Nachkommen mit dem Zolle daselbst.
Sonnabends nach dem Dreikönigstage (den 8. Jan.) 1407 eignete er in Grimma, zu seiner Eltern und zu seiner eigenen Seele Trost, den hiesigen Franciscaner-Brüdern einen Hof zwischen ihrem Kloster und dem Brüder-Thore zu, um das Kloster damit zu erweitern. Von dieser Schenkung und den darüber entstandenen Streitigkeiten ist bereits oben Nachricht gegeben worden.
Der Markgraf starb kurz darauf den 10. Februar 1407 ohne Kinder zu hinterlassen, in einem Alten von 64 Jahren und ward in dem Dom zu Meißen begraben.

Nach seinem Absterben vereinigten sich seine Vettern und Nachfolger in der Regierung, Friedrich der Streitbare, Wilhelm II. der Reiche genannt und Friedrich der Jüngere bei der Ländervertheilung Donnerstgas vor Petri Kettenfeier (den 31. Juli) 1410 dahin, die der verwittweten Markgräfin Anna ausgesetzten Leibgedings-Orte, Leisig, Eilenburg, Döbeln und Oschatz nach ihrem Tode also zu theilen, daß die Brüder Friedrich und Wilhelm zwei Orte, die sie erwählen würden, nehmen, die andern beiden aber Friedrich dem Jüngern folgen sollten 23) . Die ersten beiden trafen Mont. nach Joh. Enthaupt. (den 31. Aug.) 1411 in ihrer auf 4 Jahre beliebten Mutschirung 24) , unter sich noch diesen Vergleich, daß, wenn die Markgräfin Anna sich wieder vermählen würde, die Städte Eilenburg und Oschatz von dem, der das Land Meißen zu seinem Orte und Behausung habe, gelöst werden sollten 25) . Da sich nun Anna anderweit an einen Grafen von Henneberg vermählte, so versprachen die beiden Friedriche und Wilhelm II. Sonnabends nach Mariä Himmelfahrt, (den 19. August) 1413 die Ablösung der benannten 4 Städte mit 12.000 Fl. auf Lichtmeß 1414 zu leisten, oder die Städte zum Pfande zu lassen 26) . Die Ablösung erfolgte durch Friedrich den Aeltern mit 12.000 Rfl. zu Erfurt; Anna bekannte zu Schmalkalden Mittwochs nach dem Agnes-Tage (den 23. Januar) 1415 diese Bezahlung 27) und spricht gedachte Städte von ihr gethanen Huldigung los. Oschatz blieb unter Friedrich dem Streitbaren. Schon 1404 hatte er die Stadt Oschatz vom Stifte Naumburg in Lehn 28) . Er ließ die Stadtmauer in bessern Vertheidigungsstand setzen.
Im Jahre 1417 Donnerstags nach Lucas d. Evangel. (den 21. Oct.) verkaufte er vier ewigen Vikarien zweier Altäre, die in dem Dom zu Meißen standen und davon der eine der Jungfrau Maria, den 11.000 Jungfrauen und dem heiligen Nicolaus, der zweite aber dem heiligen Gregorius, dem heiligen Dionysius, den heiligen 10.000 Rittern und dem heiligen Martin geweihet war, 10 Mark löthiges Silber Erfurtischen Zeichens, Gewichtes und Währung, als jährlichen Zins von den Jahrrenten der Stadt Oschatz, um 120 Mark Silbers; bei welchem Kaufe sich der Rath zu Leipzig als Selbstschuldner gegen die Vikarien verbürgte 29) . Der Rath zu Oschatz verschrieb sich Donnerstags in den Weihnachtstagen (den 29. Dec.) 1418 30) die 10 Mark Silbers von den Jahrrenten zu Oschatz, halb zu Walpurgis, halb zu Michaelis, an die Vikarien zu Meißen zu bezahlen. Friedrich der Streitbare starb als erster Churfürst zu Sachsen, zu welcher Würde ihn der König von Böhmen, Siegismund, im Jahre 1423 erhoben hatte, zu Altenburg, den 5. Januar 1428 und ward in der von ihm errichteten Fürsten-Kapelle zu Meißen begraben. Nach seinem Tode nahm sein ältester Sohn Friedrich II. der Sanftmüthige genannt, welcher damals noch nicht siebenzehn Jahr alt war, von der Chur- und dem Hezogthum Sachsen Besitz. In Meißen und in den übrigen Landen regierte er gemeinschaftlich mit seinen Brüdern Siegismund, Heinrich und Wilhelm III.
Im Jahre 1429 verschrieben er und sein Bruder Siegismund ihrer Schwester Katharina, die sich im Kloster zu Seußlitz hatte einsegnen lassen, auf ihre Lebenstage jährlich fünfzig Schock neuer Groschen Freibergischer Münze von ihren Jahrrenten zu Döbeln und Oschatz halb zu Michaelis und halb zu Walpurgis, von welchen Zinsen nach ihrem Tode nicht mehr, als der erste Termin an das Kloster Seußlitz, zur Bestellung ihres Seelengeräths fallen sollte 31).
Unter Friedrichs Regierung widerfuhr unserer Stadt im Jahre 1429 das Unglück,von den Hussiten geplündert und in Asche gelegt zu werden. Dadurch kam sie sehr in Verfall und gerieth bei ihrem Wiederaufbau in große Schulden. Um ihr wieder aufzuhelfen und dazu beizutragen, ihre Schulden desto eher bezahlen zu können, begnadigte sie der Churfürst am Palmsonntage (den 18. April) 1451 mit dem Fastenmarkte, der Montags nach dem Sonntage Septuagesimä gehalten wird.
Als sich der Churfürst im Monat Juni 1452 einige Tage mit seinen Räthen, gewisser Verhandlungen wegen, in Oschatz aufhielt, so entschied er bei dieser Gelegenheit auch den Streit, der zwischen dem Probst des Klosters zu Mühlberg, Johann Geißler, und zwischen dem Amtmann zu Torgau, Christoph Thos und Heinrich Schulze, wegen der Obergerichte im Dorfe Zeckritz bei Torgau vorgefallen war und fertigte die Urkunde darüber zu Oschatz den Sonnabend nach dem heiligen Leichnahmstage 1452 aus 32) . Friedrich starb zu Leipzig den 7. September 1464 in einem Alter von 53 Jahren und ward in der Fürsten-Kapelle zu Meißen begraben. Fünf Jahre vor seinem Ende hatte er die Verordnung gemacht, daß seine beiden Prinzen Ernst und Albert, nach seinem Absterben, die an sie gefallenen Länder gemeinschaftlich regieren sollten 33) , nur das Herzogthum Sachsen sollte, so wie die Churwürde, dem ältesten Prinzen, Ernst, allein gehören. Ernst und Albrecht regierten also viele Jahre hinter einander gemeinschaftlich. Endlich verglichen sie sich, 1485 über eine völlige Theilung, wobei Ernst Thüringen, Albrecht die Meißner Lande bekam 34). Als beide noch gemeinschaftlich regierten, hielten sie 1466 in Oschatz einen Landtag, worauf eine Steuer angelegt ward, dazu Leipzig 3.000 Gulden beitragen mußte 35).
Bei ihrer Gegenwart in Oschatz bestätigten sie Montags nach Lätare 1472 das vom Markgrafen Friedrich dem Ernsthaften den Oertern Altendorf, Wiekershain und Gräfenhain im Amte Rochlitz 1339 ertheilte Privilegium über die Befreiung von den Diensten zu dem Teiche bei Geithain 36).
Im Jahre 1468 Donnerstags nach Cantate (den 19. Mai) bestätigten sie, nach geschehener Erbhuldigung, auch die alten Privilegien, Freiheiten, Rechte, Observanzen, Gewohnheiten und Beschreibungen unserer Stadt selbst.
Im Jahre 1471 am Dienstage nach Andreas in der Fasten (den 5. Februar) verschrieb sich der Rath zu Oschatz, auf Begehren Ernst und Albrechts, gegen einige Bürger in Oschatz wegen 800 Rheinische Gulden, die besagten Herren zur Erkaufung der Stadt Katzenellenbogen, vorgeschossen wurden und vom Umgelde der Stadt wieder bezahlt werden sollten,
Im Jahre 1478 am Dienstage nach Laurentius fing sich, nach dem Zeugnisse des ältesten Stadtbuchs, in der politischen Verfassung der Stadt ein merkwürdiger Zeitabschnitt an. Ernst und Albrecht überließen in diesem Jahre dem Rathe die Obergerichte gegen 20 Schock jährliches Pachtgeld und löseten die Verbindung zwischen dem Amte und dem Rathe auf, die bisher bestanden und nach welcher der Amtsvoigt den Vorsitz in Obergerichtfällen gehabt hatte. Der Rath bediente siich bald seiner durch diese Trennung erlangten Vorrechte, richtete einen eigenen Fiskus auf (daher auch von diesem Jahre die Kämmerei-Rechnungen ihren Anfang nehmen), bauete ein Rathhaus, übte die peinliche Gerichtsbarkeit aus und dergl. mehr. Mit der pachtweisen Verleihung der Obergerichte ward höchstwahrscheinlich auch die Ertheilung des Rathswappens verbunden, dessen sich der Rath auf seinen Siegeln bedient. Das Wappen bestehet in einem dreieckigen Schilde, dessen beide Schenkel ausgebogen sind. In dem rothen Felde des Schildes zeigt sich ein schwarzer, zum Streit gerüsteter Löwe von seiner linken Seite. Bekanntlich führten dies Wappen auch die Markgrafen zu Meißen. Außerhalb des Schildes stehen drei Sterne mit sechs Strahlen, der eine zu rechten, der zweite zur linken Seite und der dritte über dem Kopfe des Löwen. Diese drei Sterne zeigen an, daß die Stadt Oschatz Stift Naumburgisches Lehn war, denn in jenen Zeiten bediente man sich der Sterne, wenn man etwas bezeichnen wollte, das heilig, oder von einem geistliche Orden abhängig war 37).
Im Jahre 1478 verehrte der Rat zu Oschatz dem Fürst Albrecht ein halbes Fuder Belgerisches Bier, das wegen seiner innern Güte von dem Biere vieler andern Städte zu jener Zeit den Vorzug behauptete, ja sogar dem Torgauer noch vorgezogen ward 38).
König Vladislaus in Böhmen Churfürst Ernst und Herzog Albrecht zu Sachsen richteten zu Brix, Donnerstags, am S. Siegismunds-Tage (den 2. Mai) 1482 unter einander ein Bündniß auf, daß sie und ihre Nachkommen es immer zu Fehden, Feindschaften oder Eingriffen kommen lassen, auch solches ihren Unterthanen nicht gestatten, sondern einander treulich helfen und auf Ermahnen binnen einem Monate, oder, wenn es nöthig sei, noch eher, zu Hülfe kommen wollten. In dieses Schutzbündniß ward die Stadt Oschatz namentlich mir eingebunden.
Im Jahre 1482 verehrte der Rath den Landesherren Ernst und Albrecht zwei halbe Fuder Freiberger Bier, das damals, wegen seiner Güte auch sehr geschätzt ward. Die Landesherrschaft bediente sich desselben zu ihrem Tischtrunke. Nach Mollers Freiberger Chronik (Th. II, S. 213) ward es im Jahre 1542 sogar den Chursächs. Hülfsvölkern im Kriege wider die Türken, nach Ungarn auf 13 Wagen beständig nachgefahren.
