Oschatz-damals.de > Geschichte(n) > Hexenprozesse




 

Fünf Hexen- bzw. Zaubereiprozesse sind aus dem Amt Oschatz überliefert.

Extract aus dem Oschatzer Leichen-Register

Anno 1583, d. 12 Julii ward Leonhard Sihra mit dem Strange hingerichtet.
Er war von Wurtzen ehrlicher Geburt, Christlichen Eltern und Ehrlicher Freundschafft, welcher zu Wittenberg und Leipzig fein studieret, ein guther Arithmeticus, Musicus und richtiger Schreiber, dann er auch seine Dienste gehabt, zu Breßlau auf der Waage, zu Brix in Mähren, bey einem Abt im Closter
Als er zu Oschatz gefreyet, und daselbst gewohnt bey seinen Schweher [Schwiegervater], hat er allerhand Handthierung angefangen, und kein Handwerk betrieben. Seinen eignen Stieffvater in Wurtzen hat er mit Arsenico, so er in den Apothecken die Mäuse zu tödten gekaufft, in einer Wassersuppe vergeben, ohne alle Ursache, wie er freywillig bekannt.
Als er anfänglich eingezogen worden, hat er erzehlet, daß der Teuffel wie ein raucher [rauch = mit dichtem Fell] Bär im Gefängniß zu ihm kommen und sich gegen ihn erbothen, er wollte ihn loß machen, und auf 30. Jahr unsichtbar, wenn er sich ihm verschreiben wollte, er hätte ihm auch Pappier und ein Federmesser bracht, damit er sich gestochen hatte, es wär aber kein Blut geflossen, und wäre er hernach gehindert worden. Dieser böse Mensch hat sich anfangs gestellet, als hätte ihn der Schlag an der lincken Seite gerühret, derowegen er weder den lincken Fuß noch Hand regen wollen, hat sich hin und wieder geworffen, als hätte er die schwere Noth, und in solchen Werfen greulich geschrien und kein Wort reden wollen. Derowegen er in der Bütteley-Stuben unangeschlossen von 2 Wachen gewahret worden, als er aber sein Vortheil ersehen, daß die Wächter sicher und schlaffen, entkommt er aus der Bütteley [Gefängnis], steiget am Brüder-Thor die Treppe hinnan, und lässet sich die Stadt-Mauer hinab und läufft nach Wurtzen. Als er daselbst bey seinem Schwager ausgespühret wird, springt er durch ein Glas-Fenster und läufft nach der Mulda zu, in willens sich zu ersäuffen, wird aber von einem Fischer, der mit dem Kahne zugefahren aus dem Wasser getrieben, nach Wurtzen anfänglich gebracht. Im Gefängnis hat er sich umbringen wollen mit einem Messer, welches er den Hüter genommen, hat Glaß und Schuhpech gefressen. Endlich ist er gegen einen Revers dem Gericht zu Oschatz geliefert worden und daselbst an Händen und Füssen geschlossen von 2 Wächtern Tag und Nacht bewachet worden. In dieser Verhafftung hat er heimlich das Geschäffte zustossen und Gebunden, der Hoffnung, daß ihm die Blase zuspringen sollte, hat auch oftmahls den Kopff wider die Mauer gestossen, ganze Rinden Brodt eingeschlungen, damit er ersticken möchte, ist aber durch fleißiges Aufsehen der Wächter gehindert worden. Endlich hat er seine Dieberey und Boßheit schmertzlich beweinet und hat seine Straffe geduldig erlitten.

Aus: Christian Schöttgen, Historie der Chur-Sächsischen Stiffts-Stadt Wurtzen, Leipzig 1717


Dahlen

Von Juli bis Herbst 1601 wurde an dem Patrimonialgericht Dahlen die Gerichtsbarkeit war an die Grundherrschaft des Heinrich von Schleinitz gebunden - ein Prozess gegen Gertrud Range aus der Grundherrschaft Dahlen geführt.
Ankläger war Simon Kapff.
Gertrud Range wurde Krankheitszauber und Ehebruch vorgeworfen und wurde bei Nahrungsentzug inhaftiert.
Am 21.07.1601 erfolgte durch die Juristenfakultät Wittenberg ein Verhör zur Sammlung von Indizien und wies die Versorgung mit Brot und Wasser an.
Die Fakultät ordnete am 3.8.1601 eine „menschlicher maßen“ Folter an, sofern kein Geständnis erfolge, worauf die Angeklagte den Ehebruch mit Hans Leonhard gestand. In einem weiteren Zwischenurteil entschied die Fakultät die Fortsetzung der Haft und ordnete die Fahndung des flüchtigen Hans Leonhard an. Der Prozessausgang ist unbekannt.
Literatur: Universitäts-Archiv Halle, Repositorium 1 Nr. 4716

Quelle: Manfred Wilde, Die Zauberei- und Hexenprozesse in Kursachsen, Böhlau, Köln, Weimar, Wien, 2003, S. 554f


Von Juli bis August 1601 wurde ebenfalls am Patrimonialgericht Dahlen gegen Regina Münnich aus der Grundherrschaft Dahlen verhandelt.
Ankläger waren  Heinrich von. Schleinitz, Anna Kirchner, die Witwen von Georg Mebuß und Merten Triller
Der in Haft befindlichen Regina Münnich wurde Zauberei und Giftmord vorgeworfen. Am 21.07.1601 kam es zum Verhör und man drohte „menschliche“ Folter an, sofern es nicht zum Geständnis käme. Nach einem Geständnis erfolgte das Urteil der Juristenfakultät Wittenberg am 3. August 1601: Feuertod.
Literatur: Universitäts-Archiv Halle, Repositorium 1 Nr. 4716 / Benedict Carpzov. Practica, Pars. I, Quaest. L., S. 342 Artikel XX-XIV

