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ARBEITSBUCH vom Arbeitsamt
Oschatz ausgestellt am 2.12. 1935
Das Arbeitsbuch im Dritten Reich war ein offizielles staatliches Dokument zur lückenlosen Überwachung und Steuerung des deutschen Arbeitsmarktes. Es wurde am 26. Februar 1935 durch das „Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches“ verpflichtend eingeführt. Ohne dieses Buch durfte in Deutschland niemand mehr legal eingestellt oder beschäftigt werden.
Leihgabe von Gerald Polster, Oschatz |