Mit dem 26. August 1485 fing, nach einer geschehenen Abtheilung mit seinem Bruder Ernst, Albrecht der Beherzte, der Stifter des Albertinischen Hauses Sachsen, an, die Meißner Lande allein zu regieren. Nachdem er der Stadt Oschatz, Mittwochs nach Exaudi (den 10. Mai) 1486 alle ihre Privilegien bestätiget hatte, nahm er daselbst, den 16. Juli darauf, die Erbhuldigung in eigener hoher Person an. Dabei waren gegenwärtig der Erzbischof von Magdeburg, Herzog Ernst, des Herzogs Albrechts Bruders Sohn nebst der Gemahlin Herzog Albrechts. Zur Vermehrung der Feierlichkeiten dieses Tages ward zugleich ein Schützenschießen gehalten.
Die Herzoge von Sachsen, Landgrafen, in Thüringen und Markgrafen in Meißen hatten mit dem Landgrafen zu Hessen, schon seit langer Zeit eine Erbverbrüderung errichtet, und sich dadurch die wechselseitige Erbfolge in ihren Ländern, nach Abgang der einen Familie versichert. Diese Erbverbrüderung brachte nun mit sich, daß wenn sich der eine Regent, bei seinem Regierungsantritt, huldigen ließ, auch der andere sich zugleich mit huldigen lassen mußte. Herzog Albrecht befahl daher den beiden Landgrafen zu Hessen, Wilhelm dem ältern und mittlern, Mittwochs am Katharinen-Tage 1487 zu Meißen, eine Erbhuldigung, unschädlich derjenigen, die ihm selbst vorher gethan worden wäre, anzunehmen. Hierauf reiseten von Oschatz die Bürgermeister, Beicham, Nickel Tiegel, der Stadtschreiber Liebenhain nach Meißen, und verrichteten die Erbhundigung im Namen der ganzen Gemeinde zu Oschatz. Gedachte Landgrafen versprachen darauf in einer zu Erfurt, Mittwochs nach Mariä Geburt (den 12. September) 1487 ausgestellten Versicherung, die Stadt Oschatz, wie alle übrigen Städte, die ihnen gehuldigt hätten, bei ihren Freiheiten, nach Abgang des Hauses Sachsen, zu lassen 39).
Churfürst Ernst starb und zwar, wie man meint, aus Verdruß über die Theilung der sächsischen Länder, mit der er sehr unzufrieden war, den 26. August 1486 40) , auf dem Schlosse zu Colditz, im 46. Jahre und ward zu Meißen begraben. Auf Veranstaltung seines Bruders, Albrecht, ward auch hier in Oschatz des verstorbenen Ernst und seiner Mutter Leichenbegängniß am Tage Aegidius 1487 feierlich gehalten.
Unter Albrechts Regierung hatten sich geringhaltige fremde Münzen im Lande verbreitet. Er suchte daher zuerst durch Herabsetzung und darauf durch gänzliche Verrufung derselben, dem daraus entstandenen Uebel abzuhefen. Zu dem Ende veranstaltete er, in der ersten Hälfte des Jahres 1490 zu Naumburg, eine gemeinschaftliche Münzversammlung. Daruf ward eben in diesem Jahre, am Tage Margaretha (den 13. Juli) über die Bestimmung einer Herabsetzung der Münze, bei einer zu Oschatz anderweit angestellten Zusammenkunft, berathschlaget 41) , aber die Sache noch nicht völlig zu Stande gebracht. Endlich war zu Zeitz, am Tage Laurentius (den 10. August) des angezeigten Jahres, die Sache berichtiget und bei dieser Gelegenheit der Grund zu der nachher, durch Ausprägung der Schreckenberger, mehr befestigteren Steigerung eines Meißner Gulden von 20 bis auf 21 Groschen gelegt, indem das Verbot beschlossen ward, daß Niemand den Gulden theurer, als für 21 Gr. geben oder nehmen sollte.
Herzog Albrecht gerieth mit dem Churfürsten, Friedrich dem Weisen, und seinem jüngsten Bruder, dem Herzog Johann, wegen einiger ungetheilten Länder, in Irrung. Daher ward 1491 von dem Herzog Georg im Namen seines Vaters, Albrecht, ein Vertrag errichtet und die Irrung beigelegt. Die Unterhandlungen wurden zu Oschatz angefangen, der Vertrag selbst aber zu Dresden errichtet und Dienstags nach Estomihi (den 15. Februar) 1491 unterschrieben 42) . Weil jedoch die Hauptunterhandlung in Oschatz geschah, so wird jener Vertrag gemeinglich der Oschatzer Vertrag genannt, Auf Befehl des Herzogs Albrecht ward im Jahre 1495 der verstorbene Markgraf von Brandenburg, Siegismund, in Oschatz, so wie im ganzen Lande, ausgelauten, und seine Todtenfeier mit Vigilien und Seelenmessen gehalten 43).
Montags nach Elisabeth (den 21. November) 1496 ward Albrechts Sohn, Goerg, mit Barbara, des Königs in Polen, Kasimir, Tochter, zu Leipzig vermählt, weil damals die Pest zu Dresden war. Der Bürgermeister, nebst vier Rathspersonen und der Stadtschreiber nahmen als Duputirte unsrer Stadt an dieser Feierlichkeit Antheil und verehrten der Gemahlin des Herzogs einen silbernen und vergoldeten Kopf, der mit zwei silbernen Schilden und dem Stadtwappen verzieret und mit 10 Schock 30 Gr. oder 30 Rfl. angefüllt war. Sein Werth betrug 27 Schock 49 Gr. 3 Pf. 1 Hl.
Albrecht hatte sich durch den Kaiser Maximilian bewegen lassen, 1498 die Erbstatthalterschaft über Friesland anzunehmen. Mit Hilfe des Grafen von Ostfriesland brachte er die Friesen, ein sehr unruhiges, hartnäckiges Volk, das sich unter keine Herrschaft beugen wollte, größtentheils zur Unterwerfung, und bestellte seinen zweiten Sohn, Heinrich, zum Vice-Statthalter. Aber kaum hatte sich Albrecht nach Sachsen zurückbegeben, so empörten sich die Friesländer von neuem, belagerten den Vice-Statthalter in Franecker, und droheten, ihn mit den Seinigen aufhängen zu lassen, wenn sie ihn in ihre Gewalt bekämen. Auf erhaltene Nachricht von dieser Empörung zog Albrecht, nebst seinem ältestem Prinzen Georg, im Juni 1500 mit einem mächtigen Heere nach Friesland, schlug die Rebellen dreimal in die Flucht und bewirkte dadurch den Ersatz von Franecker sehr glücklich. Albrecht unternahm hierauf die Belagerung von Gröningen, die aber einen Erfolg hatte. Es fehlte ihm an Gelde und die unbesoldeten Truppen lehnten sich wider ihn auf, und droheten, ihn den Grönigern auszuliefern. In dieser Verlegenheit machte ihm die Stadt Oschatz, auf seine Bitte, einen Vorschuß von 400 Rfl. womit 400 Fußknechte ein halbes Jahr hindurch unterhalten werden sollten, auch übersendete sie ihm noch überdieß ein Pferd zu seinem Dienste nach Friesland. Die Vorfälle in Friesland kränkten den Herzog so sehr, daß er darüber in eine heftige Krankheit fiel, woran er zu Emden den 12. September 1500 im 58. Jahre seines Lebens starb. Sein Leichnam ward nach Meißen gebracht, und in der dasigen Fürsten-Kapelle beigesetzt. Sein Trauerbegängniß ward darauf zu Oschatz den Montag nach Allerheiligen gefeiert 44) . Nach Albrechts Tode übernahm sein Sohn Herzog Georg der Bärtige die Regierung allein, wie es sein Vater in seinem Testamente verordnet hatte. Er ließ sich Dienstags nach Luciä (den 15. December 1500) zu Oschatz, in eigner Person huldigen und bestätigte der Stadt den Tag darauf alle Privilegien. Der Rath bezahlte mit 3 Schock 59 Gr. 5 Pf. 1 Hl. die Kosten, die der Aufenthalt des Herzogs nöthig gemacht hatte, und feierte selbst diesen Tag mit einer frohen Mahlzeit, die ihm nicht höher als 9 Gr. 8 Pf. zu stehen kam. Dem Herzoge wurden vom Rathe 20 Scheffel Hafer verehrt. Die Stadt genoß des Herzogs besondere Zuneigung, und ward von ihm sein Schatz, d. i. seine Schatzkammer darum genannt, weil sie ihm immer in benöthigten Fällen mit Geldvorschüssen aushalf.
Der hiesige Rath verehrte der ersten Gemahlin des Herz. und nachherigen Churfürsten, Johann des Beständigen, einer Tochter des Herzogs Magnus von Mecklenburg, Namens Sophia, bei ihrer Gegenwart in Leipzig, Sonntags nach Martini 1517, 17 Schock 30 Gr.
Im Jahre 1531 wurden zu Grimma die zwischen dem Churfürsten Johann des Beständigen und dem Herzog Georg entstandenen Irrungen, besonders über die Bergwerke, Münze, Straßen und einige gemeinschaftliche Länder völlig beigelegt. Man ernannte von beiden Seiten 32 Schiedsrichter, aus welchen 6 Räthe am Trinitatis-Feste (den 28. Mai) d.J. nach Oschatz eingeladen wurden, und sich über die streitigen Punkte mit einander zu vergleiche. Hierauf begaben sich sämmtliche Schiedsrichter Montags nach Margaretha (den 17. Juli) nach Grimma und errichteten den sogenannten Grimmaischen Machtspruch 45).
Herzog Georg bestätigte zu Dresden Freitags nach Mar. Rein. 1532 der Stadt Oschatz die in Ansehung des Todes und Erbfalls von ihr abgefaßten Statuten.
Ebenderselbe übersandte dem Rathe Freitags nach Lampertus 1532 das wider Luther und seine Lehre ergangene Edict und befahl es der Gemeinde vorzulesen, auf einem Brete oder einer Tafel zu besfestigen und bei Tage öffentlich auszuhängen, damit es Jedermann lesen könne.
Januar Als Barbara, Herzog Georgs Gemahlin, den 1534 starb, ward allhier, auf Veranstaltung des Raths, den dreißigsten Tag darauf, die Todtenfeier mit Vigilien und Messen begangen.
Mittwochs nach Mariä Empf. 1536 wurden zu Oschatz einige Artikel verabredet, welche Sonnabends nach Exaudi (den 3. Juni) d.J. zu Naumburg in den Vertrag aufgenommen wurden, der durch Vermittelung des Landgrafen zu Hessen, Philipp, zwischen dem Churfürsten Johann Friedrich und dem Herzoge Georg, wegen einiger Irrungen über den Grimmaischen Machtspruch, abgefaßt ward 46).
Am Donnerstage nach Dorothea 1537 ward zu Oschatz, auf Befehl des Herzogs Georg, ein Ausschußtag, von den Abgeordneten aus der Ritterschaft und den Städten, gehalten, um über die Ausbringung einer Türkensteuer zu berathschlagen 47).
Montags nach Puli Bekehr. (den 27. Januar) 1539 verehrte der Rath der Gräfin Elisabeth, der Tochter des Grafen Ernst zu Mannsfeld, bei ihrer Vermählung zu Dresden mit dem Herzoge Friedrich, Herzog Georgs Sohne, 50 Gulden zum Geschenk.
Was übrigens einige Geschichtsschreiber von dem Herzog Georg melden, daß er ein Collegiat-Stift zu Oschatz errichtet habe, ist eben so unrichtig, als das Vorgeben, daß Friedrich mit der gebißnen Wange (siehe oben) eine Archidiakonat allhier errichtet habe. Herzog Georg kann zwar die Gründung eines solchen Stiftes beabsichtigt haben, er ist aber vielleicht durch des Papsts und des Bischofs zu Meißen Widerspruch veranlaßt worden, sein Vorhaben aufzugeben.
Von den Hindernissen, die Georg der Einführung der Lutherischen Kirchenverbesserung in Oschatz entgegensetzte, werde ich an seinem Orte Nachricht geben.
