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Der Beginn der Besiedlung des kleinen Forstes

Der Beginn der Besiedlung des kleinen Forstes war nach dem Erkenntnisstand vom Juni 2001 leider noch etwas unklar. Man konnte nachlesen wo man wollte, zu Kleinforst gab es nur wenige Angaben. Selbst Carl Samuel Hoffmann schreibt in seiner „Historischen Beschreibung der Stadt, des Amtes und der Diöces Oschatz in älteren und neueren Zeiten“ recht wenig darüber. Der 2. Teil seines Werkes erschien 1817 und er wäre eigentlich als Zeitzeuge am besten dazu aussagefähig gewesen. Aber er schreibt nur:
„An die Gemeinde in Rosenthal schließen sich die neuangebauten 9 Forsthäuser mit an, die diesen Namen darum führen, weil sie dem kleinen Forste in der Nähe liegen. Das Gartenland, das sie besitzen, beträgt 2 Schffl. u. 3 Metzen. Eines von diesen Häusern brannte vor einigen Jahren ab. In dem ganzen Dorfe leben zusammen 176 Personen.“
Den Beginn der Besiedlung nennt Hoffmann also nicht. Die angegebenen 2 Scheffel und 3 Metzen ergeben umgerechnet eine Fläche von 6.270 Quadratmetern, sie beziehen sich auf die Gesamtfläche aller 9 Grundstücke.
Interessanterweise schreibt aber Hoffmann, dass die Forsthäuser „ ... dem kleinen Forste in der Nähe liegen“. Das ergab sich daraus, dass zu diesem Zeitpunkt der kleine Forst nur noch als Restfläche vorhanden war. An der Stelle, wo zu Hoffmanns Zeiten die 9 Forsthäuser standen, war der Wald Ende des 18. Jahrhunderts abgeholzt worden. Ungeachtet dessen, lagen die Häuser aber immer noch im kleinen Forst.
Der Altoschatzer Rittergutsbesitzer Steiger bezeichnete 1816 das damalige Bauland als „Lehde“, was nichts anderes bedeutet als Bruch oder Heidefläche. Das war die typische Nachfolgekultur eines gerodeten Waldes und bestätigt das, was oben gesagt wurde.
Der kleine Forst war ursprünglich ein Waldgebiet, das sich von der Oschatzer Stadtgrenze bis zum Berggut hinzog. Die Stadtgrenze lag damals noch etwas weiter östlicher, denn erst 1879 erwarb die Stadt Oschatz ein 7 Acker großes Gelände nach Kleinforst zu. Das waren immerhin 3,87 Hektar Land, die vorher im Besitz des Rittergutes Altoschatz waren. Dieses Tal wurde wieder aufgeforstet, um die 1878 neu gefassten Quellen der Weinbergsleitung besser zu schützen. Ab 1883 wurde diese Fläche in die Anlage des Stadtparks mit einbezogen.
Ähnlich wie Hoffmann beschreibt 22 Jahre später auch der Pfarrer Karl Sigismund Müller in seinem Beitrag zur sächsischen Kirchengalerie die damalige Situation:
„Kleinerforst, auch Kleinforst, Kleinforstdorf, auch Forsthäuser genannt. Die auf einer südlich von Alt-Oschatz zum Theil mit Holz bewachsenen Höhe gelegenen Häuser dieses 1 Viertel Stunde von Oschatz entfernten Orts, von denen das erste im J. 1804 erbaut wurde, sind jetzt an der Zahl 25 und haben daher ihren Namen, weil sie dem kleinen Forste, einer zum größeren Theil ausgerotteten Alt-Oschatzer Rittergutsholzung dieses Namens nahe liegen. Vor ungefähr 24 Jahren brannte ein Haus in diesem Orte ab. Die Zahl der Einwohner, die sich durch Handarbeit, Handel und dergl. nähren ist nach der Volkszählung im J. 1837: 187.“
Wichtig für uns ist, dass Pfarrer Müller für die Erbauung des ersten Hauses die Jahreszahl 1804 nennt. Damit legt er als erster den Zeitpunkt für den Beginn der Besiedlung fest. Diese Jahreszahl wurde auch in späteren Beiträgen über Kleinforst immer wieder übernommen. In Wirklichkeit müssen wir den Beginn aber noch um ein Jahr vorverlegen. Mit Urkunden vom 18. April 1803 wurden nämlich zwischen dem Rittergutsbesitzer Christian Gottlieb Steiger und den künftigen Bauherren sogenannte Vererbungs-Contracte abgeschlossen. Es handelte sich dabei um die Vergabe der Flurstücke für die aufzubauenden Häuser Nr.1, 4, 5, 6, und 7. Sie waren vorher genauestens „verreinet“ und mit Steinen begrenzt worden. Diesen Zeitpunkt, das Jahr 1803, sollten wir lieber als Beginn der Besiedlung annehmen, zumal die Häuser laut Vertrag innerhalb eines Jahres aufgebaut werden mussten.
Diese Verträge von 1803 sind im Altoschatzer Erb- und Handelsbuch enthalten und befinden sich heute im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig. Diese wertvollen Dokumente geben uns einen interessanten Einblick in die damaligen Verhältnisse. Deshalb soll nachfolgend der Inhalt eines solchen Vererbungs-Contractes wiedergegeben werden. Er betrifft die Vergabe des Bauplatzes an Johann Gottfried Mickel (später Michel geschrieben), der darauf das Haus Nr.29 erbaute, das später die Kataster-Nr.4 (An der Aue 24) erhielt:

„Wir die Herrlich Steigerische Gerichte allhier zu Altoschatz, urkunden hiermit und fügen zu wissen, welchergestalt untergesetzten Tages, an allhiesiger Gerichts Stelle,
Herr Christian Gottlieb Steiger, Erb-, Lehn- und Gerichtsherr allhier,
ingleichen Johann Gottfried Mickel, aus Mügeln,
in Person erschienen, und mit einander folgenden unwiederuflichen und zu Recht beständigen Vererbungs-Contract abgehandelt und geschlossen haben.
Nehmlich
Es überlassen und vererben ersterer Herrn Christian Gottlieb Steiger, dermahliger Besitzer des allhiesigen Ritterguts Altoschatz beyder Theile, einen zu dem Ritterguthe gehörigen, auf dem sogenannten kleinen Forste gelegenen Platz, 100 Ellen lang und 25 Ellen breit, so wie solcher besage abschriftlich sub O. unten angefügter Registratur de dato Altoschatz, den 30. Mart 1803 verreinet worden, erb- und eigenthümlich an letztern,
Johann Gottfried Mickeln, aus Mügeln
welcher verspricht und angelobet, darauf ein Wohnhaus auf seine eigenen Kosten zu er- und solches binnen hier und Jahresfrist völlig auf- und auszubauen. Gleich wie nun ernannter Mickel diese Vererbung bestens acceptieret; also machet sich derselbe verbindlich, für sich und alle folgende Besitzer benannten Flecks und des darauf zuerbauenden Hauses, auf das Ritterguth Altoschatz nachverzeichnete Zinsen, Dienste und Praestanda zuentrichten und zuleisten:
Erstlich, entrichtet der gegenwärtige Anwohner, so wie die künftigen Besitzer des vorerwehnten Platzes und darauf zuerbauenden Hauses, einen jährlichen Erbzins oder Erbpacht von Sechs Reichs Thalern, als 3 Thlr.-- zu Walpurgis und 3 Thlr.-- zu Michaelis jedes Jahr und machet damit zu Michael kommenden Jahres den Anfang.
Anderns, ist der jedesmalige Besitzer des Hauses oder dessen Frau schuldig, jährlich der Herrschaft ein Stück Garn umsonst und ohne Lohn zu spinnen, und solches binnen vier Wochen von der Ausgabe an gerechnet abzuliefern, doch stehet der Herrschaft auch frey, jährlich vor das Spinnen 12 Groschen zuverlangen.
Drittens, sollen des jedesmaligen Besitzers Kinder zwey Jahre um das gewöhnliche und festgesetzte Lohn auf dem Ritterguthe dienen und stehet es blos bey der Herrschaft, ob diese Zwangsdienstjahre ein Jahr um das andere oder gleich hintereinander verrichtet werden sollen.
Viertens, ist auch der jedesmalige Besitzer des Hauses und dessen Ehefrau verbunden, insofern sie nehmlich auf Tage Arbeit gehen sollten, bey der Gerichtsherrschaft vor allen anderen zu arbeiten, und zwar erhält der Mann in der Erndte 6 gr. und die Frau 5 gr., außer der Ernte aber der Mann 4 gr. und die Frau 3 gr.
Fünftens, wird denen Besitzern zwar gestattet, mit Bewilligung der Herrschaft, anders aber nicht, Hausgenossen einzunehmen, es sind solche Hausgenossen aber schuldig und zwar jeder wes Geschlechts er sey, der Herrschaft jährlich 12 gr. Zins oder Schutzgeld zuentrichten, ein Stück Garn umsonst zuspinnen, oder 12 gr. dafür zubezahlen, auch 3 Hoftage in der Erndte ohne Lohn zuverrichten.
Sechstens, wird bey Verkaufung des Hauses jedesmal das gewöhnliche hier eingeführte Siegelgeld an 1 Thaler. entrichtet.
Siebendens, wird zwar an Churfürstl. Steuern, auf das neuzuerbauende Haus gegenwärtig nichts aufgelegt, hingegen verstehet es sich von selbst, daß wenn solches ins künftige mit der gleichen Steuer wider Vermuthen onerirt werden sollte, dessen Besitzer solche ohne einigen Regreß deswegen an die Herrschaft nehmen zu können, zutragen hat.
Achtens, behält sich, daß insoferne das zuerbauende Haus von dem Besitzer nicht an ein Kind überlassen werden sollte, die Herrschaft den Vorkauf ausdrücklich vor.
Wenn dann die Interessenten mit vorstehenden Vererbungs-Contracte nach beschehenen deutlichen Verlesen, wohl einig und zufrieden gewesen und dabey zubeharren versprechen, darneben auch der Annehmer des Platzes, um die Lehnsreichung geziemend angesuchet und gebethen; als ist sothaner Vererbungs-Contract in allen und jeden darinnen enthaltenen Puncten und Clausuln, Kraft dieses confirmiret und bestätiget, dem Annehmer Mickel, welcher besonders 2 gl. zum Gottespfennige und 2 gl. in die Armen Casse zuerlegen versprochen, bemeldter Platz nach abgelegter Unterthanen Pflicht, in Lehn und Würden gereichet, darauf wegen der übernommenen Zinsen und Dienste, auch übrigen Praestandorum, eine ausdrückliche Hypothek constituiret, und darüber allenthalben gegenwärtige Urkunde unter vorgedruckten Gerichts Insiegel, auch meiner des verpflichteten Gerichts Directoris eigenhändigen Nahmens-Unterschrift in trac forma probante ausgefertigt und ausgestellt, sowohl dem Gerichts-Handelsbuche beglaubte Abschrift davon einverleibet worden.
So geschehen in Gegenwarth des Richters Johann Abraham Lehmann, und des Gerichtsschöppens Johann George Gruhlens, ingleichen des Richters Johann Gottfried Kühnens und des Gerichtsschöppens Johann Gottlieb Stubenrauchs aus Rosenthal, an Gerichtsstelle zu Altoschatz, den 18. April 1803.
Herrlich Steigerische Gerichte allda, und Johann Theodor Heyder.“