Quelle: Manfred Wilde, Die Zauberei- und Hexenprozesse in Kursachsen, Böhlau, Köln, Weimar, Wien, 2003, S. 554f


Dahlen an Verwalter M. Majo. A 1622

XXXIV. Hat die verhasste Weißbarbara in scharffer Frage bekannt und gestanden, daß sie durch einen Goß dem jungen Georg Herteln, und Thomas Fischern, Reissen und Stechen im Leibe zugefüget. In dem Gosse wären gewesen Eyer-Schalen, Kümmel, Haar von einem schwartzen Hunde und Wasser aus der Bache, so sie durch Eingebung des Teuffels, in Thomas Kehrens Flachs 3 mal geblasen, darüber sein des Kehrens Weib, Sohn und Tochter Beschwerung bekommen, dergleichen Goß hätte sie Christoph Glosmanns Weibe auch zugedacht, inmassen sie ferner Christoff Kümmeln, dem Bräutigam, so Christoff Pusch Tochter geehliget, als er in die Kirchen gangen, angespeyet, und gesagt, es komme dir in deine Beine und Kopff.
Daß sie Hansen Franckleben einen Goß in seinen Thorweg gethan, auch Joachim Fincken einen Goß durch Zauberey gefertiget, darinnen Haar von einer grauen Katzen, Eyer-Schalen, Wasser aus der Bach, und Kohlen gewesen, und dergleichen Hexen-Werck hätte sie noch mehr, theils um ihres Nutzes und Geniessens Willen, theils auch, wenn sie auf die Leute böse worden, aus Anreitzung des Teuffels gethan und verübet;
Die Zauberey hätte sie von der Münnichen, so vor dessen verbrannt worden, gelernet, welche zu ihr gesagt, ich will dir einen Bulen zuweisen, von dem du etwas lernen kanst, so auch alsobalden zur Stelle gewesen, und ihr auf die Buhlschaft einen schönen Thaler gegeben, hätte geheißen Juncker Hans Bastian, wäre ein hübscher Mann gewesen, so einen grossen schwartzen Bart gehabt und einen blauen Hut mit roth und weissen Federn, einen hübschen Fuß, der ander aber wäre eine Pfote gewesen mit blauen Strümpffen. An der lincken Hand hätte er lange Nägel gehabt, mit dem sie über 20 Jahr gebuhlet, es hätte sie zwar gedäucht, als wenn ihr Mann bey ihr gelegen, und mit ihr zu thun gehabt, jedoch aber wär ihr Bule gantz kalt gewesen. Von ihn hätte sie gelernet, was sie wider etliche Personen verübet, wäre auch mit diesem ihren Juncker Hans Bastian die 10. mal aufm Blockersberge gewesen, daselbsten sich lustig und guter Dinge erzeiget, Kuchen gehabt, gegessen und getruncken, auch mit ihrem Juncker getanzet, mit mehrerm Bericht, daß derselbe wochentlich bey ihr auf gewisse Tage, als des Dienstages, Donnerstages und Sonnabends auf eine Stunde gewesen, und wann er seinen Willen mit ihr geübet, wäre er wieder davon gange und hätte nichts gesagt. Welches ihr in der Tortur gethanes Bekänntniß sie hernach aufm andern Morgen in guten wiederholet; Alles nach mehrerm Inhalt der uns zugesandten Inquisitions-Acten und euer Frage.
Da sie nun, die gefangene Weißbarbara auf solchem ihrem gethanen Bekänntnis vor öffentlichen gehegten peinlichen Hals-Gerichte freywillig verharren, oder des sonsten, wie recht, überwiesen würde: So möchte sie, wegen solcher ihrer begangenen und bekannten Mißhandlung, daß sie mit dem Teuffel Gemeinschafft und zu schaffen gehabt, und unterschiedenen Personen durch Zauberey-Schaden zugefüget, mit dem Feuer vom Leben zum Tode gerichtet und gestrafft werden.

Aus: Johann Benedict Carpzov, Practica Nova Rerum Criminalium Imperialis Saxonica, Leipzig 1709

Casabra

Am Patrimonialgericht Casabra wurde im September 1665 Georg Pfütze, Einwohner aus Casabra, abergläubische Kuren und Segensprechen vorgeworfen. Ankläger und Prozessverlauf sind unbekannt.
Das Urteil „ewige Landesverweisung“ wurde umgewandelt in einen Einsatz beim Festungsbau in Dresden. Der Arbeitsbeginn sollte am 6.10.1666 sein. Die Ehefrau des Verurteilten bat um Verschonung von diesem Arbeitseinsatz, da ihr Mann alt und schwach sei. Ob die Eingabe Erfolg hatte, ist unbekannt.
Literatur: Sächsisches Hauptstaatsarchiv (SHA) Dresden, Loc. 9660/5 Justicien-Sachen Vol. III, fol. 37


Quelle: Manfred Wilde, Die Zauberei- und Hexenprozesse in Kursachsen, Böhlau, Köln, Weimar, Wien, 2003, S. 554f

 


© 1998 - 2024 Inhalt | Neues | über mich | Ungeklärtes | Impressum | Datenschutzerklärung | Links