Herzog Georg starb zu Dresden den 17. April 1539 im 68. Lebensjahre und war unter den Herzogen von Sachsen der letzte, der in der Fürsten-Kapelle zu Meißen begraben ward. Da er keine Erben hinterließ, so übernahm sein Bruder Herzog Heinrich der Fromme die Regierung. Zu seiner Erbhuldigung verehrte ihm der hiesige Rath, Mittwochs in der Pfingstwoche 1539 einen Lachs, 2 Tonnen rothen und blanken Wein und 2 Faß Torgauer Bier. Den Donnerstag in der Osterwoche 1540 bestätigte er zu Dresden, nach geleisteter Erbhuldigung, die Privilegien der Stadt Oschatz und begnadigte sie den Donnerstag nach Vitus (den 15. Juni) d.J. mit dem Jahrmarkte, der Montags nach Sim. Judä gehalten wird.
So kurz auch seine Regierung war, denn er starb den 18. August 1541, als er noch nicht drittehalb Jahre regiert hatte; so hat er doch unsrer Stadt, so wie den von dem Herzog Georg ererbten Ländern, die größte Wohlthat dadurch erzeigt, daß er die evangelische Lehre einführte, wie dieses am gehörigen Orte weiter gemeldet werden soll.
Ihm folgte in der Regierung sein ältester Sohn Herzog Moritz, , der sich mit seinem Bruder, August, Freitags nach Matthäi 1541 in Oschatz huldigen ließ. Vorher zeigte er, wie das Stadtbuch meldet, durch seinen Kanzler, dem Rathe und der Gemeinde an, wie sie schwören und huldigen sollten. Ehe aber Rath und Gemeinde schwuren, baten sie, die Herzoge möchten sie bei ihren Freiheiten schützen und als ihnen die Erfüllung ihrer Bitte zugesagt ward, legten sie den Huldigungseid ab. Nach vollendetem Eide gaben den Herzogen der Rath für dich und die Viertelsnmeister im Namen der Gemeinde den Handschlag. Der Rath schenkte beiden Herzogen 2 Tonnen rothen und blanken Wein von 3 Eimern, und 2 Faß Freiberger Bier. Am Dienstage nach Invocavit 1543 stellte Moritz zu Dresden die schriftliche Versicherung aus, daß er mit seinem Bruder die Privilegien der Stadt Oschatz schützen wolle.
Acht Monate vor seines Vaters Tode, nämlich den 9. Januar 1541 vermählte sich Moritz mit Philipps, des Landgrafen zu Hessen Tochter, Agnes, in Cassel, und befand sich noch daselbst, als sein Vater mit Tode abging. Die Heimführung nach Dresden geschah erst gegen Martini d. J. Der Landgraf zu Hessen übernachtete mit seiner Tochter, der Herzogin, Freitags nach Katharina, auf der Reise nach Dresden, in Oschatz mit 350 Pferden, 6 mit goldgesticktem Gewande behangenen Wagen und 8 Kammerwagen. Diese Gelegenheit benutzten 2 Mannspersonen und eine Frau, die wegen großer Vergehungen aus der Stadt verwiesen waren, und hielten sich bei der Einfahrt in die Stadt an den Wagen der Herzogin an. Diese Personen wurden auch, auf Fürbitte der Herzogin, in die Stadt wieder aufgenommen, obgleich vorher kein ähnliches Beispiel vorgefallen war. Der Rath verehrte der Herzogin und ihrer Mutter 4 Eimer rothen und blanken Wein und 1 Faß Freiberger Bier und sendete auch zwischen Matthäi und Crucis mit dem Stadtschreiber 17 Schock 30 Gr. nach Leipzig an den Dresdner Bürgermeister Hans Glemigen, als einen Beitrag zu den Kleinodien, welche die Städte für die Herzogin kauften. Auf der Rückreise übernachtete der Landgraf von Hessen wieder in Oschatz.
Zu Anfange des Jahres 1542 kam es zwischen dem Herzog Moritz und seinem Vetter, dem Churstürten Johann Friedrich, über der Stiftsstadt Wurzen, die der Churfürst mit gewaffneter Hand eingenommen hatte, zu gefährlichen Irrungen, Der Ausschuß des ganzen Oberkreises versammelte sich zu Freiberg und begab sich dann nach Oschatz. Hier hatten sich 500 Mann Reiterei und 10.000 Mann Fußvolk versammelt, um Wurzen wieder wegzunehmen 48) . Moritz musterte die zu Oschatz gegenwärtige Mannschaft und ließ sie mit so großer Geschicklichkeit manövriren, daß alle Anwesende seine Kriegs-Talente bewunderten. Er ordnete die Schildwachen selbst an, gab die Parole aus, die dazumal S. Andreas war und visitirte zu Mitternacht weit vor der Stadt die ausgestellten Pickets 49) . Während dieser Zurüstungen war der Churfürst schon bis Grimma vorgerückt, und stand in guter Verfassung. Es würde gewiß zu einem blutigen Kriege gekommen sein, wenn nicht noch des Herzogs Schwiegervater, der Landgraf von Hessen, einen Vergleich unter ihnen vermittelt hätte, der am Ostermontage (den 10. April 1542 zu Grimma getroffen ward. Die beiderseitigen Völker zogen also um diese Zeit wieder nach Hause und verzehrten ihre Osterfladen in Ruhe; daher dieser Vorfall den Namen des Fladenkrieges bekam.
Obschon Moritz dem Schmalkaldischen Bunde nicht beitrat, so ließ er sich doch bewegen, den beiden Bundeshäuptern, dem Landgrafen von Hessen und dem Churfürsten, Johann Friedrich, wider den Herzog von Braunschweig, Heinrich, beizustehen, als dieser im Jahre 1545 den Krieg erneuerte. Unter andern sandte er einen Eilboten am Michalistage dieses Jahres an den Rath zu Oschatz mit dem Befehle, sich zum Kriege wider den Herzog von Braunschweig zu rüsten und bereit zu halten. Der Rath machte der Gemeinde den Befehl kund und befahl den Bäckern und Fleischern, sich mit Brod und Fleisch hinlänglich zu versehen, damit das Kriegsvolk, an 5000 Mann, welches zu Oschatz Sonnabends und Sonntags nach Michaelis eintreffen werde, versorgt werden könne. Dieses geschah. Den Montag und Dienstag darauf ward die Mannschaft auf der Viehweide gemustert und vereidet. Die Mittwoche brach sie auf und folgte dem Herzog Moritz Tag und Nacht nach bis in das Braunschweiger Land, wo Herzog Heinrich geschlagen und von dem Herzog Moritz gefangen genommen ward.
Um unsere Stadtschule in Aufnahme zu bringen, gestattete Moritz unserer Stadt, vier Stellen in der Landschule Pforta zu besetzen, wovon auch gleich den 3. November 1543 der erste Gebrauch gemacht ward, indem vier Stadtkinder und Zöglinge unserer Schule an diesem Tage nach Pforta abgingen.
Moritz starb den 11. Juni 1553 in dem Feldlager an einer Schußwunde, die er in dem blutigen Treffen bei Sievershausen, im Lüneburgischen, erhalten hatte, im 33. Jahre. Sein Leichnam ward nach Freiberg abgeführt und neben seinem Vater beigesetzt. Sein Trauerbegängniß ward auch hier gefeiert. Der Rath erschien dabei in Trauerhüten, wie sich aus der Kämmerei-Rechnung ergiebt, wo 1 Schock 27 Gr. für Flor zu den Trauerhüten verschrieben ist 50).
Da Moritz keine männlichen Nachkommen hinterließ, so fielen seine Länder und Würden an seinen Bruder August. Dieser ließ sich Sonnabends nach Laurentius 1553 durch Ernst von Miltitz und D. Georg Kommerstadt in Oschatz huldigen. Bei der Huldigung schwuren Rath und Gemeinde nicht nur dem Churfürsten August und seinen Leibes- und Lehnserben, sondern auch, wenn letztere nicht vorhanden wären, dem gefangenen Churfürsten, Johann Friedrich dem Großmüthigen und seinen Erben, insofern sie der aufgerichteten Kapitulation nachkommen würden, und wenn auch dieser Stamm nicht mehr vorhanden sein sollte, dem Landgrafen zu Hessen und seinen Erben. Die Churfürstlichen Abgeordneten, nebst ihren Begleitern, in allen 18 Personen, traten im Gasthofe zum weißen Schwan ab, und der Gastwirth Großel erhielt für Beköstigung und Futter 51 Gr.
Im Jahre 1554 Freitags nach Cantate bestätigte Churfürst August die Privilegien, Rechte, Freiheiten, Willkühren, Altherkommen, Gewohnheiten, Begnadigungen, fürstliche Verschreibungen und Briefe unserer Stadt.
Ehe August die Regierung antrat, vermählte er sich zu Torgau 1548 mit der Prinzessin Anna, des Königs von Dänemark, Christian III. Tochter. Zu dieser Vermählung fertigte der Rath zu Oschatz 5 Trabanten zur Aufwartung ab. Sie waren gelb gekleidet, hatten Pickelhauben mit rothen Federn und schwarze spanische Barets. Auch waren 5 Rathsglieder auf dem Beilager. Dem Churfürsten wurden dabei 17 Schock 30 Gr. verehret. Die völlige Ausgabe betrug 33 Schock 51 Gr. 9 Pf.
Als die Churfürstin Mittwochs nach Reminiscere 1554 früh zwischen 2 und 3 Uhr, mit einem Prinzen entbunden worden war, ward dieses frohe Ereigniß dem Rathe allhier den Donnerstag darauf durch einen reitenden Boten bekannt gemacht.
Als der Churfürst von Leipzig 1559 wo er einen solennen Armbrust- und Büchsenschießen beigewohnt hatte, am Laurentiustage (den 10. August) 1559 durch unsere Stadt zurückkehrte, verehrte ihm der Rath 1 Eimer Rhein- und 1 Eimer rothen Wein.
Seine Gemahlin starb zu Dresden den 1. October 1583, (nach Andern den 15. October 1585 und ward in dem Churfürstlichen Begräbniß zu Freiberg beigesetzt.
Ihr Leichenbegängniß ward auch zu Oschatz gefeiert. Die Rathspersonen und Viertelsmeister erhielten dabei 69 Ellen schwarzen Flor und die Knechte 15 Ellen schwarzen Zündel. In der Kirche wurden Altar und Kanzel schwarz bekleidet und schwarze Tücher auf den Emporkirchen ausgehangen. Der ganze Aufwand dabei betrug 13 Schock 26 Gr. 4 Pf.
Nach dem Absterben des Churfürsten August, das am 3. Januar 1586 (nach Andern den 11. Februar desselben Jahres) erfolgte, wurden den 23. März dieses Jahres zu Dresden die Gedächtnißfeier desselben gehalten. Die Superintendenten zu Oschatz, Meißen, Hain, Grimma und Bischofswerda bekamen Befehl, mit 2 Aduncten aus ihren Diöcesen dabei zu erscheinen, und wurden in allem freigehalten 51).
Bei der Todtenfeier des Churfürsten in Oschatz erhielt jeder Rathsherr 2 Schock zu einem Trauermantel. Es wurden 19 Personen gerechnet diese bekamen also zusammen 38 Schock. Die 8 Viertelsmänner erhielten 5 Schock 30 Gr. ebenfalls zu Trauermänteln. Altar und Kanzel wurden, nebst andern Orten in der Kirche, schwarz behangen, Dafür 6 Schock 32 Gr. ausgegeben ward. Der ganze Aufwand, den der Rath bei dieser Feierlichkeit hatte, betrug 59 Schock 46 Gr,. 6 Pf.