Im Grund- und Hypothekenbuch wurden später noch weitere Abgaben eingetragen:
„Brotgeld jährlich zu Michaelis an den Pastor in Altoschatz
Brotgeld jährlich zu Michaelis an den Schullehrer daselbst.“

Die oben angeführten Dienste gegenüber der Rittergutsherrschaft stehen so auch schon in der sächsischen Gesindeordnung von 1651. Alle Kinder der untertänigen Dorfbewohner mussten z. B. zwei Jahre Gemeindezwangsdienst im Haus und am Hof der Herrschaft leisten und genau diese Pflicht wurde den Kleinforster Kindern 150 Jahre später auch auferlegt.
Vor Abschluss des Vererbungs-Contractes wurde am 30. März 1803 der für Mickel

„ ... auf dem sogenannten kleinen Forste gelegene Platz verreinet, wobey sich nicht nur der Besitzer des allhiesigen Ritterguths, Herr Christian Gottlieb Steiger, sondern auch der Annehmer Johann Gottfried Mickel, zugleich persönlich eingefunden“.
Außerdem waren noch der Richter Johann Gottfried Kühne und der Gerichtsschöppe Johann George Gruhle anwesend. Um die Grenzen dauerhaft und eindeutig festzulegen, wurden Steine gesetzt und deren Lage und Entfernung voneinander genauestens in einem Protokoll festgehalten. Ausdrücklich wurde in diesem noch vermerkt, dass jeder Stein mit Glas und Kieselsteinen als Zeichen versehen worden ist. Damit ließ sich später jederzeit nachweisen, ob sich die Begrenzung noch an seiner alten Stelle befindet. Vielleicht wussten das nicht alle, denn 1822 hatte in Kleinforst tatsächlich einer die Grenzsteine etwas versetzt!
Die Größe des Grundstückes wurde mit 100 Ellen in der Länge und 25 Ellen in der Breite angegeben. Das würde einer Abmessung von ca. 56 x 14 Metern entsprechen, wenn man die sächsische Elle als damalige Maßeinheit annimmt.

Zum Inhalt der sogenannten Vererbungs-Contracte wäre noch Folgendes zu bemerken:
In Sachsen wurden vom 1. Januar 1833 alle Fronde und Dienstbarkeiten für ablösbar erklärt. Damit entfiel auch die Verpflichtung, sich dem Grundherrn zum Dienst anzubieten, bevor eine andere Arbeitsstelle angenommen wird.
Noch bedeutungsvoller war aber die gesetzliche Bestimmung, dass der Erbpächter sein Grundstück in Eigentum umwandeln konnte, indem er statt der vereinbarten Erbpacht einen jährlichen Grundzins an den Grundherrn zahlt. Bisher war ja der Grund und Boden nur als Lehen vergeben und damit für den Annehmer vererbbar aber nicht Eigentum geworden.
Irgendwann muss sich der oben beschriebene Vorgang auch in Kleinforst vollzogen haben, denn im Entwurf des Grund- und Hypothekenbuches von 1846 wurde der Eintrag über die an das Rittergut zu leistenden Erbzinsen auch tatsächlich durchgestrichen. Weitere Belege darüber fehlen aber.
Im Juli 2001 spürten wir im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig weitere Unterlagen zur Geschichte Kleinforsts auf. Es handelte sich dabei um einen recht umfangreichen Schriftverkehr zwischen dem Rittergut Altoschatz und dem Amt Oschatz, aber auch mit der Königlichen Residenz in Dresden. Die „Acta“ beginnt im Jahre 1815 und trägt die Aufschrift:

„Die von dem Besitzer des Ritterguths Altoschatz, Herrn Christian Gottlieb Steigern, geschehene Veräußerung einiger zum Ritterguthe gehörigen Plätze, an Johann Gottlob Stenglern und Cons. in Altoschatz.“

Gottlob Stengler war der Erbauer der Windmühle und des dazugehörigen Wohnhauses auf dem sogenannten Holländer, der noch zur Altoschatzer Flur gehört. Mit den Consorten“ waren allerdings die Kleinforster Siedler gemeint. Dieser lateinische Name bedeutet nichts anderes als Schicksalsgefährten und das traf in dieser Sache ja auch tatsächlich zu.
Das Amt Oschatz hatte festgestellt, dass im kleinen Forst einige Wohnhäuser entstanden waren, ohne dass dazu von Amts wegen eine entsprechende Genehmigung oder eine Beauflagung zur Einhaltung der Bauvorschriften und der Feuerordnung vorlag. Auch war man sich im Unklaren, in welcher Form das Land vom Rittergut Altoschatz vergeben wurde. Man forderte deshalb am 2. Dezember 1815 von der Rittergutsverwaltung Altoschatz folgende Erklärung und Stellungnahme:

„Amtswegen wird an die wohllöbl. Gerichte zu Altoschatz hiermit verfüget, die Vererbungs-Urkunden oder sonstige Documente über die Erbauung Johann Gottlob Stenglers Hauses und Windmühle, auch der sogenannten Forsthäuser bei Altoschatz vom dasigen Ritterguthe ausgethanen Pläze sofort in Originalibus einzufordern ... und allergehorsamsten Berichts. Erstattung binnen Vierzehen Tagen von Insinuation dieser Verfügung an, mittels Bericht anhero einzusenden, dabey auch die eigentliche Zahl der zu den mitgedachten Forsthäusern ausgethanen Pläze, ... eigentliche Qualität, und ob selbige in Zubehör des Ritterguths Altoschatz bestanden haben, und nicht minder die von selbigen zu solchen Ritterguthe etwa übernommenen Zinsen und sonstige Prästanda mit anzeigen.“
Am 22. Dezember 1815 richtete der Rittergutsbesitzer Christian Gottlieb Steiger sein Antwortschreiben an das Amt Oschatz, das hier nachfolgend wegen der Bedeutung seiner Aussage fast ungekürzt wiedergegeben werden soll:
Es ist die Bewandtnis diese:

/1.
Auf dem sogenannten kleinen Forste, einem zum hiesigen Ritterguthe gehörigen durchaus sandigen Stücke Land sind in den Jahren 1803, 1804, und 1805 Neun übersetzte Wohnhäuser aufgebaut, und bey inglichens ein Garten angelegt worden, welche seit der Zeit bewohnt und genutzt werden, die Stenglersche Wind Mühle mit ihrem Wohnhause ist im Jahre 1806 auf einer Anhöhe von Sandboden an der Straße zwischen hiesigem Dorfe und der Stadt Oschatz zum Aufbau gekommen, und steht ebenfalls auf Ritterguths Grund und Boden.
/2.
Sowohl der kleine Forst, auf welchem erstgedachte Neun Häuser, als die Anhöhe an dem Oschatzer Wege, worauf die Stenglersche Wind Mühle aufgebaut worden, sind, wie der Augenschein ausweißt, von so geringer Beschaffenheit, daß beyderley Grund und Boden zu nichts als zur Schaafhuthung vom hiesigem Ritterguthe benutzt werden können, ich fand also für gut, da sich im Jahre 1803 eine Menge gute Leute, welche kein Unterkommen damals finden konnten, Stellen zum Aufbau wohnbarer Häuser suchten, und bey mir sich meldeten, ihnen dazu und zur Anlegung nutzbarer Gärten auf dem kleinen Forste, so wie Stenglern im Jahre 1806, welcher dergleichen zum Aufbau einer Wind Mühle und Wohnhaus verlangte, solchen auf schongedachter Anhöhe an dem Oschatzer Wege anzuweisen und zu überlassen.
Hierdurch habe ich
/3.
meinem gnädigsten Landesherrn und meinem Ritterguthe den größten Nutzen geschafft. Es fanden zehn und mehr Familien Unterkommen und Nahrung, das Ritterguth erhielt zehn und mehr Unterthanen, welche Dienste auf demselben übernahmen und leisteten, und von jedem neuerbauten Hause Sechs, von der Stenglerschen Wind Mühle aber Zwölf Thaler -,- jährliches Erb Pachtgeld. Ein einziges dieser Häuser bringt also seit der Zeit dem Ritterguthe jährlich mehr ein, als vorher die Nutzung des ganzen Grund und Bodens, worauf die Häuser mit ihren Gärten und der Stenglerschen Wind Mühle stehen, zu rechnen war.
Ich habe übrigens
/4.
gedachten Grund und Boden, auf welchem der befragte Anbau sich befindet, nicht veräußert, sondern den Anbauern Erb Pachtweise überlassen, mithin ist das Eigenthum daran dem Ritterguthe verblieben, und der höchsten Lehns Gerechtsame ist nichts entzogen, sondern durch solchen Anbau, da zehn und mehr contribunale Unterthanen Unter- und Auskommen gefunden, und ich bey denen mit denselben abgeschlossenen Verträgen, daß der Besitzer jeden dergleichen Grundstücke, wenn es mit Steuern belegt würde, diese ohne Einwand zu übernehmen und zu verrichten habe, ausdrücklich ausbedungen, das höchste Interesse selbst befördert worden.
Eben das, was ich gethan, ist endlich
/5.
von fast allen Rittergüthern hiesiger Gegend geschehen. Es gibt der Rittergüther um Oschatz bekanntlich gar viele, und es gibt fast keines darunter, auf welchem nicht Ritterguths Grund und Boden auf gleiche Weise, wie von mir, zum Aufbau ausgethan, und Wohnungen darauf aufgebaut worden wären, keinen dieser Ritterguths Besitzer ist solches je verwehret, keinen je für Unrecht ausgelegt worden, unmöglich kann ich also allein Unrecht daran gethan haben, und ich bin also der gewissen Hoffnung, daß Ihre Königl. Majest. von Sachsen, mein gnädigster Landes- und Lehn Herr, wie wir zugleich hiermit unterthänigst gehorsam bitten, auch mir gleiche gnädige Nachsicht hierrunter zu beweisen, und die mit Stenglern und Consorten über ihren Anbau geschlossenen Verträge zu genehmigen, allergnädigst geruhen werden.“

Dieses Dokument beschreibt uns den Anfang der Besiedlung Kleinforsts, die erst einmal mit der Erbauung von 9 Wohnhäusern begann. Da die ersten Plätze dafür im April 1803 „ausgethan“ wurden und nach dem Vererbungs-Contract auch „ein Wohnhaus auf eigene Kosten binnen Jahresfrist völlig auf- und auszubauen“ war, liegt der Beginn der Besiedlung Kleinforsts damit eindeutig im Jahre 1803, wie auch schon anfangs erwähnt.
Die Beschreibung Steigers, dass sich „ ... eine Menge gute Leute, welche kein Unterkommen damals finden konnten, Stellen zum Aufbau wohnbarer Häuser suchten“, wird auch später nochmals in den Unterlagen erwähnt.
Diese Bemerkung Steigers war durchaus berechtigt, wie folgende Zahlen über die Bevölkerungsentwicklung im Amtsbezirk Oschatz belegen:
1779
1807
1814
12.251 Menschen, bzw. 3.821 Familien
21.042 Menschen
21.706 Menschen

Im Vergleich dazu hatte die Stadt Oschatz
1791
1807
1811
1837
2.952 Einwohner
3.280 Einwohner
3.807 Einwohner
3.851 Einwohner

Steiger machte in seinem Schreiben allerdings auch eine falsche Angabe: Der Bauplatz für das 9. Haus wurde erst 1810 vergeben.

Nachfolgend noch einmal eine zeitliche Übersicht über die ersten 9 vergebenen Plätze im kleinen Forst und deren Lage:
1803
1804
1805
1810
Haus Nr. 1
Haus Nr. 4
Haus Nr. 5
Haus Nr. 6
Haus Nr. 7
Haus Nr. 2
Haus Nr. 3
Haus Nr. 17
Haus Nr. 18
An der Aue 30
An der Aue 24
An der Aue 22
An der Aue 20
An der Aue 18
An der Aue 28
An der Aue 26
Forststraße 25
Forststraße 23

Am 24. Februar 1816 wurde vom Amt Oschatz erneut die Herbeibringung der Original- Urkunden durch die Kleinforster Siedler, bei Androhung von Fünf Talern Individual-Strafe, angemahnt.
Die Erfüllung dieser Forderung schien in einigen Fällen gar nicht so einfach gewesen zu sein, da einige Grundstücke nach relativ kurzer Zeit schon wieder den Besitzer gewechselt, oder andere Umstände gar zum Verlust der Urkunden geführt hatten. Man bedenke, dass 1804 Napoleon mit seinen Truppen über Deutschland herfiel und sich die Kampfhandlungen bis 1813 hinzogen.