August ward neben seiner ersten Gemahlin, Anna, zu Freiberg beerdigt, und sein einziger Prinz, Christian I. folgte ihm in der Regierung. Haubold von Schönberg auf Reinsberg und Siegmund von Maltitz auf Esterwerda nahmen als Commissarien die Erbhuldigung, den 23. April 1586 in Oschatz an, worauf den 5. September die Churfürstliche Bestätigung der Privilegien der Stadt erfolgte.
Der Churfürst verschrieb im Jahre 1588 dem Rathe das Amt Oschatz und das Hauptgeleite der Stadt auf 3 Jahre und nach Verfluß dierser Zeit wieder auf 3 Jahr, wie dies an seinem Orte mit mehrerm wird gemeldet werden. Unter seiner Regierung verbreitete sich unter Begünstigung und Vorschub des Canzlers D. Nicolaus Crell, die reformirte Lehre im Lande. Daher geschah es, daß auch Oschatz an M. G. Placcius 1590 einen Superintendenten erhielt, der jenem Lehrbegriff zugethan war und daß der hiesige Diakonus M. Peter Scheiner nebst zwei andern Geistlichen aus der Diöces in Jahre 1591 ihrer Aemter entsetzet wurden, weil sie sich weigerten, dem Churfürstlichen Befehle zu gehorsamen und in die Abschaffung des Exorcismus zu willigen. Der Churfürst starb nach einer kurzen Regierung zu Dresden, den 25. September 1591 und ward zu Freiberg begraben. Sein Trauerbegängniß ward allhier den folgenden 22. October gehalten. Der Aufwand dabei betrug 54 Schock 40 Gr. Jeder Bürgermeister erhielt 6 Rthlr., jeder Rathsherr 5 Rthlr. zu Trauermänteln; überdieß wurden noch 7 Schock für 4 Stück Roßweiner schwarzes Tuch, zur Bekleidung der Kirche. 52 Gr. für 15 gemalte Churfürstliche Wappen, an die Behänge zu heften und 12 Gr. für 2¾ Elle weiße Schwäbische Leinwand, zu einem Kreuz an den Alter, ausgegeben. Des verstorbenen Churfürsten minderjähriger Prinz Christian II. war sein Nachfolger. Bis zu seiner Volljährigkeit führte Herzog Friedrich Wilhelm zu Weimar, als Vormund, die Landes-Administration allein. und ging in wichtigen Angelegenheiten mit dem Churfürsten zu Brandenburg, Johann Georg, als Mitvormunde und des minderjährigen Churfürsten Großvater, zu Rathe. Friedrich Wilhelm bestätigte daher, als der Sachsen Administrator für sich und anstatt des genannten Churfürsten von Brandenburg, nach der ihm geleisteten Erbhuldigung, Gr. den 11. Juli 1592 die Privilegien unserer Stadt. Als er in demselben Jahre durch Oschatz reiste, verehrte ihm der Rath eine doppelte und vergoldete Schnur, die zu Leipzig für 17 Schock 13 Gr. gekauft worden war.
Als am 12 Februar 1599 dem Administrator zu Torgau der zweite Sohn, Friedrich geboren, und die Landschaft eingeladen worden war, durch Deputirte die Stelle der Taufzeugen zu vertreten, so trug zu dem Geschenke, welches die Landschaft dem neugebornen Prinzen verehrte die Stadt Oschatz 15 Schock 45 Gr. bei.
Nach zurückgelegtem achtzehnten Jahre übernahm Christian II. den 23. September 1601 die Regierung selbst, und ihm ward den 9. November dieses Jahres gehuldiget. Er bestätigte daruf dem 26. März 1602 für sich und in Vormundschaft seiner Brüder, Johann Georgs und Augusts, dem hiesigen Rathe die Privilegien der Stadt. In demselben Jahre vermählte er sich mit des Königs von Dänemark, Friedrich II. Prinzessin Tochter, Namens Hedwig. Als in Dresden das Beilager gefeiert ward, so wurden auch aus unserer Stadt 100 gerüstete Bürger mit 7 Pfund Pulver, nebst einem Pfeifer und einem Tambour, zur Aufwartung dahin gesendet; Rüstungen und Lanzen wurden ihnen nachgefahren. Dieses Bürger-Militär, dessen Hüte schwarze und gelbe Feldzeichen und gelbe Federn schmückten, mußte vom 31. August bis zum 25. September in Dresden verweilen, für welchen Aufenthalt Jeder 4 Rthlr. erhielt. Der ganze Aufwand, den unsre Stadt bei dieser Feierlichkeit machte, belief sich, laut der Kämmerei-Rechnung, auf 441 Schock 24 Gr. 7 Pf. Bei ihrem Abgange von Dresden erhielten jene Bürger von dem Churfürsten einen großen silbernen und übergoldeten Credenz-Becher mit einer Decke zum Geschenk. Sie verehrten ihm den hiesigen Rathe, welcher ihnen dafür mit 33 Schock 9 Gr. 9 Pf. ein Gegegeschenk machte.
Als Hezog August, Christian II. Bruder und Administrator des Stifts Zeitz, am 17. Juli 1608 auf seiner Durchreise in Oschatz übernachtete, wurden ihm vom Rathe 2 Eimer Wein verehrt.
Der Churfürst ging im Jahre 1611 zu Dresden, im 28. Jahre seines Alters mit Tode ab, und ward zu Freiberg begraben. In Oschatz ward den 4. August dieses Jahres sein Leichenbegängniß gehalten. Altar, Kanzel, Taufstein wurden mit schwarzem Tuche ausgeschlagen, und an den ersten ward ein weißes Kreuz von Schwäbischer Leinwand angeheftet, auch ward unter Rathsherrn, Geistlichen, Schuldienern und Viertelsmeistern schwarzer Flor ausgetheilt. Da Christian II. keine Erben hinterließ, so übernahm sein ältester Bruder Johann Georg I. die Regierung. Dieser hatte sich schon vorher, den 16. September 1604 zu Dresden mit Sybilla Elisabeth, des Herzog Friedrich zu Württemberg Prinzessin Tochter vermählt. Zu dieser Vermählung wurden auf seines Bruders, des Churfürsten, Befehl, von Oschatz 50 Schützen mit 1 Tambour und 1 Pfeifer nach Dresden geschickt, die der Stadt 12 Schock 48 Gr. 9 Pf. kosteten. Die Schützen erhielten schwarze und gelbe Feldzeichen, gelbe Federn und eine Fahne, ebenfalls von schwarzer und gelber Farbe, nebst 6 Pfund Pulver. Die Anführer, der Tambour und Pfeifer erhielten gelben Harras-Barchent und Seide, schwarzes Tuch, 2 Paar gelbe und 1 Paar schwarze Strümpfe zur Kleidung. Dem Churfürsten Johann Georg huldigte unsre Stadt am 20. April 1612 in den Commissarien, Georg von Kötteritz auf Walda und Dietrich von Schleinitz auf Hof, die von dem Amtsschösser aus Hain, als ihrem Secretär, begleitet wurden.
Im Jahre 1612 den 4. April bestätigte Johann für sich und seinen Bruder August die Privilegien unsrer Stadt.
Nach dem Tode seiner ersten Gemahlin vermählte er sich mit der Prinzessin Magdalena Sybille, des Herzogs und Markgrafen zu Brandenburg, Albrecht Friedrichs Tochter. Das Beilager konnte in Dresden, wegen der daselbst herrschenden Pest, nicht gehalten werden, daher ward es zu Torgau vollzogen. Weil aber in Torgau der Raum zum Unterkommen der Fremden sehr beschränkt war, so ward befohlen, daß die Zahl der Abgeordneten aus den Städten geringer, als sonst, sein sollte. Daher sandte unsere Stadt auch nur 30 Schützen, 1 Tambour und 1 Pfeifer, wobei 48 Schock 56 Gr. 6 Pf. ausgegeben wurden.
Johann Georg I. verpachtete dem hiesigen Rathe auf 6 Jahre, die seit 1491 auf Wiederruf verschriebenen Ober- und Untergerichte in der Stadt und den Vorstädten, so weit sich das den 31. August 1557 gesetzte und am 22. September 1647 revidirte Weichbild erstreckte, gegen 25 neue Schock jährliches Pachtgeld und zwar mit Inbegriff der, vermöge des vom Herzoge Georg am Sonntage Pauli Bekehrung 1534 an den Amtsvoigt Jobst Riegel erlassenen Befehls, bisher von des Raths Gerichtsbarkeit ausgenommenen Freihäuser, des Barfüßer Klosters, der Kirchhöfe, der Kirchen, Schulen und geistlichen Häuser, aber mit Ausschluß des Amtshauses, Amtsbodens und den darunter befindlichen Ställen, die Landsknecht-Wohnung und was sonst erkauft oder erbaut werden möchte, welches letztere alles der vorigen Gerichtsbarkeit unterworfen blieb.
Johann Georg starb den 8. October 1656 zu Dresden m 72. Jahre und ward zu Freiberg beigesetzt. Sein Leichenbegängniß ward, wie das seines Bruders Christian II. in unsrer Stadt gefeiert und dabei 18 Schock 50 Gr. aufgewendet. Nach ihm gelangte sein Sohn Johann Georg II. zur Regierung. Da er durch die Verwaltung des Reichs-Vicariats, das er zur Zeit des durch den Tod des Kaisers Rudolph II. veranlaßten Interregnum übernommen hatte, verhindert ward, die Huldigung zu Oschatz persönlich anzunehmen, so verordnete er die Kammerherren Hans Abraham von Gersdorf auf Kreischa, Obersten und Amtshauptmann zu Meißen und Oschatz, nebst Haubold von Miltitz auf Scharfenberg, Rath und Präsidenten im Ober-Consistorium und Hofmeister der Mutter des Churfürsten, zu Commissarien, welche denn auch in seinem Namen die Huldigung einnahmen. Der damalige Amtsvoigt Weißenberg hat die dabei angestellten Feierlichkeiten in des Amts Kauf- und Handelsbuche ausführlich beschrieben, wovon ich jetzt das Wesentlichste anführen will. Als am 12. Juli 1657 wegen der Huldigungsanstalten an den gedachten Amtsvoigt ein Befehl ergangen war, welchem auch versiegelte Ausschreiben an die Schriftsassen und Schriften von den Commissarien beigefügt waren; so ließ er die versiegelten Befehle an die Schriftsassen sogleich aushändigen, die Amtssassen, churfürstlichen Diener und Unterthanen aber durch ein Patent zur Erbhuldigung auf den 22. Juli erfordern, auch nahm er mit dem Rathe wegen einer Huldigungspredigt die nöthige Verabredung. Den Commisarien, die am Abende vor dem Huldigungstage hier ankamen, ging der Rath bis vor das Hospital-Thor entgegen und begeleitete sie durch das in zwei Reihen aufgestellte Bürger-Militär die Hospital-Gasse herauf bis an den Gasthof zum goldenen Stern, wo sie abstiegen. Am Tage der Huldigung ward früh um 7 Uhr zur Predigt eingelauten. Die Bürgerschaft stand vom Gasthofe bis an die Kirchthüre in einer Doppelreihe unter Gewehr. Die Commissarien fuhren durch sie hin in die Kirche. Der Amtsvoigt und der Rath, die dem Wagen vorausgingen, begleiteten sie in die Amts-Emporkirche, die mit schwarzem Tuche bekleidet war. Der Superint. M. Joh. Jentsch hielt die Huldigungspredigt über Ps. 85 V. 9. Vor der Predigt wurden Lob- und Dankgesänge und nach der Predigt ward der Gesang: Herr Gott, dich loben wir angestimmt. Nach geendigtem Gottesdienste wurden die Commissarien, wie vorher, wieder