So wird von Christian Gottlieb Meißner an Amts Stelle angezeigt:
„ ... daß die Urkunde über die von dem Besitzer des Ritterguths Altoschatz an Johann Gottlieb Kaßelten geschehene Überlassung eines Platzes zur Erbauung mit einem Hauße ... ihm in dem vorgewesenen Kriege durch französische Truppen entkommen sey, und er es daher nicht ermögliche, solche Urkunde anhero zu liefern.
Es erscheint auch Gottfried Hempel, wohnhaft auf der Stenglerschen Windmühle bey Altoschatz, und zeigt an, das er die Urkunde über die von dem Ritterguthe Altoschatz an ihm geschehene Überlassung eines Platzes im kleinen Forst zur Erbauung eines Hauses von dem damaligen Justiziarus zu Altoschatz nicht ausgehändigt bekommen hatte, weshalb er solche auch an seinen Nachfolger Marxen nicht hätte aushändigen können.“

Über Johann Gottfried Mickel wird sogar berichtet, dass er „ ... der Anzeige nach schon vor einiger Zeit sein Haus mit den übrigen Plätzen verlassen hat und dessen Aufenthalt unbekannt ist.“

Am 15. November 1823 richteten die Steigerschen Gerichte zu Altoschatz im Auftrage des Rittergutsbesitzers Steiger den folgenden Antrag an die Königliche Kanzlei in Dresden zur Vergabe weiterer Plätze im kleinen Forst:

„Im heurigen Jahr hat nun abermahls derselbe benannte Steiger, theils, um damit die, seinem Guthe Altoschatz jährlich zugehenden Einnahmen zu mehren, theils um bey der immermehr anwachsenden Menschenmenge diesen Gelegenheit eines Unter-kommens zu verschaffen, vier Plätze vom hiesigen Ritterguths Grund und Boden, und zwar deren dreye im sogenannten kleinen Forste, auf derselben Lehde, wo bereits zuvor mit dazu erlangter Allerhöchster Genehmigung neun sich angebauet,
an Johann Gottlob Ruppert
an Johann Gottlob Hütter
an Johann Gottfried Kretzschmar
... auszuthun beabsichtigt.“

Die oben angeführten Personen hatten unter Vorbehalt ihren Vererbungs-Contract bereits am 19. Oktober 1822 erhalten. Ihre Häuser erhielten später die Brandkataster-Nr.20, 21 und 22 ( Forststraße 17, 15 und 13).
Eigenartigerweise fehlt der Name Johann Christian Geißler, der bereits kurz zuvor am 15. Mai 1822 einen Vererbungs-Contract erhielt und dessen Grundstück am 23. September 1822 vermessen wurde. Sein Haus bekam später die Nr.19 und lag in der Häuserreihe noch vor den oben angeführten Grundstücken.
Bereits wenig später, am 9. März 1825, unterrichten die Steigerschen Gerichte die Königliche Kanzlei in Dresden erneut über die Vergabe weiteren Grund und Bodens. In dem Schreiben heißt es u.a.:

„Im vorigen Jahre hat abermahls benannter Steiger ... elf Plätze vom hiesigen Ritterguths Grund und Boden, und zwar deren neune im sogenannten kleinen Forste, auf derselben Lehde, wo zuvor schon mit dazu erlangter allerhöchsten Genehmigung drey im Jahre 1823, und neuner bereits früher sich angebaut
an Christian Gottlieb Albrechten und übrige Bl.41/b benannten Genossen,
... vorläufig anweisen und verrainen lassen.
Jene liegen allesamt im kleinen Forste, einem schlechten Lehden und abgetriebenen Holzstück, neben den Besitzern der früher ebendenselbst mit allerhulderichster Genehmigung schon ausgethanen Plätzen.“

Die Genehmigung zur Vergabe des Grund und Bodens erteilte König Friedrich August am 13. Juli 1825 unter der Bedingung, dass die Dorf-Feuerordnung vom 18. Februar 1775 und die Verordnung vom 14. Mai 1824, besser als bisher geschehen, zu beachten sind. Vor allem sollten künftig die Dächer mit Ziegeln eingedeckt werden. Und weiter wörtlich: „Auch ist darauf Bedacht zu nehmen, daß nicht nur die in der Nähe der Gebäude befindlichen beyden Brunnen in Stand gesetzet und die von dem Gerichtsherrn beabsichtigte Anlegung eines Teiches in der Mitte beyder Häuser-Reihen, so wie die Anschaffung des gesetzlichen Feuergeräths von Seiten der Eigenthümer der neuen Häuser bewirkt, sondern auch für die fortwährende Bestellung einer Gerichtsperson in der neuen Ansiedlung gesorgt werde.“
Unter Beachtung dieser Bedingungen konnte nun die angefangene Häuserreihe an der Aue, die bis zur heutigen Querstraße bebaut war, in Richtung Altoschatz fortgeführt werden. Es entstanden so die Häuser Nr.8 bis 16 (Querstraße 19 und An der Aue 2 bis 16). Den oben erwähnten Teich hat es tatsächlich auch gegeben, er lag etwa an der Stelle, wo die Familien Dechert und Wohllebe 1922 ihr Siedlungshaus errichteten (Querstraße 12/14).