in ihr Quartier begleitet. Hier nahmen sie in ihrem schwarz bekleideten Zimmer auf einem erhöhenten und ebenfalls mit schwarzem Tuch belegten Standorte von der versammelten Ritterschaft die Erbhuldigung durch den Handschlag an. Hierauf fuhren sie in Begleitung der Ritterschaft, der Amts- und Rathspersonen durch die in einer Doppelreihe paradirende Bürgerschaft aufs Rathhaus. Zuerst nahmen sie in der Rathsstube von der Geistlichkeit durch den Handschlag, von dem Amtspersonale aber und dem Rathe durch den Eid die Huldigung an. Sodann ward aus dem ausgehobenen und mit schwarzem Tuch behangenem Eckfenster des vor der Rathsstube befindlichen Tabulats den auf dem Markte versammelten Bürgern und Amtsunterthanen von den Commissarien der Inhalt ihres Auftrags eröffnet und der Eid abgenommen, worauf der Gesang: „Gieb unserm Churfürsten und aller Obrigkeit Fried und gut Regiment“ durch die Luft tönte. Nach vollbrachter Feierlichkeit fuhren die Bevollmächtigten wieder unter der vorigen Begleitung und Solennität, in den Gasthof zum goldenen Stern, wo sie die Ritterschaft, den Amtsvoigt und etliche vom Rathe zur Tafel zogen. Am 23. Juli traten sie nach dem Frühstück durch die in Parade stehende Bürgerschaft und von dem Rathe bis an das Weichbild, bei den drei Kreuzen vor dem Hospital-Thore begleitet, ihre Rückreise nach Meißen an. Unter die Bürgerschaft ward ein Faß, unter die Amtsunterthanen aber ein Viertel Bier, das mit der Commissarischen Auslösung zugleich verschrieben ward, vertheilt. Der Amtsvoigt hat bei der Beschreibung dieser Feierlichkeit seine Wünsche in folgendem Chronodistichon ausgedrückt: VIVat, VIVat et VIgeat DOMVs SaxonICa aVgVsta, et IpaI bene sIt. Bei dieser Erbhuldigung hat der Rath 14 Schock 30 Gr. ausgegeben.
er Churfürst verpachtete den 27. October 1658 dem Rathe zu Oschatz die Gerichte der Stadt und Vorstädte von Michaelis 1658 anderweit auf 6 Jahr unter den bisherigen Bedingungen, wobei jedoch dem Rathe ein freier Ab- und Zutritt zu der Feimstätte, die unter Amtsgerichtsbarkeit liegt, zur Bestrafung ihrer Uebelthäter vergönnt ward.
Am 5. December 1659 entschied Johann Georg II. auch die Irrungen zwischen dem hiesigen Amte und Rathe dahin, daß dem Rathe sowohl die Gerichte in den Freihäusern, dem Barfüßer-Kloster, den Kirchhöfen, Kirchen, Schulen und geistlichen Häusern, als auch die Visitation und Inspection der Apotheken zustehen, er auch bei seiner Schriftsäßigkeit unbeeinträchtiget gelassen werden sollte, wobei zugleich noch einige andere Gerichtsstreitigkeiten vereceffirt wurden 52).
>Johann Georg bestätigte für sich und seinen Bruder August der Stadt Oschatz alle Privilegien den 25. Juni 1661.
Als im Jahre 1680 zu Dresden ansteckende Krankheiten einrissen, so begab sich der Churfürst nach Freiberg, wo er in eben dem Jahre, 67 Jahre alt, starb, und in dem dasigen Erbbegräbnisse beigesetzt ward. Von seiner Gemahlin Magdalena Sybilla, der Tochter des Markgrafen von Brandenburg-Culmbach, Christian, hinterließ er den einzigen Prinzen Johann Georg III. der ihm in der Regierung folgte. Da in den Jahren 1680, 91 und 82 zu Oschatz die Pest wüthete, so geschah die Erbhuldigung hier erst den 27. Januar 1683. Den Tag vorher, Nachmittags ein Viertel auf 5 Uhr hielten die churfürstlichen Commissarien, der Geheime Rath Haubold von Miltitz auf Scharfenberg und der Hofrichter von Schönburg auf Maxen, nebst dem Amtmann in Meißen, Stiel, der die Stelle eines Secretärs vertrat, ihren Einzug, und nahmen ihr Abteige-Quartier im goldnen Stern. Das Hospital-Thor, wodurch der Einzug geschah, war mit 2 Corporalschaften aus den Bürgern besetzt und vor dem Gasthofe hatten sich die übrigen Bürger in militärischer Parade aufgestellt. Den folgenden Tag erfüllte die Ritterschaft in der Oberstube des Gasthofs ihre Huldigungspflicht. Hierrauf fuhren die Commissarien vom dem Rathe und 10 mit kurzem Gewehr bewaffneten Bürgern begleitet, nach dem Rathhause, wo ihnen in der Rathsstube die Geistlichkeit, der Amtsvoigt und der Rath huldigten. Dann nahmen sie, wie bei der Huldigung Johann Georg II, an dem Eckfenster des vor der Rathsstube befindlichen Tabulats, das mit einem rothen Tuch behangen war, von den auf dem Markte versammelten Bürgern und Amtsunterthanen, die Huldigung ein.
Johann Georg der III. starb zu Tübingen, wohin er von der Armee, die er in dem damaligen Lauenburgischen Succesions-Kriege an den Württemberger Grenzen commandirte, krank gebracht worden war, den 12. September 1691 in einem Alter von 44 Jahren. Sein Leichnam ward nach Meißen abgeführt und im churfürstlichen Begräbnis zu Freiberg beigesetzt. Sein Sohn Johann Georg IV., den er mit seiner Gemahlin Anna Sophia, der ältesten Prinzessin des Königs von Dänemark, Friedrich II. gezeugt hatte, übernahm die Regierung. Die Erbhuldigung desselben erfolgte in Oschatz durch die Commissarien, den Kammerhern und Kreishauptmann, Carl Gottfried von Bose und den Hofrichter von Schönburg auf Maxen am 21. October 1692 auf die gewöhnliche und vorher beschriebene Weise.
Johann Georg IV. starb zu Dresden den 27. April 1694 im 26. Jahre seines Alters. Sein Leichnam ward nach einigen Monaten im churfürstlichen Begräbnis zu Freiberg beigesetzt. Da er von seiner Gemahlin, Eleonora Erdmuthe Louise, einer gebornen Prinzessin von Sachsen-Eisenach und Wittwe des Markgrafen von Anspach, Johann Friedrich, keine Erben hatte, so folgte ihm in der Regierung sein Bruder Friedrich August I. der den 5. September 1697 auch zum König von Polen in Krakau gekrönt ward.
Vom dem Aufenthalte seiner Gemahlin, Christina Eberhardina in unsrer Stadt ist bereits das Nöthige beigebracht worden. Nach ihrem den 5. September 1727 erfolgten Absterben ward ihr Leichenbegängniß allhier am 4. August 1698 gehalten.
Friedrich August I. verpachtete dem Rathe die Ober- und Untergerichte der Stadt Oschatz auf 6 Jahr von Ostern 1696 bis dahin 1702 gegen 110 Fl. jährliches Pachtgeld; erneuerte diesen Pacht von 1702 bis 1708 und erhöhete denselben von 1708 bis 1714, von 1714 bis 1720, von 1720 bis 1726 auf 112 Fl. Bei der Verlängerung dieses Pachtes von 1732 bis 1738 steigerte er das Pacht-Quantum auf 201 Fl. oder 170 Rthlr. 12 Gr.
Am 21. November 1727 verglich und entschied er die seit geraumen Jahren zwischen dem Rathe und der Bürgerschaft zu Oschatz obwalteten Irrungen und half dem gar sehr verfallenen Haushaltungs- und Polizei-Wesen durch den vor hoher Landesregierung errichteten, in 24 Punkten bestehenden Vorbeschieds-Receß wieder auf.
Am 27. März 1730 legte er die zwischen dem hiesigen Rathe und der Bürgerschaft, dem nur erwähnten Vorbeschieds-Recesse zuwider, von neuem entstandenen Streitigkeiten durch einen anderweitigen Vorbeschieds-Receß, der dem ersten zur Erläuterung diente völlig bei.
Er starb zu Warschau den 1. Februar 1733 im 63. Jahre und sein Leichenbegängniß ward bald darauf auch hier mit den sonst gewöhnlichen Feierlichkeiten gehalten. Ihm folgte sein einziger Prinz Friedrich August II. der den 14. Januar 1734 zu Krakau zum Könige von Polen, nebst seiner Gemahlin Maria Josepha, des Kaisers Joseph I. ältester Prinzessin, feierlich gekrönet ward. Er ließ in dem uns nahgelegenen Wermsdorf, wo er sich als Kronprinz mit seiner Gemahlin oft aufhielt und mit der Jagd, die er außerordentlich liebte, beschäftigte, das prächtige Jagdschloß erbauen, dem er den Namen Hubertusburg gab. Die in Oschatz bestehende königliche Frei-Compagnie mußte auf diesem Schlosse den Dienst versehen.
Er verlängerte dem hiesigen Rathe den Pacht der Gerichte von 1738 auf 1744 und dann wieder von 1744 bis 1750 gegen 176 Rthlr. und zuletzt von 1750 bis 1756 gegen 186 Rthlr. Pachtgeld.
Als der Pacht-Contract zu Ende ging, so vererbte er den 24. September 1755 dem Rathe die Ober- und Erbgerichte bei der Stadt von Ostern 1756 an, gegen einen jährlichen Erbzins von 170 Rthlr.
Als er nach geendigtem siebenjährigen Kriege von Warscheu, wo er sich während des Krieges aufgehalten hatte, im Monat April wieder nach Sachsen zurückgekehrt war, so ging sein erstes Geschäft dahin, dem ausgesogenen Lande wieder aufzuhelfen und durch neue Einrichtungen die schädlichen Wirkungen des Krieges erträglicher zu machen. In dieser Hinsicht stellte er den 5. Juli 1763 zu Meißen einen Kreis-Convent an, wozu von der Ritterschaft der geheime Kriegsrath von Fletscher, auf Klipphausen und der Oberst, Graf von Zinzendorf auf Hof, von den Städten aber der Bürgermeister Joh. Samuel Hoffmann in Oschatz verschrieben ward, um die von den Meißner Kreis-Deputirten geführten Rechnungen durchzugehen, die contrahirten Schulden zu untersuchen und einen Entwurf der Activ- und Passiv-Schulden zu verfertigen.
Er starb unvermuthet zu Dresden am 5. October 1763 während des Landtages, der den 7.August des genannten Jahres eröffnet worden war, in einem Alter von 67 Jahren (nach Andern im 61. Lebensjahre) und ward in der katholischen Kirche zu Dresden beigesetzt. Sein Leichenbegängniß feierte unsere Stadt den 22. November dieses Jahres.
Sein ältester Prinz Friedrich Christian war sein Nachfolger in der Chur, starb aber noch vor Ausgang des Jahres, in welchem er die Regierung angetreten hatte, nämlich dem 17. December 1763. Eine Gedächtnispredigt ward ihm allhier den 6. Februar 1764 gehalten. So kurz auch seine Regierung war, so brachte sie jedoch Blüthen hervor, die dem Lande die schönsten Früchte hoffen ließen. Diese Früchte gingen nicht verloren, sondern reisten erwünscht unter der Regierung seines Nachfolgers, seines ältesten Prinzen, den er mit seiner Gemahlin Maria Antonia, des Kaisers Karl VII. Prinzessin Tochter gezeugt hatte.