Die ganze Sache hatte aber noch ein böses Nachspiel, „ ... da in Ansehen derselben (Häuser) befunden wurde, daß solche sämtlich nur mit Stroh gedeckt, auch nur 4 bis 5 Ellen eines von dem andern entfernt sind“. Man hatte sich also doch nicht an die Anordnungen gehalten. Die Steigerschen Gerichte zu Altoschatz bekamen einen ernstlichen Verweis, „ ... da sie die bey dem Anbaue neuer Häuser in dem sogenannten kleinen Forste obgelegene Aufsichtsführung gänzlich vernachläßiget haben“.

Am 23. Januar 1826 stellten die Steigerschen Gerichte zu Altoschatz für das Rittergut den letzten Antrag zur Vergabe von Bauland im kleinen Forst. Dieses Mal beabsichtigte die Gerichtsherrschaft die Vererbung von 5 Rittergutsplätzen, von denen bereits drei, nämlich die von
Johann Gotthelf Zabel
Johann Christian Hunger und
Johann Gottlob Hantzschmann
bereits mit fertigen Wohnhäusern bebaut waren, während der Platz für einen gewissen Horn vorläufig nur angewiesen, aber noch nicht bebaut war. Das blieb auch so, wie aus anderen Dokumenten hervorgeht.
Der fünfte Platz wurde einem Johann Christian Fleck angewiesen. Es handelte sich um einen kleinen, „dem Rittergute ganz untauglichen Graswinkel“, den er mit seinem angrenzenden Haus und Garten vereinigen wollte, ohne ihn zu bebauen. Wahrscheinlich lag dieser gar nicht im kleinen Forst.
Um den Forderungen der Dorf-Feuerordnung vom 18. Februar 1775 und der Verordnung vom 14. Mai 1824 diesmal nachzukommen, wurden „ ... jene Häuser Zabelts, Hungers und Hantzschmanns in weiteren Zwischenräumen als die frühern neun von einander, auch um diese größere Distanz zu bewirken, mit dem Giebel nicht an- sondern auseinander, und diese ganz anders als die übrigen Häuser, nämlich mitternacht- und mittagwärts erbauet, sowie ist von uns die weitere Verfügung getroffen worden, daß zwischen sämtlichen 25 Häusern des kleinen Forsts zur Abhaltung des Feuers dienende Bäume an(gepflanzt), die Borne samt Teich in Stand gesetzt und erhalten, auch in jedem Haus das erforderliche Feuergeräthe angeschafft werde“.
Damit ist das Rätsel gelöst, weshalb die Häuser Nr.23, 24 und 25 ( Forststraße 11, 9 und 7) anders stehen oder standen als alle anderen bis dahin aufgebauten Häuser, nämlich mit dem Giebel zur Straße.

Zwischen den Häusern sollten nach der Dorf- Feuerordnung von 1775 Nuss- oder andere stark belaubte Bäume gepflanzt werden. Auch hatte sich jeder Hausbesitzer
„ ... eine hölzerne Hand-Spritze, eine tüchtige Laterne, wenigstens einen tüchtigen ledernen Eymer, verschiedene 2, 3, 4, bis 12 Ellen lange Stangen, an welchen das Reißig oben von ungleicher Größe entweder angewachsen oder sonst befestiget seyn muß, und einige glatte Stangen nach der Länge und Beschaffenheit derer Feuer-Essen, an welchen oben ein großer runder Ballen von Wirr-Stroh oder Miste mit einem Lappen umwickelt ist, anzuschaffen. Nicht minder müssen in jedem Hause zwey mit Wasser angefüllte Fässer gehalten werden, deren eines im Sommer vor dem Haus, und das andere auf den Boden zu stellen ist, im Winter aber sind beyde Fässer im Keller aufzubewahren, auch öfters auszugießen, zu reinigen und mit frischem Wasser anzufüllen“.
Ein „tüchtiger lederner Eymer“ ist in Kleinforst vom Haus Nr.3 erhalten geblieben. Er ist rot gefärbt und mit weißer Farbe beschriftet. Deutlich zu erkennen ist der Schriftzug
„Kleinforst No ...“ , leider ist die Hausnummer nicht mehr zu erkennen. Der Eimer ist konisch gearbeitet, der Durchmesser beträgt oben 21 und unten 11 cm, die Höhe 35 cm. Durch diese geringen Abmessungen betrug das Fassungsvermögen nur 7 Liter! Viel war damit also nicht anzufangen, aber Wasser war in Kleinforst sowieso knapp. Als Griff wurde im oberen Rand ein derber Strick eingearbeitet.
Mit den zuletzt genannten 3 Häusern war die erste Bauphase in Kleinforst, die 1803 begann, erst einmal abgeschlossen. Von den insgesamt 25 Häusern standen 16 am Weg entlang der Aue. Diese untere Häuserreihe ist auch heute noch vollzählig. An den meisten Häusern wurden in Laufe der Zeit bauliche Veränderungen vorgenommen, oder sie wurden nach einem Brand oder Abriss wieder neu aufgebaut. In vielen Fällen aber erkennt man noch beim genauen Hinsehen die ursprüngliche Gebäudeform.
Die restlichen 9 Häuser wurden entlang eines Weges oberhalb der Aue erbaut, also an der heutigen Forststraße. Von diesen 9 Wohngebäuden stehen heute nur noch 4, nämlich die Häuser Nr.21 bis 24 ( Forststraße 15, 13, 11 und 9).
Von der Bauart her war keines dieser 25 Gebäude ein typisch bäuerliches Haus, in dem Mensch und Tier unter einem Dach lebten. Für die Nutztiere gab es hier immer separate Stallungen. Die Bewohner des kleinen Forstes waren auch nicht selbständig in der Landwirtschaft tätig, sondern gingen mit ihren Angehörigen auf das Rittergut Altoschatz oder woandershin arbeiten. Kleinforst war also von Anfang an eine Siedlung und blieb es auch bis heute.