Friedrich August III. hatte bei dem Absterben seines Vaters kaum das 13. Jahr erreicht, daher übernahm sein ältester Oheim, der königl. Polnische Prinz Xaver, die Administration der Chur und der chursächsischen Lande. Erst am 16. September 1768 trat Friedrich August die Regierung selbst an. Die Stadt Oschatz huldigte ihm im Monat October desselben Jahres zu Meißen.
Als er das erstemal mit seiner Gemahlin, Maria Amalia Augusta, der ältesten Tochter des Prinzen Friedrichs von Pfalz-Zweibrücken, durch Stauchitz nach Leipzig auf die Ostermesse reisete, so machte ihm die Oschatzer Schützen-Compagnie daselbst die Honneurs.
Am 30. October 1775 begab er sich zum erstenmal über Oschatz nach Sitzenroda auf die Jagd. Der Rath und die Geistlichkeit empfingen ihn auf dem alten Markte mit einer kurzen Anrede und 100 Schützen paradirten in einer kleinen Entfernung. Seitdem hat unsere Stadt fast alle Jahre das Glück gehabt, diesen VAter des Vaterlandes auf seiner Jagdreise nach Sitzeroda zu sehen.
Den 24. April 1780 starb dessen Mutter, die verwittwete Churfürstin, Maria Antonia, darauf den 25. Juni dieses Jahres deren Gedächtnißpredigt allhier gehalten ward. Er bestätigte zu Dresden den 9.März 1785 die von der Stadt Oschatz am 24. September 1783 errichtete Brauordnung und ertheilte ihr den 13. December 1785 die Concession zur Anlegung eines jährlichen Wollmarkts auf den Donnerstag nach Exaudi.
Am 11. December 1806 ward er durch den Friedensschluß zu Posen zum Könige von Sachsen erhoben und den 20. Decenber dieses Jahres als solcher proclamirt. Er trat dem Rheinbunde bei und erhielt den 9.Juli 1807 durch den Friedensschluß zu Tilsit die Würde eines Herzogs zu Warschau.
Bei seiner Rückkehr aus Frankfurt a.M., wohin er sich wegen der Feindseligkeiten mit Österreich im Jahre 1809 auf einige Wochen verwendet hatte, bezeigten ihm in dem uns nahen Naundorf, wo er am 11. August durchfuhr, der Hauptmann von Boblik, auf Zöschau, als Deputirter des Landes um Oschatz, der hiesige Rath und Superint. M. Steinert ihre Freude durch zwei Gedichte, die der Monarch huldvoll aufnahm. Die Oschatzer Schützen-Compagnie salutirte bei dieser Feierlichkeit.
Als am Abende des 28. October 1810 unsere Stadt das erfreuliche Glück hatte, ihn, den allgemein verehrten Landesvater, zum erstenmal als König in ihren Mauern ehrfurchtsvoll zu begrüßen, so suchten die Einwohner ihre fröhlichen Empfindungen durch eine Illumination zu erkennen zu geben. Die Hospital-Gasse, das Rathhaus, die beiden Märkte und die Brüder-Gasse waren hell erleuchtet, wobei sich einige transparente Vorstellungen auszeichneten. Die Illumination ward 8 Tage darauf wiederholt, als der König abermals von Dresden durch unsere Stadt fuhr.

weiter zur Abtheilung 5


1) Markgraf Otto wird auch Otto von Weimar und Orlamünde genannt, erlangte 1062 die markgräfliche Würde und starb 1067. S. Ritters älteste Meißn. Geschichte, S. 195 und 196.   zurück

2) Dieser wichtigen Schenkung gedenken zwar verschiedene Geschichtsschreiber, z.B. Paul. Langius in Chron. Cizensi p. 256; ferner Auctor actorum et factorum praesulum Nuenburg, in Paulini Sytagm. rer. German p. 131. so auch Dresserus in Millenar VI. P. II. p. 256 und Saggitarius in hist. episcop. Nuenburg p. 64. Weil es ihnen aber an der in dem Naumburger Stifts-Archiv liegenden, noch ungedruckten Urkunde fehlte, so haben sie das, was unter der Regierung Heinrich III. geschah, mit der Schenkung Heinrich IV. und das Jahr 1056 mit dem Jahre 1065 verwechselt.
Noch ein Wort über die eingeführte Zeitrechnung in der Urkunde! Die Bestimmung der Zeit, wenn Urkunden ausgefertigt wurden, geschah gewöhnlich erst mit der Nennung des Jahres der Menschwerdung des Heilandes. Dann setzte man seit Kaiser Karl des Goßen Zeiten die Indiction hinzu, welche eine Zeit von 15 Jahren umfaßt, bei deren Anfange den Unterthanen jedemal angesagt ward, welche Gaben sie binnen diesem Zeitraume abzutragen hatten. Dieser Gewohnheit ist daher auch in jener Urkunde Heinrichs nachgegangen worden. Weil nun aber Heinrich IV. als ein dreijähriger Prinz nach dem Willen seines noch lebenden Vaters im Jahre 1053 auf der Versammlung zu Tribur von den Reichsständen zum Thronfolger erwählt und am 17. Juni des folgenden Jahres von dem Erzbischof zu Kölln, Hermann, gegrönt worden war, so wurde, um allem Irrthume in der Zeitrechnung vorzubeugen, in jener Schenkungsurkunde noch besonders bemerkt, daß ihre Ausfertigung im zwölften Jahr nach Heinrichs Wahl zum Könige geschehen sei. Der Vater starb den 5. October 1056. Neun Jahre darauf (1065) fertigte Heinrich IV. die Urkunde aus.   zurück

3) Christoph Lehmanns Chronik der Stadt Speier, Buch V, Kap. 23, S. 434, auch Kap. 32, S. 454    zurück

4) Die Anerkennung der Lehnsherrlichkeit bei einem Stifte hielten die Regenten der damaligen Zeit ihrer Ehre nicht für nachtheilig. Horn sagt davon in dem Leben Heinrichs des Erlauchten bei einer ähnlichen Gelegenheit S. 101: pro incondita aevi illius superstitione degenerarat ferme in legem et necessitatem, ut Principes more Clientum fiduciariorum nonnulla locorum suorum et avitarum possessionum abs Collegiis sacris haberent quasi de integro redemta.   zurück

5) sicut et noslri progenitoris ea (bona) retro actis temtemboribus (in feudo) tenuerunt.   zurück

6) Der unter dem Namen Irisander verdeckte Herausgeber einer Sammlung von Urkunden, Recessen, u.s.w., das Stift Naunburg und Zeitz betreffend (Frankfurt und Leipzig 1734)  hat darin von S. 79 bis 83 den gedachten Revers Heinrichs zwar abdrucken lassen. Da er aber in einigen Ausdrücken von einer andern Abschrift, die von dem Original in dem Stifts-Archiv verfertigt worden ist abweicht, so habe ich diese Abschrift nochmals abdrucken lassen. Die Belehnung Heinrichs mit Oschatz und andern Stiftsörtern erwähnt auch Chr. Franc. Paulinus in actis Praesulum Numburgens p. 138 - Caspar Sagittarius in histor. Episcopp. Numburg. p. 76 hat zwar verschiedener Oerter gedacht, die damals wieder zum Markgrafenthum Meißen gekommen wären, aber nicht beizubringen gewußt, unter welchem Titel es geschehen sei oder wozu sich Markgraf Heinrich verbindlich gemacht habe, was schon Horn in Henrico Illustri p. 101 an ihm aussetzt. - Selbst Churfürst Johann Friedrich hat sich in seiner Duplik wider Julius Pflug 1544 auf die Unterhandlung Heinrichs mit dem Naumburger Stifte bezogen, wovon Hortleder vom Deutschen Kriege Tom. I, lib. V. cap, 18 fol. 1348 nachzusehen ist, hat aber die Urkunde nicht beigebracht. - Aus der angeführten Urkunde des Markgrafen Heinrich wird zugleich offenbar, wie sehr sich Dresser in Millen. VI. p. 258, Baierin Georg. Jenens. und selbst der Bischof zu Naumburg Johann Pflug beim Hortleder irren, wenn sie vorgeben, Heinrich der Erlauchte sei der erste Schutzherr (advocatus) des Stifts Naumburg gewesen, da doch, Heinrich in seinem Reverse mit klaren Worten sagt, daß es schon seine Vorältern gewesen wären.   zurück