Wäre noch zu klären, wozu die Siedlung verwaltungsmäßig eigentlich gehörte. Im Erb- und Handelsbuch erscheint in den Dokumenten bis gegen 1827 die Formulierung:
„ ... im Dorfe Rosenthal und zwar im sogenannten kleinen Forste.“ Das bedeutet, dass die Siedlung noch keine selbständige Gemeinde war und zu Rosenthal gehörte. Das wird auch durch die Katasternummern bestätigt, die die Häuser erst einmal erhielten. Sie schlossen sich in der Nummerierung den Rosenthaler Häusern an, deren letztes die Nr.25 hatte. So bekam das Kleinforster Haus Nr.1 zunächst erst einmal die Kataster-Nr.26 und das Haus Nr.2 die Kataster-Nr.27 usw. Gegen 1827 liegen die Häuser nur noch „ ... im kleinen Forste“. Auch die Katasternummern für die neuen Häuser beginnen jetzt mit „1“, Kleinforst scheint eine selbständige Siedlungsgemeinde geworden zu sein. Im Gemeindebuch von Altoschatz wird allerdings bis 1839 immer noch die Formulierung „Altoschatz und Rosenthal mit dem kleinen Forst“ verwendet. Erst 1840 setzt sich dann dort die Bezeichnung „Kleinforst“ durch
Erstaunlich ist auch, wie viele Namen für die Siedlung gebräuchlich waren. Es wurden ja schon eingangs die Ortsbezeichnungen Kleinerforst, Kleinforstdorf und Forsthäuser erwähnt. In einer Karte von 1870 fanden wir hinter dem Namen Kleinforst aber auch noch den Namen „Forsthausen“. Er ist zwar in Klammern gesetzt, deutet aber darauf hin, dass er früher einmal gebräuchlich war, wenn vielleicht auch nur umgangssprachlich, wie die anderen auch.
Mit der Vergabe der sogenannten Katasternummern waren die Häuser eindeutig gekennzeichnet. Die Grundstücke waren erfasst und eine Nummer hatten die Häuser auch. Als Kleinforst seine Selbständigkeit erreichte, wurden die Häuser von 1 bis 25 durchnummeriert. Diese Hausnummern standen damals sicher noch nicht an den Hauswänden, dafür aber ganz sicher in den Akten und das war bei vielen Vorgängen sehr wichtig. Die Nummerierung wurde nicht danach festgelegt, in welcher zeitlichen Reihenfolge die Häuser aufgebaut wurden, sie richteten sich vielmehr nach der örtlichen Bebauung. So erhielten die Häuser in der unteren Reihe die Nummern 1 bis 16 und die Häuser in der oberen Reihe die Nummern 17 bis 25.

Zur Entwicklung der Einwohnerzahlen lässt sich folgendes sagen:
Die Anzahl der Einwohner von Kleinforst gibt Blaschke im „Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen“ für das Jahr 1834 mit 187, für 1871 mit 201 und für 1890 mit 248 an. In Akten der Amtshauptmannschaft wird die Einwohnerzahl für 1901 mit 255 angegeben und die Anzahl der Häuser mit 25.
Vergleicht man die Anzahl der Einwohner Kleinforsts von 1834 mit den benachbarten Gemeinden, so ergibt sich das folgende Bild:
Kleinforst
Altoschatz
Thalheim
Rosenthal
Saalhausen
Kreischa
187
257
147
160
90
46

Es ist schon erstaunlich, welche Stellung die erst neu entstandene Siedlung im Vergleich zu den viel älteren Dörfern der Umgebung eingenommen hatte.

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