7) Schoettgenii Scrippt. R. G. tom. II, f. 216 CXII   zurück

8) Sagittarii hist. Episcop. Numburgens p. 33   zurück

9) in theatro Saxonico, Th. II, S. 110   zurück

10) Von Steuerschocken wußte man damals noch gar nichts; auch war die Abgabe der Quartember unbekannt, Den Fürsten waren zu ihrem Hofstaate die Zölle und Geleite, Bergzehenden, nebst einigen Kammergütern angewiesen. Sie hatten in jenen Zeiten auch keinen so großen Aufwand nöthig. Ihre Dienstmänner verwalteten die Hofämter und waren Marschälle, Kämmerer, Truchseße, Schreiber, u.s.w. und hatten statt der Besoldung gewisse Güter inne, dafür sie ihre Aemter ohne weitere Bezahlung verrichten mußten. (Horns nützl. Samml. zu s. hist. Handbibliothek, Th. I. S. 51 f.) Hatte ein Fürst Soldaten nöthig, so mußten seine Lehnsleute auf ihre eigenen Kosten erscheinen, die von ihren Unterlehnsmännern und Unerthanen  so viel mitbrachten, als sie auftreiben konnten. Mit den Gütern, welche sie inne hatten, wurden sie eben zu dem Ende belehnt. (D. G. Chr. Gebaueri disp. origines Feudi. Lips. 1732) Langten die ordentlichen Abgaben, die dem Fürsten angewiesen waren, nicht zu und wurden außerordentliche Kosten erfordert, so suchten sie bittweise von ihren Unterthanen eine willkührliche Steuer, die deswegen Bete, von bitten und im lateinischen petitio genannt ward. (A. Wecks Dresdner Chronik S. 437, 438) Es dauerte aber eine solche Steuer nicht beständig, und sie war auch nicht zu allen Zeiten gleich und kam mehrentheils auf jeden Ort selbst an, wie viel er geben wollte. Die Unterthanen sorgten auch dafür, wenn sie eine Bete abtrugen, daß sie künftig nicht als eine Abgabe angesehen werden möchte, und ließen sich darüber eine Versicherung ausstellen. Die oben aufgeführte Bete der Markgrafen, Friedrichs des Strengen und seines Bruders Balthasar, beweiset also, daß diese Arten von Abgaben damals noch gewöhnlich und bestimmte Steuern nocht nicht eingeführt waren. Doch kamen sie noch unter dem gedachten Markgrafen Friedrich und Balthasar auf. Man findet unter ihrer Regierung schon deutliche Nachrichten von Steuerschocken. (I. C. Riedigers sächs. Merkwürdigk., S. 369, Not 1.)   zurück

11) Das Original dieses Reverses wird in dem Raths-Archiv (Lit. A. 14) aufbewahret.   zurück

12) Das Original befindet sich in dem Raths-Archiv (Lit. C. 1)   zurück

13) Lünigs Reichs-Archiv, Part. Spec. Contin. II, Abth. VI, Abschn. 2, S. 191ff.   zurück

14) Die Urkunde ist ausgefertigt zu Chemnitz, am Tage Briccius (den 13. Nov.) 1382 und abgedruckt in Horns Lebensgeschichte Friedrichs des Streitbaren, S. 658, 659.   zurück

15) Horns Lebensgesch. Friedrichs des Streitb. S. 58   zurück

16) Dieser Jobst oder Jodocus genannt, war der Markgräfin Bruder. S. Müllers Staatscab., Th. IV, S. 45. Ihr Vater war Jodocus, Markgraf von Mähren, der im J. 1410 zum Kaiser erwählt ward, aber diese Würde nur ein Jahr bekleidete.   zurück

17) Die Urkunde im Rath-Archiv lit.B. c. α   zurück

18) Die zu Torgau am Sonntage in den h. Weihnachtstagen (den 30. Dec.) 1386 ausgefertigte Urkunde ist im hiesigen Raths-Archiv Lit. B. 2 a anzutreffen   zurück

19) Die Urkunde liegt im Raths-Archiv, lit B. 2 β   zurück

20) Die Originale auf Pergament von beiden Urkunden sind in dem hiesigen Kirchen-Archiv Nr. 11 und 12   zurück

21) Die darüber ausgestellte schriftliche Versicherung verwahrt das Raths-Archiv lt. B. 2 γ   zurück

22) Die Urkunde ist abgedruckt in Horns Lebensbeschr. Froedrichs des Streitbaren S. 62, 63, 64   zurück

23) Horns Lebensgesch. Friedrichs des Streitbarn, S. 64, Urk. 145   zurück

24) Unter Mutschirung wird bekanntlich ein Contract verstanden, vermöge dessen 2 Brüder ihr Erbe (oder auch nur einen Theil desselben) ungetheilt lassen und es wechselweise verwalten.   zurück

25) Horn am angeführten Orte, S. 64, Urk. 157   zurück

26) Horn am angeführten Orte S. 791

27) Diese Quittung befindet sich in dem hiesigen Kirchen-Archiv und ist die erste unter den Urkunden auf Papier   zurück

28) Magazin der Sächs. Gesch. Th. VIII, S. 368 und Sagittarii hist. Epise. Numburg p. 38   zurück

29) die auf Pergament geschriebene Urkunde ist ebenfalls in dem Kirchen-Archiv Nr. 20 anzutreffen   zurück

30) Die Urkunde auf Pergament liegt, wie die vorige, im Kirchen-Archiv Nr. 21   zurück

31) Die Urkunde darüber ist vollständig abgedruckt in Horns Lebensg. Friedrichs des Streitb., S. 95, 96   zurück

32) Sie steht in dem Sächs. Magaz. Th. VIII, S. 110 bis 113   zurück

33) Müllers. Sächs. Annal., S. 33   zurück

34) Ebend. S. 51 und Glasey Geschichte von Sachsen III. Beil. S. 789 bis 818   zurück

35) Vogels Leipziger Annalen, S. 60   zurück

36) Schöttgens diplom. Nachl. Th. XI, S. 134f   zurück

37) Additae stellae, schreibt Schlegelius Salfeld, num F. 4. sacri quid aut a sacro ordine profectum, innuere aut singularem splendorem rei, cui sunt additae, adjicere vulgo credentur. – Aus dieser Ursache hat ohne Zweifel auch die Stadt Bischofswerda drei Sterne in ihrem Wappen. S. Heckels Bischofswerder Chronik, S. 7, 8   zurück

38) Daher ist das Sprichwort entstanden: Cerevisia Belgerana est omnibus sana   zurück

39) Wellers Samml. verm. Nachr. zur Sächs. Gesch., Bd. 10, Urk. 7, S. 206 bis 208, wo auch vorher von S. 144 bis 235 eine ausführliche Nachricht von der dem Erbverbrüderten Hause Hessen ehemals besonders geleisteten Erbhuldigungspflicht zu lesen ist   zurück

40) Spalatini vita Ernesti, in Menken. Ser. rer. Germ. T. II, p. 1092.   zurück

41) Müllers Reichs-Theater unter Kaiser Maximilian I. Part. I, Vorst. IV, Kap. 40, S. 491 und 494 desgl. Klotzsch Versuch einer Churf. Münzgesch. von den ältesten bus auf jetzige Zeiten. S. 216, 217   zurück

42) Er ist abgedruckt in Lünings Reichs-Archiv. Part. spec. Cont. II, Abtheil. IV, Abs. II, S. 251f. desgl. in Müllers Annal. S. 54   zurück

43) Die Vigilien bestanden in Absingung gewisser Psalmen, Lieder und anderer Stücke aus der Schrift, die den Abend vor der Todtenfeier den Gottesdienst, der eine Stunde dauerte, ausmachten. Den Morgen darauf wurden die Seelenmessen gelesen und in den Collecten und Gebeten die Namen des Verstorbenen, um dessentwillen das Seelenamt gehalten ward, genannt.   zurück

44) Der Pfarrer und die Kapelläne bekamen dabei 20 Gr. für die Seelenmessen, die sie am dreißigsten Tage nach dem Abschiede des verstorbenen Herzogs hielten; 3 Gr. der Kapellan von dem Singen des 30. Psalms, der in der Vulgata der 29. ist und De profundis c. anfängt, wovon auch der Gesang seinen Namen erhielt; 5 Gr. empfing der Schulmeister für seine bei den Vigilien uns Seelenmessen gehabten Verrichtungen.   zurück

45) Müllers. Sächs. Annalen S. 86   zurück

46) Lünigs deutsches Reichs-Archiv Cont. II part. Spec. p. 267, 268   zurück

47) Vogel gedenkt dieses Ausschußtages in seinen Leipziger Annalen, S. 127. Das Oschatzer Stadthandelsbuch giebt eine ausführliche Beschreibung davon.   zurück

48) Mollers Freiberger Chronik, Th. II, S. 214   zurück

49) Laurent. Fausts Erklärung des fürstl. Stammbaums aller Herzoge, Chur- und Fürsten zu Sachsen (1588) S. 232   zurück

50) Daß es in jenen Zeiten gewöhnlich war, Flor bei den Trauerbegängnissen des Landesherrn, auch andrer angesehener Personen zu vertheilen, siehet man in mehrern Beispielen inKrausens Antiquit. et memorab. historiae Franconicae, S. 146 desgl. in Kamprads Leißniger Chronik S. 472. Es werden auch von Oschatz in der Folge noch mehrere Beispiele angeführt werden.   zurück

51) M. Barth. Clausnicii relat. hist. de illius exequiis; Budis sae, 1586 f. 11   zurück

52) Raths-Archiv lit. D. n. 18 Amts Oschatz Kauf- und Handelsbuch Vol. II, fol. 184b   zurück




© 1998 - 2023 Inhalt | Neues | über mich | Ungeklärtes | Impressum | Datenschutzerklärung | Links